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Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Sonntag 3. November 2019, 13:28
von Laura Sopalla
Hallo zusammen!
Ich soll ein Abschlusszeugnis FOR aus dem letzten Schuljahr Juni 2019 neu als FOR-Q Zeugnis drucken, da der Schüler am 27. August eine Nachprüfung für die EF gemacht hat.
Das Problem ist aber, dass ich bei dem FOR-Q- Formular keine Datumsabfrage habe und scheinbar nicht die Leistungsdaten aus dem letztem Halbjahr mit dem Zeugnisdatum 27. August 2019 drucken kann.

Hat da jemand einen Lösungsvorschlag? Über einen Ratschlag würde ich mich sehr freuen!

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Sonntag 3. November 2019, 15:36
von Engelke
Hallo,

das Zeugnisdatum für das Abschlusszeugnis wird aus dem Feld Schulbesuch/Entlassung von der eigenen Schule/Entlassung am gezogen, also unter "Entlassung am" den 27. August 2019 beim jeweiligen Schüler eintragen und das Zeugnis müssste stimmen...

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Sonntag 3. November 2019, 16:09
von Laura Sopalla
Hallo Herr Engelke,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Schüler nach wie vor an unserer Schule in der EF geblieben ist... aber ich schaue mal unter Schulbesuch nach, ob es da einen Vermerk mit Datum gibt, der den Übergang zur EF angibt...
Danke und schönen Sonntag noch, :)
Laura Sopalla

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Sonntag 3. November 2019, 16:29
von D.Jakel
Guten Tag, das vergangene Halbjahr muss im Report-Designer ausgewählt werden. Außerdem muss im Halbjahr das Häkchen für "gewertet" gesetzt sein.

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Sonntag 3. November 2019, 16:53
von Engelke
Für das Abschlusszeugnis gibt es keinen Vermerk, der erklärt, welche "Klasse" bzw. Jahrgang der Schüler anschließend besucht. Das Problem ist, dass das Zeugnisformular für den Tag der Zeugnisausgabe und das Enddatum des Schulbesuchs die selbe Datenquelle benutzt, was ja im "Normalfall" auch richtig ist, weil am Tag der Zeugnisausgabe auch der Besuch (in ihrem beschrieben Fall) des 10. Schuljahres endet.
Findet nun eine Nachprüfung statt, dann müsste das Zeugnisdatum folgerichtig der Tag der Nachprüfung sein, dieses Datum erscheint aber auch oben auf Seite 2 als Enddatum des Schulbesuchs, was ja nicht richtig ist - insofern war man Vorschlag vorhin nicht ganz richtig. Um das Abschlusszeugnis nun richtig abzubilden und die richtigen Daten zu verwenden sollte man meines Erachtens folgendermaßen vorgehen.

1. Das Entlassdatum (Entlassung von der eigenen Schule) bleibt der Tag, an dem die Zeugnisse ursprünglich ausgegeben wurden (z.B. 28.06.2019).
2. Unter Aktuellen Halbjahr muss man nun im richtigen Lernabschnitt (in ihrem Fall 2018/19, 2. Hj oder 4. Qu.) unter Zeugnisdatum den Tag der Nachprüfung angeben.
3. Nun muss man im Zeugnisreport noch eine Datenquelle ändern: Im Subreport UnterschriftenDatum muss nun in der Ergebnisbehandlung die erste Datenquelle "Schueler['Entlassdatum']" in Lernabschnitte['ZeugnisDatum'] geändert werden.
4.Unter Druckausgabe nur noch den richtigen Lernabschnitt auswählen (2018/19, 2. Hj. oder 4. Qu.)

Nun wird unter Schulbesuch der letzte Schultag angegeben ....besuchte die Schule....bis zum 28.06.2019 und als Zeugnisdatum wird der 27. August 2019 ausgewiesen.

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Sonntag 3. November 2019, 18:53
von W.Maßmann
Hallo Frau Sopalla.
Ich soll ein Abschlusszeugnis FOR aus dem letzten Schuljahr Juni 2019 neu als FOR-Q Zeugnis drucken ...
... der Schüler nach wie vor an unserer Schule in der EF geblieben ist...
Lt. APO-S I §7 (8) gilt:
"Wer die Schule nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht verlässt und einen Abschluss erworben hat, erhält ein Abschlusszeugnis. …"
Daher ist m.E. ein Abschlusszeugnis unpassend.

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Montag 4. November 2019, 13:44
von Laura Sopalla
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Lösungsvorschläge! Ich habe das Entlassungs-Datum unter Schulbesuch von Juni auf den 27. August 2019 geändert und der Zeugnisdruck hat geklappt. :) Auch der Zeugnisreport hat gut funktioniert, ich habe ihn in unseren Standard-Ordner abgespeichert und werde bei Bedarf wieder auf ihn zurückgreifen.
Viele Grüße,
Laura Sopalla

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Montag 4. November 2019, 15:19
von Uli Dierkes
W.Maßmann hat geschrieben: Sonntag 3. November 2019, 18:53 Lt. APO-S I §7 (8) gilt:
"Wer die Schule nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht verlässt und einen Abschluss erworben hat, erhält ein Abschlusszeugnis. …"
Daher ist m.E. ein Abschlusszeugnis unpassend.
Hallo, Herr Maßmann,
der zitierte Satz gilt. Aber nicht unbedingt auch seine doppelte Negation:
"Wer die Schule nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nicht verlässt und einen Abschluss erworben hat, erhält kein Abschlusszeugnis. …"
Es hat an Gesamtschulen eine gewisse Tradition, am Ende der Sekundarstufe I allen Abschluss-Schülern ein Abschlusszeugnis auszuhändigen, auch wenn sie für den Besuch der Sekundarstufe II an der Schule verbleiben. Das dient u.a. der Gleichbehandlung der Schüler auf der Abschlussfeier. Im Durchschnitt verbleibt etwa ein Drittel der Schüler, die anderen zwei Drittel gehen ab. Und tatsächlich ist ja am Ende von Klasse 10 ein HSA oder der mittlere Schulabschluss erreicht und wird durch das Zeugnis, auf dem der Abschluss vermerkt ist, auch gebührend dokumentiert.

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Montag 4. November 2019, 20:07
von M. Plümper
Tradition hin oder her. Mit der Ausgabe eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses endet das Schulverhältnis. Siehe dazu §§47,49 SchG.

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Dienstag 5. November 2019, 09:04
von GE Schwerte
M. Plümper hat geschrieben: Montag 4. November 2019, 20:07Mit der Ausgabe eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses endet das Schulverhältnis. Siehe dazu §§47,49 SchG.
Deswegen melden sich an Gesamtschulen auch die eigenen Schüler für die Sek2 neu an.

Entweder mit Anmeldebogen oder in vielen Kreisen über ein Onlinetool: https://www.schueleranmeldung.de/
Das ist für die das gleiche Verfahren wie für Schüler, die aus Haupt-, Real- oder anderen Schulen
in die Oberstufe einer Gesamtschule eintreten.