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GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 10:27
von HSchole
Hallo und ein frohes NEUES JAHR,

wird auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr das GER-Niveau angegeben??? Wo kann ich es nachlesen?

Viele Grüße

Holger Schole

Re: GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 13:08
von Jochen Torspecken
Das GeR Niveau steht auf allen Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
HSchole hat geschrieben: Montag 7. Januar 2019, 10:27 Wo kann ich es nachlesen?
Meinen Sie die Rechtsgrundlage dafür? Dann wäre es in der APO-BK (ich meine eine VV zu §9)

Wenn Sie das Niveau meinen, so müsste dies eigentlich der Fachlehrer beurteilen können. Ansonsten gilt ja, dass anzugeben ist, auf welchem Niveau der Unterricht stattgefunden hat. Dieses entspräche dann auch dem Niveau, das jemand bekommt, der am Ende des Jahres geht. Auch das ist in den VVs zu den entsprechenden Anlagen nachzulesen.

Als erreicht gilt das Niveau ja auch nur, wenn mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden (Wortlaut der Fußnote). Sollte der Schüler tatsächlich ausreichende Leistungen haben, würde ich mit dem Fachlehrer Rücksprache halten und ihn fragen, welches Niveau dem Schüler bescheinigt werden kann.

Re: GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Dienstag 8. Januar 2019, 09:44
von HSchole
Hallo Herr Torspecken,

dann bekommt also ein Schüler z.B. nach 3 Monaten das gleiche Niveau bescheinigt wie ein Schüler der die kompletten 80h Englisch hinter sich hat!
Kann das denn gewollt sein???

Viele Grüße

Holger Schole

Re: GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Dienstag 8. Januar 2019, 14:34
von Uli Dierkes
HSchole hat geschrieben: Dienstag 8. Januar 2019, 09:44 Kann das denn gewollt sein?
Ich meine: nein.
Zumindest müsste eine Zeugnisbemerkung über das nicht abgeschlossene Halbjahr die GER-Einstufung relativieren.

Ehrlich wäre, das GER-Niveau des vorhergehenden abgeschlossenen Lernabschnitts zu testieren und in einer Zeugnisbemerkung erläutern, wann es erreicht worden ist.

Re: GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Dienstag 8. Januar 2019, 15:15
von Jochen Torspecken
HSchole hat geschrieben: Dienstag 8. Januar 2019, 09:44
dann bekommt also ein Schüler z.B. nach 3 Monaten das gleiche Niveau bescheinigt wie ein Schüler der die kompletten 80h Englisch hinter sich hat!
Kann das denn gewollt sein???
Eine andere Regelung ist nicht getroffen worden.
In den entsprechenden Überlegungen scheint der Fall eines vorzeitigen Ausscheidens nicht berücksichtigt worden zu sein.
Fakt ist: Es wird das Niveau bescheinigt, auf dem der Unterricht stattgefunden hat. Im Bereich der Berufsschule ist das zwischen A1 und B2. Als erreicht gilt das Niveau nur, wenn die Note mindestens ausreichend ist.
Wenn das dem Schüler nicht bescheinigt werden soll, gibt es 2 Möglichkeiten:
1.) Erteilen einer nicht aureichenden Note.
2.) Eintragen eines niedrigeren Niveaus.

Für die grundsätzliche Klärung, wie mit Abbrechern im Bezug auf GeR umzugehen ist, ist wohl das Ministerium zuständig. Oder fragen Sie zunächst mal die schulfachliche Aufsicht bei der BezReg.

Aus der Praxis: Meistens haben die Abbrecher so viele Fehlzeiten, dass in Englisch keine ausreichende Note erteilt wird. (Bezieht sich aber eher auf Vollzeit, da wir bei uns im Berufsschulbereich wenig Englisch unterrichten.)

Re: GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Mittwoch 9. Januar 2019, 17:03
von GE Schwerte
In meiner BASS steht zum GeR:

"Die Referenzniveaus des GeR sind bei mindestens ausreichenden
Leistungen am Ende der angegebenen Klasse erreicht. Entspricht
eine fremdsprachliche Leistung im Abschluss- oder Abgangszeugnis
nicht diesen Anforderungen, so ist das erzielte Referenzniveau des
GeR über die mindestens mit der Note ausreichend bewertete Leistung
der nächst niedrigeren Klasse zu ermitteln."

Hervorhebung von mir.
Man erreicht als nicht nach 3 Monaten das gleiche Niveau, wie jemand
der das ganze Jahr absolviert hat.

Außerdem kenn ich das Niveau nur auf Abschlusszeugnissen, nicht
auf Abgangszeugnissen nach 3 Monaten Schulbesuch.

Re: GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Mittwoch 9. Januar 2019, 17:43
von M. Plümper
Die Verordnung gilt aber, soweit ich das sehe, nicht für die BKs.

Re: GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Mittwoch 9. Januar 2019, 21:38
von Jochen Torspecken
M. Plümper hat geschrieben: Mittwoch 9. Januar 2019, 17:43 Die Verordnung gilt aber, soweit ich das sehe, nicht für die BKs.
So ist es.

Re: GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Freitag 11. Januar 2019, 12:36
von Alexander Dedy
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 7. Januar 2019, 13:08 Fakt ist: Es wird das Niveau bescheinigt, auf dem der Unterricht stattgefunden hat. Im Bereich der Berufsschule ist das zwischen A1 und B2. Als erreicht gilt das Niveau nur, wenn die Note mindestens ausreichend ist.
Wir haben noch folgende Besonderheiten: Sehr guten SuS (teilw. Muttersprachler) möchten unsere KuK auch C1 & C2 vergeben. Dies ist aber überhaupt nicht möglich (B2/C1 ist das höchste) - kann man das ändern? ... und ja, der Unterricht ist selbstverständlich auf diesem Niveau erteilt worden...

Nächstes "Problem" - da sich unsere A01er mit dem HJZ vor dem Abschluss bewerben müssen, sind wir dazu übergegangen auch hier da Niveau einzutragen. Es kamen sehr viele Anfragen, weil die Betriebe mittlerweile darauf achten.

==> Verbesserungsvorschlag: Es wäre toll, wenn der Fachlehrer die Möglichkeit hätte das erreichte Sprachniveau zusammen mit den Noten über SchiLDweb einzugeben. Die Lösung über die "Fachbezogenen Bemerkungen" ist leider nicht für ASZ nutzbar, da dies nicht zur Berechnung eines höheren allg. Abschluss verwendet werden kann.

Re: GER auf Abgangszeugnissen im laufenden Schuljahr

Verfasst: Montag 14. Januar 2019, 18:23
von Dr. H. Schulz
HSchole hat geschrieben: Dienstag 8. Januar 2019, 09:44 Hallo Herr Torspecken,

dann bekommt also ein Schüler z.B. nach 3 Monaten das gleiche Niveau bescheinigt wie ein Schüler der die kompletten 80h Englisch hinter sich hat!
Andersherum wird's ein Schuh. Laut Fußnote wird das Niveau angegeben, auf dem unterrichtet wurde. Da kann man also schon mal nicht das aus dem Vorjahr nehmen. Bei mindestens ausreichenden Leistungen wird darüber hinaus das Erreichen des Niveaus bescheinigt. Hat der Schüler das Niveau nicht erreicht, z. B. weil er nicht lang genug am Unterricht teilgenommen hat, kann der Fachlehrer also keine ausreichenden Leistungen bescheinigen.