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Re: Erzieherbrief Warnungen Nichtversetzung
Verfasst: Montag 22. April 2024, 14:17
von L. Westermann
Raffenberg hat geschrieben: Montag 22. April 2024, 14:02
§ 13 (3) Schulgesetz
§ 10 (2) APO-SI
Im dreigliedrigen Schulsystem ist der Wechsel der Standardfall. Deshalb geschieht hier der Wiederholungswunsch in der Regel auf Antrag der Eltern. Es müssen ja eigentlich besondere Gründe vorliegen. Im Serienbrieftext steht davon aber so auch nichts drin.
O. K. und vielen Dank, aber sollte man dann im Brief nicht auch explizit auf das Schulgesetz verweisen statt nur auf die APO?
Sonst versteht das doch kein Mensch...
Re: Erzieherbrief Warnungen Nichtversetzung
Verfasst: Montag 22. April 2024, 16:27
von Frodermann
Um ehrlich zu sein, ich verstehe das auch mit dem SchulG nicht.
Da steht:
a) Maximal drei Jahre in der EP
b) Klassenkonferenz entscheidet nach der 6 über Fortführung des Bildungsganges
1. Hat man die 5 wiederholt, ist man nach der 6 versetzt oder kann nicht wiederholen.
2. Hat man die fünf nicht wiederholt, sollte die Klassenkonferenz demnach nicht entscheiden können "Fortführung ja, aber noch mal in der 6"? Wo steht (implizit?), dass das nur im Sonderfall und auf Antrag geht?
Ich bin sicher, dass ich nur ein Wort mit juristischer Bedeutung übersehen habe.
Re: Erzieherbrief Warnungen Nichtversetzung
Verfasst: Montag 22. April 2024, 17:32
von Uli Dierkes
Frodermann hat geschrieben: Montag 22. April 2024, 16:27
"Fortführung ja, aber noch mal in der 6"? Wo steht (implizit?), dass das nur im Sonderfall und auf Antrag geht?
Das steht nach meiner Kenntnis nirgends.
Es ergibt sich aus der an Gymnasien weit verbreiteten Philosophie, dass Förderung des Schülers zu viel Aufwand bedeutet und zu geringe Erfolgsaussicht hat und "Abschulung" deshalb das Mittel der Wahl ist.
Ich weiß, dass ich für diese undifferenzierte Aussage eine verbale Prügelstrafe zu erwarten habe.

Re: Erzieherbrief Warnungen Nichtversetzung
Verfasst: Montag 22. April 2024, 17:37
von GE Schwerte
"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd."
soll ein armenisches Sprichwort sein.
Quelle:
https://falschzitate.blogspot.com/2022/ ... richt.html
Re: Erzieherbrief Warnungen Nichtversetzung
Verfasst: Montag 22. April 2024, 18:37
von JensSpeh
Na ja...vielleicht ist auch die zu große Klassengröße ein Grund. Aus meiner Schulzeit:
"Hier sitzen viel zu viele Schüler im Kurs. Das müssen wir schnell ändern!"

Re: Erzieherbrief Warnungen Nichtversetzung
Verfasst: Montag 22. April 2024, 19:51
von Raffenberg
Das sind so Themen, die man unendlich lang diskutieren kann. Für mich gibt es hier nur ein Fazit:
Die Briefe sind mit der Rechtsabteilung des MSB abgesprochen. Eine Änderung kann es nur nach Aufforderung und nicht nach Foreneintrag geben. Was kann ich denn sonst anderes dazu sagen. Genau wegen solcher Diskussionen habe ich damals Rücksprache gehalten. Auf den alten Briefen waren Paragraphen, detaillierte Abschlussangaben und Mahnungen auf Note 6 vorhanden. Das war alles so nicht gewünscht. Alles Dinge, die so nicht herauszulesen waren. So wie er jetzt ist, war es gewünscht. Ein klares Signal zur Gesprächsaufforderung.
Damit steige ich aus dieser inhaltlichen Diskussion aus.