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Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Donnerstag 10. Januar 2019, 12:30
von dkohle
Hallo zusammen,
auf den letzten Dienstbesprechungen der Oberstufenkoordinatoren wurde darauf hingewiesen, dass die Klausurdauern künftig in Minuten angegeben werden müssen. Auch Pausen müssen hier eingerechnet werden.
Zusammen mit den Vorgaben für die Klausurlängen ist die Klausurplanung in Kurs42 nicht mehr passend. Ist hier eine Änderung geplant?

Bisher gibt man Beginn und Ende in Schulstunden an. Sinnvoll wäre sicherlich, den Beginn als Stunde anzugeben und als zweite Information die Länge der Klausur in Minuten. Beispiel: Beginn 1. Stunde, Dauer 150min.

Vielen Dank für eine Rückmeldung und beste Grüße,
Daniel Kohle

Re: Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Donnerstag 10. Januar 2019, 13:45
von wschrewe
Ich habe mal in der ApoGOSt (...zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juli 2018
(SGV. NRW. 223)) nachgesehen.

Dort heißt es in §14 (Beurteilungsbereich „Klausuren“ und „Projekte“)
§14.2
Der nachfolgende Satz 4 von § 14 Absatz 2 gilt erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 die Abiturprüfung ablegen.

Für die Dauer der Klausuren im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase gilt § 32 Absatz 2 und 3 entsprechend.

§32 (Fächer der schriftlichen Prüfung)
In § 32.2 heißt es dann
Der nachfolgende Absatz 2 von § 32 gilt erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 die Abiturprüfung ablegen.

(2) Die schriftliche Prüfung dauert in den Leistungskursfächern mindestens 240 und
höchstens 270 Minuten und im dritten Abiturfach mindestens 210 und höchstens 240 Minuten. Im Rahmen dieser Bandbreiten bestimmt die oberste Schulaufsichtsbehörde die Dauer der schriftlichen Prüfung in den einzelnen Fächern.

Wenn ich das also nicht ganz falsch sehe, wird diese Minutenregelung erst in zwei Jahren und auch dann nur für die Q2.2 relevant. Die Experten mögen mich korrigieren, falls das falsch sein sollte.

Es ist also noch hinreichend Zeit, das Programm entsprechend anzupassen, wobei ich glaube, dass die eigentliche Klausurplanung von diesen Änderungen unbeeinflusst bleiben kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach einer 210minütigen (4,66 Schulstunden) Klausur unmittelbar Unterricht folgt. Hier wird man IMHO eher mit der Obergrenze (also 5 Schulstunden) rechnen. Ein Feld für die (optionale) Klausurdauer in Minuten einzuführen, sollte kein Problem sein.

Re: Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Donnerstag 10. Januar 2019, 15:30
von dkohle
Vielen Dank!

Wir haben seitens der Bezirksregierung die Anweisung erhalten, ab sofort in Minuten zu rechnen, da es im Prinzip „immer so gedacht war“. Gleichzeitig ist es problematisch, Klausuraushänge zu veröffentlichen, die falsche Klausurzeiten darstellen, bspw. von Stunde 1 bis 3, obwohl sie de facto von 7:50 Uhr bis 10:20 Uhr geht (bei 150min Klausurdauer). Dies Problem potenziert sich natürlich mit höherer Klausurlänge. Insofern ist die Thematik schon jetzt relevant.

In der BASS ist die Änderung in Minuten übrigens schon jetzt zu finden (siehe Anhang).

Können Sie dies vorgeschlagene Option kurzfristig einbauen?

Beste Grüße,
Daniel Kohle

Re: Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Donnerstag 10. Januar 2019, 15:50
von wschrewe
dkohle hat geschrieben: Donnerstag 10. Januar 2019, 15:30Können Sie dies vorgeschlagene Option kurzfristig einbauen?
Kommt etwas drauf an, was Sie unter "kurzfristig" verstehen.

Re: Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Donnerstag 10. Januar 2019, 16:20
von M. Plümper
Die Option ist in meine Augen überflüssig. Wie Ihnen die BR ja schon mitgeteilt hat, ist die Länge "immer schon" in Minuten angegeben worden, nur halt über den Faktor der Unterrichtsstunde, die bei allen statistischen Angaben immer 45 Minuten beträgt.

Jeder Klausurstellende Kollege hat auf die Klausurdauer zu achten. Für die Aufsichten ist es auch wichtig, die gesamte betroffene Unterrichtsstunde zu berücksichtigen, denn wenn die letzte Klausurstunde auch nur zu 25 Minuten betroffen ist muss evtl. betroffener Unterricht vertreten werden.

PS: Die aktuelle EF ist die erste betroffene Stufe.

Re: Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Donnerstag 10. Januar 2019, 17:16
von Uli Dierkes
dkohle hat geschrieben: Donnerstag 10. Januar 2019, 15:30 seitens der Bezirksregierung die Anweisung ...
Das kann höchstens eine Empfehlung oder ein Rat gewesen sein. Eine Anweisung bedarf besonderer Umstände (oder besonders dummer Anfragen). ;)

Re: Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Donnerstag 10. Januar 2019, 20:15
von dkohle
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Beiträge.

In meinen Augen ist die Option keinesfalls überflüssig. Wenn ich den Schülern einen Aushang präsentiere, auf dem eine Klausur von der 1.-4. Stunde angegeben ist, diese in Wirklichkeit (180min) nur bis zur Mitte der 4. Stunde geht, ist der Aushang schlicht falsch und dies hat bei uns schon zu erheblichen Beschwerden seitens der Schülerschaft geführt.

Beste Grüße,
D. Kohle

Re: Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Donnerstag 10. Januar 2019, 22:01
von M. Plümper
Es ist halt so, dass es schon immer so war. Wenn also vorher statt 4 Unterrichtsstunden 4 Unterrichtsstunden plus zwei Pausen geschrieben wurde, dann ist der Fehler ja vorher aufgetreten. Da hilft dann nur eine klärende Mitteilung an die Schülerschaft und alle wissen Bescheid, wie der Plan zu lesen ist. Zumal ja die Lehrer die Klausur für die richtige Dauer konzipieren (180min) und ihnen so kein Nachteil entsteht.

Re: Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Donnerstag 10. Januar 2019, 23:15
von wschrewe
Wenn es nur auf die Aushänge ankommt, sehe ich kein Problem darin, entsprechende Felder (Beginn und Dauer) in die Klausurdatensätze einzufügen, die gegebenenfalls manuell angepasst werden müssen. Für die Planung bleibt es aber beim Stundenmodell: Anfangsstunde ist die Stunde, in der der Klausurbeginn liegt, Endstunde analog dazu die Stunde, in der das Klausurende liegt. Das entspricht auch Herrn Plümpers Hinweis, dass die gesamte betroffene Unterrichtsstunde zu berücksichtigen ist.

Re: Klausurdauer in Minuten

Verfasst: Freitag 11. Januar 2019, 11:14
von dkohle
Super, das würde uns sehr helfen!

Zu welchem Zeitpunkt ist eine solche Änderung umsetzbar?