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Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Freitag 16. Juni 2023, 07:15
von Klapet
Vielen Dank, Herr Maßmann.
Für die Sprache LH (Albanisch) funktioniert es richtig (Albanisch erscheint in der Sprachenübersicht auf dem Zeugnis). Bei GH und RH funktioniert es nicht richtig, hier erscheint HSU statt der Sprachen Griechisch, Arabisch. Könnten Sie dies noch ändern oder liegt hier ein Fehler bei mir vor?
Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Freitag 16. Juni 2023, 07:29
von Klapet
Sorry, Fehler meinerseits. Die Einstellungen bei den Fächern waren falsch. Das Zeugnisformular funktioniert einwandfrei.
Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 19. März 2024, 14:11
von Klapet
Hallo Herr Maßmann,
könnten Sie jeweils wieder eine geänderte Version der aktuellen Zeugnisse (Oberstufe) und SEK.1, die die Sprachenfolgen ausweisen, zur Verfügung stellen, die auch die durch eine Prüfung erworbene Sprachqualifikation aufführen (mit der Möglichkeit, auch einen leeren Eintrag bei „von … bis“ und dem Referenzniveau auszuweisen?
Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 19. März 2024, 15:27
von Klapet
Sorry, hat sich erledigt. Die Zeugnisse vom 8.6.23 sind ja noch aktuell.
Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 19. März 2024, 17:59
von W.Maßmann
Hallo,
wenn ich sehe, wie oft die Formulare auf der vorherigen Seite 5 (10.06.2023, 15.06.2023) bereits heruntergeladen wurden, halte ich es für sehr sinnvoll, sie in die nächste offizielle Sammlung GymOb_Zeugnisse.2024.... aufzunehmen. Sollten dazu Bedenken bestehen, können die notwendigen Ergänzungen auch den o.a. Einzelheiten entnommen und dann von offizieller Seite eingefügt werden.
Oben steht seit heute bereits ein Aktualisierungswunsch, der sich aber noch erledigt hat.
Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 16. Dezember 2025, 16:52
von GE Schwerte
Alle Jahre wieder (passend zur Weihnachtszeit):
Bereits jetzt darf ich wieder Diskussionen führen, ob, wie und wo der HSU auf einem
Zeugnis auszuweisen ist, wo das GeR-Niveau hinkommt, ob eine Herkunftssprache eine "Fremdsprache"
für den Schüler ist, etc.
Das diskutieren wir in diesem Thread hier übers Abizeugnis und dort
viewtopic.php?t=5650&start=40
für den Jahrgang 10 schon seit Jahren.
Darf ich mich nochmal der Bitte von Herrn Maßmann anschließen, diese Zeugnisse " xxx mit HSU"
für EF, Q1/Q2 und Abi (Also Anlage 04, 06 und 12) in die offizielle Sammlung aufzunehmen und
das ebenso für die Abschlusszeugnisse nach Jg. 10?
Oder, da unterschiedliche Bezirksregierungen ja manchmal auch unterschiedliche Auffassungen haben:
Gibt es eine Stelle im Schulministerium, die eine endgültige Auskunft geben kann/darf?
Das würde für 106.000 Schüler mit 30 Sprachen und fast 6000 Sprachprüfungen die Zeugniserstellung erleichtern.
(
Zahlenquelle: Schulministerium)
Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 16. Dezember 2025, 18:00
von Hauke Hayen
1. BRs möchten hier ungerne zitiert werden. Lasse ich so stehen.
2. Ich kann die allererste Frage dieser Beitragsreihe aus dem Jahr 2020 beantworten: Eine mit Sprachprüfung am Ende der Sek1 abgeschlossener HSU kann im Abiturzeugnis Anlage 12 als Bemerkung aufgenommen werden. Da in Anlage 12 ausschließlich in der Qualifikationsphase erbrachte Leistungen ausgewiesen werden und in der Sprachenfolge nur regulär unterrichtete Fremdsprachen - also kein HSU - ausgewiesen werden, entfällt eine Ausweisung auf dem Abiturzeugnis. In einem Beitrag oben hat Herr Jakel das auch genau so erläutert (
viewtopic.php?p=11275#p11275).
Punkt. Von mir keine weiteren Stellungnahmen, da ich möglicherweise gegen meinen Eingangssatz verstoßen würde.
