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Halbjahresvermerk

Verfasst: Montag 18. November 2019, 20:22
von Schlueter
Liebe Kollegen,

wie gehen Sie mit diesem Vermerk um? Setzen Sie jede/r Schüler/in der/die eine mangelhafte Leistung im Halbjahr verbringt ein Vermerk auf das Zeugnis? Wenn ja, welche Formulierung nutzen Sie?

§7 APO Sek I
(3) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers auf Grund der Leistungen im ersten Schulhalbjahr gefährdet, weist ein Vermerk im Halbjahreszeugnis darauf und auf etwaige Folgen einer Nichtver- setzung (Überschreiten der Verweildauer, Schulformwechsel) hin. Ein fehlender Vermerk begründet keinen Anspruch auf Versetzung.

Vielen Dank!

André Schlüter

Re: Halbjahresvermerk

Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 17:11
von Pfotenhauer
Hallo.

Haben Sie die Schüler nicht gewarnt?
Ich meine bei Epochalfächern?

In den neuen BASS-Vorlagen steht dazu nicht ...

Re: Halbjahresvermerk

Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 17:46
von Raffenberg
Bei uns werden Schüler nicht nach einem Muster gefiltert. Die Koordinatoren filtern vor der Zeugniskonferenz kritische Fälle und sprechen diese auf der Zeugniskonferenz an. In der Regel folgt die Konferenz der Einschätzung der Koordinatoren. Vereinzelt weicht die Einschätzung jedoch auch ab.

Um den Zeugnisdruck vorzuentlasten, setzen wir bei allen gefilterten Schülern einen Vermerk unter Bemerkungen. Wenn die Konferenz abweichend entscheidet, korrigieren wir die wenigen Schüler. Wir verwenden folgende 3 Sätze:

Jg. 6
Nach dem vorliegenden Notenbild ist die Versetzung von $Vorname$ gefährdet. Falls die Leistungen &Ihres Sohnes%Ihrer Tochter& bis zum Versetzungstermin die Bedingungen für die Versetzung nicht erfüllen, muss $Vorname$ zu diesem Zeitpunkt &seine%ihre& Schullaufbahn an einer anderen Schulform fortsetzen. Ein Förderplan nach §7 (5) APO-SI wird zeitnah erstellt. Wir bitten Sie und $Vorname$ zu einem Gespräch mit der Klassenleitung in der Woche vom 18.02. bis 22.02.2020, um individuelle Fördermöglichkeiten zu vereinbaren. Bitte lassen Sie den genauen Termin über &Ihren Sohn%Ihre Tochter& vereinbaren.
Jg. 7-9 (normal)
Nach dem vorliegenden Notenbild ist die Versetzung von $Vorname$ gefährdet. Ein Förderplan nach §7 (5) APO-SI wird zeitnah erstellt. Wir bitten Sie und $Vorname$ zu einem Gespräch mit der Klassenleitung in der Woche vom 18.02. bis 22.02.2020, um individuelle Fördermöglichkeiten zu planen. Bitte lassen Sie den genauen Termin über &Ihren Sohn%Ihre Tochter& vereinbaren.
Jg. 7-9 (Abgang)
Nach dem vorliegenden Notenbild ist die Versetzung von $Vorname$ gefährdet. Falls die Leistungen &Ihres Sohnes%Ihrer Tochter& bis zum Versetzungstermin die Bedingungen für die Versetzung nicht erfüllen, muss $Vorname$ zu diesem Zeitpunkt das Gymnasium verlassen. Ein Förderplan nach §7 (5) APO-SI wird zeitnah erstellt. Wir bitten Sie und $Vorname$ zu einem Gespräch mit der Klassenleitung in der Woche vom 18.02. bis 22.02.2020, um individuelle Fördermöglichkeiten zu vereinbaren. Bitte lassen Sie den genauen Termin über &Ihren Sohn%Ihre Tochter& vereinbaren.

Re: Halbjahresvermerk

Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 19:45
von Schlueter
Lieber Herr Raffenberg, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
André Schlüter

Re: Halbjahresvermerk

Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 21:55
von Pfotenhauer
Hallo.

Ich habe das mal in eine Import-Datei gepackt, da ich die Lösung von Herrn Raffenberg auch sehr praxisnah fand.
Warnung-Apo-SI-1HJ-Importdatei.xlsx
(9.98 KiB) 141-mal heruntergeladen

Re: Halbjahresvermerk

Verfasst: Mittwoch 20. November 2019, 18:04
von Schlueter
Ich finde die Texte von Herrn Raffenberg auch sehr praxisnah, wir werden sie hier wohl auch verwenden.

§7 APO Sek I
(3) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers auf Grund der Leistungen im ersten Schulhalbjahr gefährdet, weist ein Vermerk im Halbjahreszeugnis darauf und auf etwaige Folgen einer Nichtversetzung (Überschreiten der Verweildauer, Schulformwechsel) hin. Ein fehlender Vermerk begründet keinen Anspruch auf Versetzung.

Ich verstehe §7 APO Sek I wie folgt: Dieser Vermerk muss nur erscheinen, wenn die Gefahr eines Schulformwechsels (z.B. bei Wiederholern und in der Erprobungsstufe) besteht?

