Sprachfeststellungsprüfungen
Verfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 11:14
Guten Morgen,
einzelne unserer neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler, die nun regulär im gymnasialen Bildungsgang beschult werden, absolvieren im Frühjahr eine Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle einer Pflichtfremdsprache oder Wahlpflichtfremdsprache gemäß Runderlass des Kultusministers vom 10.03.1992 - BASS 13-61 Nr. 1.
Gerne würde ich dies sowie die spätere Note in Schild vermerken. Wo und wie ist dies möglich?
Bereits im Voraus vielen Dank für die Antworten!
Lieben Gruß und noch einen schönen Sonntag
einzelne unserer neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler, die nun regulär im gymnasialen Bildungsgang beschult werden, absolvieren im Frühjahr eine Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle einer Pflichtfremdsprache oder Wahlpflichtfremdsprache gemäß Runderlass des Kultusministers vom 10.03.1992 - BASS 13-61 Nr. 1.
Gerne würde ich dies sowie die spätere Note in Schild vermerken. Wo und wie ist dies möglich?
Bereits im Voraus vielen Dank für die Antworten!
Lieben Gruß und noch einen schönen Sonntag