Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
-
- Beiträge: 76
- Registriert: Dienstag 4. Dezember 2018, 14:37
- Wohnort: Düren
- Schulform: Gymnasium
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Hallo zusammen,
ich habe noch eine Frage zum Überweisungszeugnis.
Wenn ein Schüler nach Beendigung der Klasse 7 die Schule verlässt, wird dann ein Überweisungszeugnis ausgestellt, welches an die neue Schule geht und der Schüler erhält das reguläre Zeugnis?
Gruß Britta Statzner
ich habe noch eine Frage zum Überweisungszeugnis.
Wenn ein Schüler nach Beendigung der Klasse 7 die Schule verlässt, wird dann ein Überweisungszeugnis ausgestellt, welches an die neue Schule geht und der Schüler erhält das reguläre Zeugnis?
Gruß Britta Statzner
Viele Grüße
B. Statzner
B. Statzner
-
- Fachberater*in
- Beiträge: 320
- Registriert: Donnerstag 6. Dezember 2018, 17:01
- Schulform: Hauptschule
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Hallo,
wenn ein Schüler die 7. Klasse ganz normal beendet, erhält er ein ganz normales Zeugnis, wie jeder andere der Klasse auch. Dieses Zeugnis wird dann von der neuen Schule "verlangt", die machen eine Kopie und das war es. Die bekommen kein Überweisungszeugnis. Sollte die Anmeldung für die neue Schule eventuell schon vorher erfolgt sein, dann möchten die Schulen manchmal das Zeugnis des Halbjahres sehen, um sich ein Bild zu machen.
wenn ein Schüler die 7. Klasse ganz normal beendet, erhält er ein ganz normales Zeugnis, wie jeder andere der Klasse auch. Dieses Zeugnis wird dann von der neuen Schule "verlangt", die machen eine Kopie und das war es. Die bekommen kein Überweisungszeugnis. Sollte die Anmeldung für die neue Schule eventuell schon vorher erfolgt sein, dann möchten die Schulen manchmal das Zeugnis des Halbjahres sehen, um sich ein Bild zu machen.
Viele Grüße
Torsten Engelke
Torsten Engelke
-
- Beiträge: 224
- Registriert: Dienstag 4. Dezember 2018, 07:25
- Wohnort: Aachen
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Hallo Herr Engelke,
aus welcher VO / PO ergibt sich, dass zum Halb- oder Schuljahresende kein Überweisungszeugnis erstellt wird?
aus welcher VO / PO ergibt sich, dass zum Halb- oder Schuljahresende kein Überweisungszeugnis erstellt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
-
- Beiträge: 1731
- Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
- Wohnort: Schwerte
- Schulform: Gesamtschule
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Aus Schulgesetz NRW §49.1 Satz i.V.m. §49 Abs1 Satz 2 Unterpunkt 3.WJohannsen hat geschrieben: Montag 30. Juni 2025, 14:50 Hallo Herr Engelke, aus welcher VO / PO ergibt sich, [...]
1: "Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres [...] ein Zeugnis "
2: "Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, erhalten [...] ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln [...]"
Das Ende des Schuljahres ist Punkt 1 -> Zeugnis
Während des Schuljahres ("innerhalb einer Schulstufe") ist Punkt 2 -> Überweisungszeugnis.
-
- Beiträge: 76
- Registriert: Dienstag 4. Dezember 2018, 14:37
- Wohnort: Düren
- Schulform: Gymnasium
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Danke, so habe ich es auch verstanden, aber das wissen scheinbar nicht alle Schulen/Sekretariate, weil es immer wieder verlangt wird.
Viele Grüße
B. Statzner
B. Statzner
-
- Beiträge: 224
- Registriert: Dienstag 4. Dezember 2018, 07:25
- Wohnort: Aachen
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Das Schulgesetz definiert den Begriff Schulstufe anders: "Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II." [1] Demnach ist im Geltungsbereich der APO-SI ein Wechsel von Klasse 5 bis inkl. Klasse 10 ein Wechsel innerhalb der Schulstufe - hier ist ja nicht die Rede von einem Jahrgang.
Der Interpretation von GE Schwerte kann ich daher nicht folgen.
[1] §10 SchulG, https://bass.schule.nrw/6043.htm#1-1p10
Der Interpretation von GE Schwerte kann ich daher nicht folgen.
