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Lehrer Zugriffsrechte auf eigene Schüler beschränken

Verfasst: Dienstag 3. März 2020, 20:24
von Santos
Hallo zusammen,

da viele Prozesse in unserer Schule immer noch in der Papierform ablaufen, möchten wir sie optimieren und digital führen. Dazu gehören z.B. BB, Formulare, Klausurnoten-Verwaltung, Bemerkungen etc. Die meisten Abläufe kann man mithilfe Schild gut organisieren. Dazu müsste man nur das Schild entsprechend vorbereiten und die Lehrkräfte ins Programm einführen. Genau dazu ist meine Frage:
Kann man die Benutzergruppe "Lehrer" so einstellen, dass Benutzer nur ihre eigenen Schüler sehen? Im Moment sieht es so aus, dass Benutzer dieser Gruppe alle Schüler sehen. Ich glaube, es ist nicht wirklich DSGVO konform.


Viele Grüße
Ole

Re: Lehrer Zugriffsrechte auf eigene Schüler beschränken

Verfasst: Dienstag 3. März 2020, 21:13
von Pfotenhauer
Hallo.

Das Thema ist so alt, wie Schild-NRW.
Wir haben das angedacht, dass es eine Benutzereinstellung geben wird, dass Klassen-/ evtl Fachlehrer nur ihre Schüler sehen.
Aber aus anderen Gründen, DSGVO-Konform sind wir jetzt schon.

Re: Lehrer Zugriffsrechte auf eigene Schüler beschränken

Verfasst: Mittwoch 4. März 2020, 08:02
von Santos
Pfotenhauer hat geschrieben: Dienstag 3. März 2020, 21:13 Hallo.

Das Thema ist so alt, wie Schild-NRW.
Wir haben das angedacht, dass es eine Benutzereinstellung geben wird, dass Klassen-/ evtl Fachlehrer nur ihre Schüler sehen.
Aber aus anderen Gründen, DSGVO-Konform sind wir jetzt schon.
Hallo Herr Pfotenhauer,

erstmals vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ist es also doch legitim, einem Lehrer Daten aller Schüler zu sehen? Wen könnte ich denn fragen? Wenn es erlaubt wäre, können wir doch unsere Lehrer das Schild nutzen lassen.
Diese Frage müsste ich vielleicht in einem anderem Thread stellen. :roll:

Viele Grüße
Ole

Re: Lehrer Zugriffsrechte auf eigene Schüler beschränken

Verfasst: Mittwoch 4. März 2020, 12:45
von Pfotenhauer
Hallo.

Also, wie gesagt, nach Rückfrage im MSB, haben wir die Auffassung, dass Schild-NRW sich konform verhält.

Re: Lehrer Zugriffsrechte auf eigene Schüler beschränken

Verfasst: Mittwoch 3. Februar 2021, 14:03
von 011marTusch
Können und Dürfen sollte man als Lehrkraft unterscheiden können. Verstöße gegen den Datenschutz sind Verstöße gegen Gesetze. Dabei handelt es sich keinesfalls um Ordnungswidrigkeiten.

So stehts in der Verordnung:
§ 4 VODV I
Datenbestand in der Schule

...
(6) Das Schülerstammblatt und der sonstige Datenbestand können von allen Lehrerinnen und Lehrern der Schülerin oder des Schülers, der Beratungslehrerin oder dem Beratungslehrer, Lehramtsanwärterinnen undLehramtsanwärtern sowie Studienreferendarinnen und Studienreferendaren eingesehen werden, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben dieser Personen erforderlich ist. Die Genehmigung erteilt im Einzelfall oder generell die Schulleiterin oder der Schulleiter.