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Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 12:37
von Jochen Torspecken
Hier noch einmal die Antwort auf die Frage, ob der Satz zum Führungszeugnis drauf soll:

Hallo Herr Torspecken,
nach Rücksprache mit unseren Juristen möchte ich Sie dringend bitten, die von Ihnen vorgestellten Ausführungen in keinem Fall aufzunehmen. Die VV beschreibt die Notenfindung für das Berufspraktikum - nicht die Zeugnisgestaltung!
Wir bescheinigen nur Abschlüsse im Sinne eines erfolgreichen Durchlaufen des Bildungsgangs, keine persönlichen Eignungen.
Die Aussagen, wie Sie aufnehmen wollten, lassen sich nicht aus der APO-BK herleiten und sind daher zu unterlassen.
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Hinweise auf das beabsichtigte Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Detlef Zech
Referat 311
Grundsatzangelegenheiten der
Beruflichen Bildung, Fachschulen
Ministerium für Schule und
Bildung Nordrhein-Westfalen

Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 12:40
von Jochen Torspecken
Dr. H. Schulz hat geschrieben: Sonntag 18. April 2021, 09:09

Danke, also einfach druntergeschrieben? Okay. Ist die Bezeichnung denn für alle Geschlechter oder muss das gegebenenfalls „Bachelorette“ heißen?
So wurde es mit gesagt.
Da Bachelor ja ein Begriff aus dem Englischen ist, würde ich das geschlechtsneutral sehen. An vielen Stellen in der BASS werden männliche und weibliche Formen ausdrücklich unterschieden. Da das hier nicht so ist, scheint es auch nicht nötig zu sein,

"Bachelorette" oder "Bachelorin" wäre schon sehr merkwürdig.

Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 12:53
von Dr. H. Schulz
Jochen Torspecken hat geschrieben: Sonntag 18. April 2021, 12:40
So wurde es mit gesagt.
Da Bachelor ja ein Begriff aus dem Englischen ist, würde ich das geschlechtsneutral sehen. An vielen Stellen in der BASS werden männliche und weibliche Formen ausdrücklich unterschieden. Da das hier nicht so ist, scheint es auch nicht nötig zu sein,
Für mich klingt's recht männlich. Aber es soll mir recht sein. Wenn nur der Begriff auftaucht, nehmen wir auch nur den.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Sonntag 18. April 2021, 12:40
"Bachelorette" oder "Bachelorin" wäre schon sehr merkwürdig.
Das wäre aber nicht die einzige Merkwürdigkeit, die wir so zu Papier bringen ; -)

Danke.

hs

Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 13:05
von Jochen Torspecken
Ist "Bachelor" nicht auch so was wie ein Titel, also wie "Doktor"?
Da schreibt man ja auch nicht "Doktorin", oder? (Maximal "Herr Doktor" oder "Frau Doktor")

Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 13:31
von Dr. H. Schulz
Jochen Torspecken hat geschrieben: Sonntag 18. April 2021, 13:05 Ist "Bachelor" nicht auch so was wie ein Titel, also wie "Doktor"?
Weder noch. Doktor ist eine akademischer Grad, kein Titel. Der Bachelor kann das nicht sein, er wurde ja nicht im Rahmen einer akademischen Ausbildung erworben. Also ist es wohl eine Berufsbezeichnung.

Aber auch akademische Grade kennen gegenderte Formen. Die Diplom-Ingenieurin wäre da ein Beispiel. Und die Frau Doktor wäre wohl eine Frau Doctrix, wenn in akademischen Kreisen noch das Latinum üblich wäre und nicht nur Comics gelesen würden:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 30854.html

Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 14:02
von Wilfried Jansen
Der Drops ist gelutscht.
Ich bedaure, den Thread nicht bis zum Ende verfolgt zu haben. Hätte doch 'ne Menge Arbeit erspart. Aber immerhin haben sich auch Bezirksregierungen (Arnsberg, Münster) Gedanken dazu gemacht ...

Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 15:50
von Uli Dierkes
Jochen Torspecken hat geschrieben: Sonntag 18. April 2021, 12:40 Da Bachelor ja ein Begriff aus dem Englischen ist
Einspruch. Wie so vieles kommt auch dieses Wort ursprünglich aus dem romanischen Sprachraum ("baccalaureus").
"Bachelorette" oder "Bachelorin" wäre schon sehr merkwürdig.
In der Tat. Korrekt ist Bachelora ("baccalaurea").

Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 19:17
von Wilfried Jansen
Unabhängig von der korrekten Gender-Form: Hat der Titel eigentlich irgendeine Konsequenz, z.B. höhere Einstiegs-Vergütung, Studierbefähigung, Berechtigung zum Master-Studium, BAFöG usw.?

Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 19:31
von Wilfried Jansen
Hallo, Herr Torspecken!

Bei mir will der Bachelor immer noch nicht erscheinen. Kann es sein, dass in dem Zeugnis fürs Sozialwesen doch die Fachklassen falsch definiert worden sind (korrekt: 102-02, 102-05, 101-02 und 101-05)?
Außerdem rutscht bei mir der SuBReport7 zu hoch; hier könnte ein "ShiftRelativTo RichText6" ergänzt werden.

Re: Bachelor in Anlage E

Verfasst: Montag 19. April 2021, 05:35
von Jochen Torspecken
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