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Zeugnis Anlage B B6

Verfasst: Donnerstag 29. August 2019, 07:40
von Wilfried Jansen
Hallo,

mir ist nicht klar, wer ein Zeugnis B6 der Anlage B erhalten soll: Erfolgreiche Absolventen des Bildungsganges erhalten das Berufsabschlusszeugnis; diejenigen, die in der Berufsabschlussprüfung scheitern, sollen ein Abgangszeugnis erhalten (B5). Wer erhält also dieses "Abschlusszeugnis"?

Re: Zeugnis Anlage B B6

Verfasst: Donnerstag 29. August 2019, 13:58
von Jochen Torspecken
Die Verwirrung kann ich verstehen.
Wird selbst bei Lektüre der BASS nicht klar.

Re: Zeugnis Anlage B B6

Verfasst: Donnerstag 29. August 2019, 14:28
von Dr. H. Schulz
Es gibt die Möglichkeit, dass der Berufsabschluss nicht erworben wird, aber ein allgemeinbildender Abschluss. Dann mächte es Sinn, ein Abschlusszeugnis auszustellen. AFAIK wird das in unserem Hause so gehandhabt.

hs

Re: Zeugnis Anlage B B6

Verfasst: Donnerstag 29. August 2019, 17:12
von Wilfried Jansen
Danke für die Rückmeldungen.

@ Dr. Schulz: Wir wollen ähnlich verfahren, beabsichtigen aber gemäß Anlage B § 8 Abs. 3 "Schülerinnen und Schüler mit endgültig nicht bestandener Berufsabschlussprüfung, erhalten ein Abgangszeugnis mit Angabe des allgemein bildenden Abschlusses", das Zeugnis B6 als Abgangszeugnis (nicht Abschlusszeugnis) auszustellen.
Außerdem könnte Abschlusszeugnis einen regulären (Berufs-)Abschluss suggerieren. In B5, dem regulären Abgangszeugnis, wird im Übrigen der allgemeinbildende Abschluss bereits mit der Versetzung erworben.

@ H. Torspecken: So ergeht es mir auch.

Hier scheint in der BASS/APO-BK etwas nicht nachzuvollziehen bzw. missverständlich zu sein.