Und alle weiteren "hätte", "könnte man auch so lesen", "kann man ja im Formular umprogrammieren, wie es einem passt" kosten meiner Meinung nach zu viele Ressourcen.
Zu den anderen Jahrgangsstufen kann ich nichts Verbindliches sagen, aber ich verfahre analog bis auf rechtlichen Widerruf. Siehe Ressourcen.
Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Mittwoch 17. Dezember 2025, 09:11
von GE Schwerte
Hauke Hayen hat geschrieben: Dienstag 16. Dezember 2025, 18:00 entfällt eine Ausweisung auf dem Abiturzeugnis.
Genau das wiederspricht aber den Veröffentlichungen der Bezirksregierungen, nach denen die Sprachprüfung mit Referenznivau B1
auf dem Abiturzeugnis stehen soll.
Und auch wenn jemand nicht zitiert werden möchte (warum nicht?)
Quelle:
https://www.bra.nrw.de/system/files/med ... 8_2025.pdf
(Seite 2, rechte Spalte, erstes Kästchen)
Das "Kompendium" der BR Düsseldorf habe ich nicht vorliegen, nach meinen Informationen soll dort stehen:
"Laut "Kompendium" der Bezirksregierung Düsseldorf Seite 61) soll der HSU unter Fremdsprachen ohne Angaben in den Feldern "von..." und "bis..." und dem Referenzniveau B1 in das Abiturzeugnis aufgenommen werden.“
Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Mittwoch 17. Dezember 2025, 09:45
von Hauke Hayen
Der Widerspruch im zitierten Dokument ist zumindest meiner BR bekannt. Und ein Kompendium ist ein Kompendium, ein Flyer ist ein Flyer, eine Handreichung eine Handreichung.
Aber die BASS ist die BASS.
Re: Herkunftssprachlicher Unterricht Abiturzeugnis
Verfasst: Mittwoch 17. Dezember 2025, 12:02
von Raffenberg
Ich habe vor einiger Zeit zwei Wiki-Artikel zu dem Thema erstellt und Hinweise zu den Einstellungen in Schild gegeben, damit alle Zeugnisse gedruckt werden können. Bei mir hat das bei allen Zeugnissen funktioniert und auch so gepasst, sowohl für Feststellungsprüfungen, als auch für HSU-Unterricht.
HSU-Unterricht:
https://wiki.svws.nrw.de/mediawiki/inde ... 3-61_Nr._2
Sprachfeststellungsprüfunegn:
https://wiki.svws.nrw.de/mediawiki/inde ... 3-61_Nr._1
P.S.
In letzter Zeit mache ich mir einige Gedanken über den Ton in manchen Diskussionen hier im Forum. Aus meiner Sicht leisten die Mitglieder, Moderatoren und Fachberater insgesamt eine sehr engagierte und hilfreiche Arbeit. Es werden regelmäßig Lösungen aufgezeigt, Erfahrungen geteilt und Materialien sowie Formulare unkompliziert und selbstlos zur Verfügung gestellt – dafür möchte ich ausdrücklich Anerkennung aussprechen.
Gleichzeitig entsteht in einzelnen Beiträgen der Eindruck, dass das Forum teilweise auch als Ort genutzt wird, um grundsätzliche Unzufriedenheit, Kritik an Erlassen oder wiederkehrende Probleme in der Software sehr deutlich zu formulieren. Dass diese Punkte angesprochen werden, ist nachvollziehbar und wichtig. Man sollte dabei jedoch nicht aus dem Blick verlieren, dass die hier aktiven Fachberater und Moderatoren diese Rahmenbedingungen nicht zu verantworten haben. Sie geben Rückmeldungen weiter, kommunizieren Entscheidungen und versuchen, zwischen verschiedenen Ebenen zu vermitteln – mehr Handlungsspielraum haben sie oft nicht.
Dabei müssen sie selbst mitunter unbefriedigende oder wenig zufriedenstellende Antworten weitergeben und geraten so leicht zwischen die Fronten. Vor diesem Hintergrund würde ich mir wünschen, dass ihr Einsatz und ihr Engagement an der einen oder anderen Stelle auch einmal ausdrücklich wertgeschätzt werden – ein kurzes Dankeschön kann hier viel bewirken.