Guten Tag,
GE Schwerte hat geschrieben: Mittwoch 17. Dezember 2025, 09:11
Genau das wiederspricht aber den Veröffentlichungen der Bezirksregierungen, nach denen die Sprachprüfung mit Referenznivau B1
auf dem Abiturzeugnis stehen soll.
[..]
(Seite 2, rechte Spalte, erstes Kästchen)
Ich sehe das eher als eine sprachliche Ungenauigkeit, nämlich das dort statt "Auf dem Abschlusszeugnis" eigentlich "Auf dem Abschlusszeugnis der SI" gemeint ist.
Die Aussage
"A) im Abschlusszeugnis
a) unter „Leistungen“ als weitere Fremdsprachennote (Anspruchsniveau je nach angestrebtem Abschluss, s.o.) " kann
nicht so interpretiert werden, dass das Abiturzeugnis gemeint ist. Diesen Bereich gibt es dort schlichtweg nicht. Auch die Tatsache, dass dieser Punkt als erster und dann unter B) das Versetzungszeugnis in die Obestufe abgehandelt wird, spricht dafür, dass keine Zeugnisse der Oberstufe gemeint sind.
In Bezug auf den "Ton" möchte ich sagen, dass der Ärger, der vielleicht in manchen Beiträgen zum Ausdruck kommt, sicherlich nicht auf die Fachberater bezogen ist, und ich zolle allen hohen Respekt und sage "Danke" an alle, die sich hier in der Commuity mit Rat und Tat einsetzen.
Der Ärger ist wohl eher Ausdruck der Erkenntnis, dass diejenigen, die Regeln erstellen, möglicherweise Schwierigkeiten haben, die Tragweite der Entscheidungen einzupreisen.
Jüngstes Beispiel:
Was passiert, wenn eine übergeordnete Instanz mit Fristsetzung ein Word-Formular an eine Schule schickt, in das 120 Namen mit Geschlecht und Geburtsdatum kommasepariert eingetragen werden sollen, das Formular passwortgeschützt und nicht zu bearbeiten ist und jeder Datensatz einzeln eingefügt werden muss und jeder Schüler eigenhändig unterschreiben soll?
Das beschäftigt die Verwaltung und Sekretariat im Normalfall zig Stunden, weil niemand weiß, wie man es anders machen kann (z.B. einen passenden Schild-Report zu erstellen) und alle Namen, Geschlechter und Geburtsdaten aus der Exceltabelle einzeln per Copy und Paste eingefügt werden.
Das Schlimme ist, dass der entsprechende Sachbearbeiter sicher keine ausgeprägten Kenntnisse von Schulverwaltung hatte, denn dann hätte er das Formular erst gar nicht so erstellt.
Die Häufigkeit solcher "Arbeitsbeschaffungsvorgänge" nimmt zumindest gefühlt zu. Der Unmut aber auch, denn als "Arbeitszeit" gilt das am Ende eher nicht.