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Re: Abschluss / Abgang
Verfasst: Montag 21. September 2026, 19:01
von JensSpeh
Dann wäre es vielleicht nicht verkehrt, vom programmtechnischen Abschluss Abstand zu nehmen, um den Abschluss damit nicht zu verwechseln.
Der Schüler könnte bei einem Abschluss und/oder erfüllter Schulpflicht den Status "Ausschulung" erhalten. Beim Wechsel einer Schulstufe von GS nach SekI oder SekI nach SekII "Aufstieg", verlässt er die Schule bei einem Schulwechsel innerhalb der Schulstufe einfach "Wechsel".
Andererseits lässt sich dieses auch beliebig kompliziert machen...aber Grundlage könnte auf jeden Fall ein Raster mit den verschiedenen Fällen sein, denen dann ein klarer Status zugeordnet wird.
Ich kann jetzt nicht sagen, ob es viele karierte Maiglöckchen dabei gibt, ich würde auf jeden Fall für eine Trennung der Begriff plädieren.
Re: Abschluss / Abgang
Verfasst: Montag 21. September 2026, 19:35
von Frodermann
Ich kann jetzt nicht sagen, ob es viele karierte Maiglöckchen dabei gibt, ich würde auf jeden Fall für eine Trennung der Begriff plädieren.
Woher kommt eigentliche die Datenbank-Nomenklatur? Ich vermute aus den Rechtstexten zu den Zeugnissen, die ja "Abschluss" und "Abgang" verwenden?
Dann könnte man nicht vermutlich einfach so neue Begriffe definieren?
Aber um ehrlich zu sein: nach der Diskussion hier finde ich gar nicht mehr so viele Unklarheiten? Zwischen den SchuLG und den Apos, die hier zusammengetragen wurden, bleibt so viel Freiraum nicht...
Etwas ungeschickt ist nur nach wie vor, dass es für "nicht versetzende Übergänge" und Übergänge nach der GS keine eigene Bezeichnung haben.
Re: Abschluss / Abgang
Verfasst: Montag 21. September 2026, 20:10
von JensSpeh
Ich sehe da nicht so eine große Schwierigkeit.
Wie gewünscht als Status "Weitergang" (GS zu SekI, SekI zu SekII) sowie "Wechsel" (innerhalb der Schulformstufe) wären z.B. Möglichkeiten, die Schüler aus dem aktiven Bestand zu entfernen, wenn sie die Schule verlassen (warum auch immer).
Dazu müsste dann in der SekI+II treten, ob sie mit einem Abschluss (dann auch welchen) oder ohne (dann Abgang) gehen.
Der Versetzungsvermerk kann sich dann daran orientieren:
Übergang (falls keine Versetzung vorgesehen) (und wegen geht in Klasse xx über)
Versetzung (mit nicht versetzt, Nachprüfung, falls Versetzungsbestimmungen erfüllt werden müssen)
Wechsel (wenn der Schüler mit dem Jahresende die Schule zu einer der gleichen Stufe verlässt)
Weitergang (wenn der Schüler die Schulstufe wechselt).
Bei uns würden dann 10er mit Versetzt in die EF kommen (sie haben ja auch die Versetzungsbestimmungen erfüllt) und mit Weitergang den Status als aktiv verlieren, da sie an einer anderen Schule der Stufe SekII weiter machen, oder auch etwas ganz anderes (FSJ, BV-Klasse etc.).
Hier wäre evtl. zu überlegen, ob man diese Möglichkeiten (FSJ, BV, usw. mit einem eigenen Kennzeichen versehen möchte, da das dann nicht unbedingt SekII-Bereich ist. Das möchte ich jetzt aber nicht auseinanderklamüsern.