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Erweiterter Nichtversetzungswarnungsvermerk erlaubt?

Verfasst: Montag 27. Januar 2020, 11:20
von Frank Weritz
Guten Morgen erneut,

unser Formular schafft es, bei Fächern mit nur schwach ausreichenden Leistungen (4-) einen zusätzlichen Vermerk zu erzeugen: „Die Leistungen in folgenden Fächern sind nur schwach ausreichend: [Fächerauzählung].“
Darf ich diesen Vermerk direkt über die Standardversetzungswarnung setzen (Nicht ausreichend Leistungen können die Versetzung gefährden.)? Gibt es rechtliche Vorgaben?

Re: Erweiterter Nichtversetzungswarnungsvermerk erlaubt?

Verfasst: Montag 27. Januar 2020, 17:21
von Pfotenhauer
Hallo.

Also sagen wir mal so, in der BASS steht sowas nicht.
Wollen Sie nicht lieber bei solchen Schülern ein Beiblatt mit individuellen Fördertipps drucken?

Dann kommen Sie Ihrer Pflicht auf individuelle Förderung direkt nach..... :-)