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Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Verfasst: Montag 30. Juni 2025, 16:51
von sbrando
Kurosinski hat geschrieben: Montag 30. Juni 2025, 16:39 Also ganz praktisch:
Jeder Schüler, der bleibt, bekommt ein (normales) Zeugnis.
Schüler, von denen ich weiß, dass sie die Schule verlassen, erhalten zum Schuljahresende ein Überweisungszeugnis.
Bei Schülern, die erst im Laufe der Sommerferien die Schule verlassen, ziehe ich das Zeugnis wieder ein und erstelle ein Überweisungszeugnis?
Klingt nicht so praktisch.

Das Überweisungszeugnis deutet ja ggf auch an, dass die erbrachten Leistungen im Schuljahr noch nicht vollständig sind (Wechsel im laufenden Schuljahr) und die Noten "vorläufig" sind.
Zum Schuljahresende fragt das Formular, ob Sie den Versetzungsvermerk auf das Überweisungszeugnis drucken wollen; damit sollte klar sein, dass es sich um Jahresendnoten handelt.
Wenn sich der Wechsel erst im Laufe der Sommerferien ergibt, stellen Sie im Zweifel das Überweisungszeugnis zusätzlich aus, einziehen müssen Sie das normale Zeugnis nicht, die Noten sind ja sowieso die gleichen...

Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Verfasst: Montag 30. Juni 2025, 19:11
von Kurosinski
sbrando hat geschrieben: Montag 30. Juni 2025, 16:51 Zum Schuljahresende fragt das Formular, ob Sie den Versetzungsvermerk auf das Überweisungszeugnis drucken wollen; damit sollte klar sein, dass es sich um Jahresendnoten handelt.
Es wird kein Versetzungsvermerk (geht über, wird versetzt) gedruckt. Es erscheint die "Berechtigung zum Besuch einer Klassenstufe einer Schulform".
Natürlich wird dadurch deutlich, dass eine Versetzung ausgesprochen wurde.
Wenn sich der Wechsel erst im Laufe der Sommerferien ergibt, stellen Sie im Zweifel das Überweisungszeugnis zusätzlich aus, einziehen müssen Sie das normale Zeugnis nicht, die Noten sind ja sowieso die gleichen
Und der Schüler kommt dann noch einmal nach den Sommerferien, um sich zusätzlich zu seinem vorhanden Zeugnis ein Überweisungszeugnis abzuholen?
Bei uns eher nicht.
Aufnehmende Schulen konnten bisher auch mit dem normalen Zeugnis hinreichend arbeiten.

Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Verfasst: Montag 30. Juni 2025, 19:23
von JensSpeh
Daher finde ich es auch absolut einleuchtend, dass bei einem Überweisungszeugnis ein aktueller Notenstand an die neue Schule übermittelt wird. Das ist bei Wechsel zum Halbjahr oder Schuljahresende nicht erforderlich. Ergo kein zweites Zeugnis erstellen, wenn es ein "richtiges" gibt.

Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Verfasst: Dienstag 1. Juli 2025, 14:04
von WJohannsen
Man sollte viel öfter mit der Logik "nicht erforderlich" an die BASS herangehen...

Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Verfasst: Dienstag 1. Juli 2025, 23:31
von WJohannsen
Ich fasse den bisherigen Verlauf der Diskussion dann mal so zusammen: Wie man aus der APO-SI und dem SchulG eindeutig herauslesen kann, stellt man für Schulformwechsler innerhalb der Sek I nur normales Zeugnis, nur ein Überweisungszeugnis oder beides aus.

Für SuS, die die Schule nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht und mit Abschluss nach der Sek I verlassen, erhalten nur ein Abschlusszeugnis. Wenn die Abmeldung aber erst nach Aushändigung des normalen Zeugnisses erfolgen sollte, wird das normale Zeugnis wieder eingezogen.

Kommt das so ungefähr hin?

Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Verfasst: Freitag 4. Juli 2025, 18:01
von Forster
Ich würde mich auch sehr freuen, wenn diese Fragen endlich einmal abschließend geklärt werden.
Habe ich das jetzt für uns richtig verstanden, dass ein Schüler, der unser Gymnasium nach der zehnten Klasse mit MSA verlässt, ein Abschlusszeugnis bekommt und kein Abgangszeugnis?
vielleicht hat irgendjemand einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung, der das für alle noch einmal eindeutig und klar formulieren könnte

Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?

Verfasst: Freitag 4. Juli 2025, 19:21
von WJohannsen
Diese Frage ist eigentlich (sogar aus meiner Sicht) eindeutig:

§7 APO-SI
(8) Wer die Schule nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht verlässt und einen Abschluss erworben hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Wer die Schule nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ohne Abschluss verlässt, erhält ein Abgangszeugnis.

Der MSA ist ein Abschluss, nach der 10 ist die Vollzeitschulpflicht erfüllt -> definitiv kein Abgangszeugnis, sondern Abschlusszeugnis.