Oder: Muss darauf hingewiesen werden, dass eine mangelhafte Leistung auf dem Haljahreszeugnis, wenn Sie bis zum Jahresende bleibt, zur Nichtversetzung führen kann?

In den Warnungsbriefen wird darauf hingewiesen, aber auf dem Halbjahreszeugnis erscheint eine solche Formulierung nicht?

Mit freundlichem Gruß

André Schlüter

Re: Halbjahresvermerk

Verfasst: Mittwoch 20. November 2019, 19:28
von JensSpeh
Spannend.
An eine Gesamtschule haben wir ja bis in die 9 gar keine Versetzung, und am Ende der 9 und 10 steht ja neben der Versetzung auch die Vergabe eines Abschlusses an.
Parallel zum Zeugnis müssen wir ja auch dem Schüler einen Ausdruck über den prognostizierten Abschluss aushändigen.
So gesehen ist ja nur in der 9 ein solcher Versetzungsvermerk sinnvoll, weil ja noch die 10 folgt.
Aber das Formular enthält auch "ohne Abschluss", womit dann ja auch keine Versetzung in die 10 einhergeht.
Soll dann dennoch der Vermerk drauf? Das ist ja dann doch doppelte Arbeit...zumal wir alle Schüler mit Eltern zu Gesprächen auch zum Halbjahrszeugnis einladen...
Mahnungen zum Halbjahr gehen in den Epochalfächern auch raus...

Re: Halbjahresvermerk

Verfasst: Mittwoch 20. November 2019, 19:39
von Pfotenhauer
Hallo.

Also insgesamt sollte man ja auch mal den gesunden Menschenverstand walten lassen, was angesicht der juristischen Texte natürlich nicht immer einfach ist, aber wenn ein Schüler zur Prognose beraten wird und dort die Prognose "kein Abschluss" steht, dann würde ich das wie eine Beratung auf eine gefährdete Versetzung zählen...

Abegsehen davon hat das Fehlen des Vermerks auch keine Auswirkung.

Aber: Ich lasse mich wie immer von den Juristen gerne belehren... :-)

Re: Halbjahresvermerk

Verfasst: Mittwoch 20. November 2019, 23:54
von Uli Dierkes
Pfotenhauer hat geschrieben: Mittwoch 20. November 2019, 19:39 Ich lasse mich ... von den Juristen gerne belehren...
ist fast wie Ich lasse mich von den Lehrern gerne richten.

Passt nur für Masochisten. :shock:

Re: Halbjahresvermerk

Verfasst: Freitag 3. Januar 2020, 00:41
von WJohannsen
Raffenberg hat geschrieben: Dienstag 19. November 2019, 17:46Um den Zeugnisdruck vorzuentlasten, setzen wir bei allen gefilterten Schülern einen Vermerk unter Bemerkungen. Wenn die Konferenz abweichend entscheidet, korrigieren wir die wenigen Schüler. Wir verwenden folgende 3 Sätze:
Da es für die Neuntklässler noch schwerwiegendere Folgen als die von Ihnen angedrohten gibt, stelle ich als Ergänzung hier die Texte ein, die unsere ausgewählten 9er im Falle der drohenden Nichtversetzung erhalten:
Unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 3 APO-S I weisen wir darauf hin, dass wegen des Leistungsbildes am Ende des ersten Schulhalbjahres sowohl die Versetzung als auch die Zuerkennung der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe gefährdet sind. Deshalb liegt dem Zeugnis ein individueller Förderplan nach § 7 Abs. 5 APO-S I bei. Wir bitten Sie, am Elternsprechtag ein Gespräch wahrzunehmen. Bitte lassen Sie den Termin innerhalb der nächsten drei Wochen über &Ihren%Ihre& &Sohn%Tochter& vereinbaren.
...bzw. für die Wiederholer / Höchstverweildauerüberschreiter:
Unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 3 APO-S I weisen wir darauf hin, dass wegen des Leistungsbildes am Ende des ersten Schulhalbjahres sowohl die Versetzung und der Verbleib auf dem Gymnasium als auch die Zuerkennung der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe gefährdet sind. Deshalb liegt dem Zeugnis ein individueller Förderplan nach § 7 Abs. 5 APO-S I bei. Wir bitten Sie, am Elternsprechtag ein Gespräch wahrzunehmen. Bitte lassen Sie den Termin innerhalb der nächsten drei Wochen über &Ihren%Ihre& &Sohn%Tochter& vereinbaren.
In ganz drastischen Fällen droht folgender Absatz:
Unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 3 APO-S I weisen wir darauf hin, dass wegen des Leistungsbildes am Ende des ersten Schulhalbjahres sowohl die Versetzung und der Verbleib auf dem Gymnasium als auch die Zuerkennung der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sowie die Zuerkennung eines dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschlusses gefährdet sind. Deshalb liegt dem Zeugnis ein individueller Förderplan nach § 7 Abs. 5 APO-S I bei. Wir bitten Sie, am Elternsprechtag ein Gespräch wahrzunehmen. Bitte lassen Sie den Termin innerhalb der nächsten drei Wochen über &Ihren%Ihre& &Sohn%Tochter& vereinbaren.