Mein Schulleiter stellte die gleiche Frage und nachdem ich nun in die VO geschaut habe, bin ich - als Nichtjurist! - nicht sicher, ob die elektronische Datenverarbeitung von solcherlei Information wirklich ausgeschlossen ist.
Schaut man unter "Anlage 2, II. Sonstige Informationssammlungen" steht dort:
die nicht im Schülerstammblatt enthaltenen, getrennt und verschlossen aufzubewahrenden Beratungsunterlagen sonderpädagogischer, medizinischer, psychologischer und sozialer Art, soweit für
die Schülerin oder den Schüler eine besondere schulische Betreuung in Betracht kommt1
Zuerst fällt auf, dass die Daten "getrennt und verschlossen" aufbewahrt werden sollen. Was das in der digitalen Welt abseits von Aktenschränken bedeutet ist mir unklar; stellt eine "Trennung durch Benutzerrechte" eventuell schon eine "getrennte und verschlossene" Aufbewahrung dar? Müsste es, denn die Lehrerdaten werden in SchILD auch "getrennt" von den Schülerdaten verwaltet - hier ist eine Trennung durch Benutzerrechte legitim. Der wichtige Punkt: Hier wird nach meinem (laienhaften) Ermessen nicht ausgeschlossen, dass diese Daten digital verwaltet werden könnten.
Zweitens fällt auf, dass es hier um "Beratungsunterlagen" geht, die in ihrem Wesen ja nun deutlich über die reine Erfassung eines Status "Geimpft: Ja| Nein" hinausgehen. Der reine Status ist keine Beratungsunterlage oder kein Gutachten usw. und könnte somit erfassbar sein.
Schaut man weiter unter der Anmerkung ^1, findet sich bereits eine Ausnahme in Bezug auf "Schüler mit einer besonderen schulischen Betreuung":
Daten, die ausschließlich zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und den hierbei entstehenden Beurteilungen
beziehungsweise notwendigen Dokumentationen automatisiert verarbeitet werden dürfen. Medizinische Gutachten und Atteste sind hiervon
ausgenommen und dürfen nicht automatisiert verarbeitet werden.
In dieser Ausnahme ist schon jetzt vorgesehen, dass medizinische Daten verarbeitet werden, sofern es sich nicht um Gutachten oder Atteste handelt. Sofern nun aus rechtlichen Gründen ein Impfstatus erfasst werden soll, wäre dies ja ein ähnlich gelagerter Fall.
Eine Erfassung in SchILD wäre sehr wünschenswert, bei Lehrkräften wie auch bei SuS.
Beschäftigt sich jemand im Ministerium oder bei den Bezreg damit, so dass nicht nur die technische Möglichkeit, sondern auch die Rechtssicherheit hergestellt wird? Denn zu diesem Thema wird es mit großer Wahrscheinlichkeit Proteste - oder zumindest Nachfragen mit der Erwartung einer fundierten Antwort - von Eltern geben...