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Abgangszeugnis Anlage D nach nicht bestandener BAP

Verfasst: Dienstag 1. Oktober 2019, 09:12
von HSchole
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

was für ein Abgangangszeugnis bekommt ein Schüler nach nicht bestandener Berufs-Abschlussprüfung in der Anlage D nach bestandenem Abitur?

Viele Grüße

Holger Schole

Re: Abgangszeugnis Anlage D nach nicht bestandener BAP

Verfasst: Mittwoch 2. Oktober 2019, 07:01
von Dr. H. Schulz
HSchole hat geschrieben: Dienstag 1. Oktober 2019, 09:12
was für ein Abgangangszeugnis bekommt ein Schüler nach nicht bestandener Berufs-Abschlussprüfung in der Anlage D nach bestandenem Abitur?
Keines. Er hat mit der allgemeinen Hochschulreife einen Abschluss erworben, den bekomt er auf dem Abiturzeugnis bescheinigt. Ein Abgangszeugnis bekommt wohl jemand, der die Schule ohne Abschluss verlässt.

Soweit meine Vermutung.

Re: Abgangszeugnis Anlage D nach nicht bestandener BAP

Verfasst: Mittwoch 2. Oktober 2019, 12:01
von HSchole
Hallo Herr Dr. Schulz,

das wiederspricht aber dem folgenden:
§ 40
Zeugnisse (auslaufend)

(1) Wer die staatliche Berufsabschlussprüfung für Assistentinnen und Assistenten bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis.

(2) Die Noten der Fächer, die vor Ende des Bildungsganges abgeschlossen werden, sind im Zeugnis auszuweisen und entsprechend zu kennzeichnen.

(3) Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält ein Abgangszeugnis, wenn er die Schule verlässt. Ein Vermerk, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, ist in das Abgangszeugnis nicht aufzunehmen.

(4) Die Zeugnisse tragen das Datum der Entscheidung des allgemeinen Prüfungsausschusses und das Datum der Aushändigung.

Also ein ABG muss erstellt werden! Nur nach welcher Anlage?

Viele Grüße

Holger Schole

Re: Abgangszeugnis Anlage D nach nicht bestandener BAP

Verfasst: Mittwoch 2. Oktober 2019, 14:17
von Jochen Torspecken
Ohne Gewähr: Da für den Berufsabschluss expilzit gesagt wird, es solle ein Zeugnis gemäß C9 erstellt werden, würde ich beim Abgangszeugnis C5 (AGZ) verwenden, da dies ja auhc dem Assistentenbildungsgang der Anlage C entspricht.
Ob das stimmt, kann ich nicht sagen, erscheint mir aber plausibel. Allerdings ist meine Vorlage dafür noch anzupassen, was die Bezeichnung des Bildungsganges angeht.

Re: Abgangszeugnis Anlage D nach nicht bestandener BAP

Verfasst: Mittwoch 2. Oktober 2019, 16:46
von Dr. H. Schulz
HSchole hat geschrieben: Mittwoch 2. Oktober 2019, 12:01 (3) Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält ein Abgangszeugnis, wenn er die Schule verlässt. Ein Vermerk, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, ist in das Abgangszeugnis nicht aufzunehmen.
Nun, wenn es da keien Vorlage gibt bzw. auf keien verwisen wird, nimmt man etwas das passt. Man kann das doch aus dem Formular für das Abschlusszeugnis generien. Vermerk, dass der Abschluss erreicht wurde weg, vorne "Abgangszeugnis drauf", müsste doch passen.

hs