[1] §10 SchulG, https://bass.schule.nrw/6043.htm#1-1p10
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
- sbrando
- Beiträge: 250
- Registriert: Donnerstag 22. Juni 2023, 15:58
- Wohnort: Mönchengladbach
- Schulform: Gymnasium
- Motto: Ex Astris, Scientia
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Das würde ich auch so interpretieren (Schulstufe ungleich Schuljahr). Außerdem ist ein Überweisungzeugnis nicht auch ein ZeugnisWJohannsen hat geschrieben: Montag 30. Juni 2025, 16:12 Das MSB nennt auf seiner Webseite drei Schulstufen: "Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II." [1] Demnach ist im Geltungsbereich der APO-SI ein Wechsel von Klasse 5 bis inkl. Klasse 10 ein Wechsel innerhalb der Schulstufe - hier ist ja nicht die Rede von einem Jahrgang.
Der Interpretation von GE Schwerte kann ich daher nicht folgen.

Das ist es, was ich zuvor meinte, mit "widersprechen bzw. uneindeutig". Offenbar gibt es eine Menge Interpretationsspielraum...
LG S. Brando
--
Gymnasium Rheindahlen
Mönchengladbach
--
Gymnasium Rheindahlen
Mönchengladbach
-
- Beiträge: 1731
- Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
- Wohnort: Schwerte
- Schulform: Gesamtschule
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Auf wenn im allgemeinen Verständnis alle Blätter mit Noten "Zeugnisse" sind, ist das rechtlich etwas anders.
Orientieren Sie sich am dem, was oben fett auf dem Blatt steht:
- Zeugnis
- Überweisungszeugnis
- Abschlusszeugnis
- Abgangszeugnis
Und weil es keine Regel ohne Ausnahme gibt, steht auf dem Abiturzeugnis:
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
Das sind nun 5 verschiedene Urkunden, und "Zeugnis" ist (rechtlich) eine spezielle Variante dieser 5
und kein Gattungs- oder Sammelbegriff.
Orientieren Sie sich am dem, was oben fett auf dem Blatt steht:
- Zeugnis
- Überweisungszeugnis
- Abschlusszeugnis
- Abgangszeugnis
Und weil es keine Regel ohne Ausnahme gibt, steht auf dem Abiturzeugnis:
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife

Das sind nun 5 verschiedene Urkunden, und "Zeugnis" ist (rechtlich) eine spezielle Variante dieser 5
und kein Gattungs- oder Sammelbegriff.
-
- Beiträge: 945
- Registriert: Sonntag 19. Mai 2019, 19:53
- Schulform: Gesamtschule
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Also ganz praktisch:
Jeder Schüler, der bleibt, bekommt ein (normales) Zeugnis.
Schüler, von denen ich weiß, dass sie die Schule verlassen, erhalten zum Schuljahresende ein Überweisungszeugnis.
Bei Schülern, die erst im Laufe der Sommerferien die Schule verlassen, ziehe ich das Zeugnis wieder ein und erstelle ein Überweisungszeugnis?
Klingt nicht so praktisch.
Das Überweisungszeugnis deutet ja ggf auch an, dass die erbrachten Leistungen im Schuljahr noch nicht vollständig sind (Wechsel im laufenden Schuljahr) und die Noten "vorläufig" sind.
Jeder Schüler, der bleibt, bekommt ein (normales) Zeugnis.
Schüler, von denen ich weiß, dass sie die Schule verlassen, erhalten zum Schuljahresende ein Überweisungszeugnis.
Bei Schülern, die erst im Laufe der Sommerferien die Schule verlassen, ziehe ich das Zeugnis wieder ein und erstelle ein Überweisungszeugnis?
Klingt nicht so praktisch.
Das Überweisungszeugnis deutet ja ggf auch an, dass die erbrachten Leistungen im Schuljahr noch nicht vollständig sind (Wechsel im laufenden Schuljahr) und die Noten "vorläufig" sind.
- sbrando
- Beiträge: 250
- Registriert: Donnerstag 22. Juni 2023, 15:58
- Wohnort: Mönchengladbach
- Schulform: Gymnasium
- Motto: Ex Astris, Scientia
Re: Abschlusszeugnis UND oder STATT "normales" Zeugnis?
Dann müssten Sie aber wie von WJohannsen vorgeschlagen am Ende des Schuljahres auch ein normales Zeugnis neben dem Abschlusszeugnis ausstellen, weil das Abschlusszeugnis ja kein Zeugnis im Sinne der Vorschrift ist, insofern teile ich diese Auffassung nicht. Darüber hinaus steht auf Abschlusszeugnissen eines Gymnasiums für ESA und EESA nur "Zeugnis", die Oberstufe kennt sowieso nur "Abgangszeugnisse" und keine "Abschluss-" oder "Überweisungszeugnisse". Sich daran zu orientieren ändert nichts: Es ist und bleibt uneindeutig...GE Schwerte hat geschrieben: Montag 30. Juni 2025, 16:27 Auf wenn im allgemeinen Verständnis alle Blätter mit Noten "Zeugnisse" sind, ist das rechtlich etwas anders.
Orientieren Sie sich am dem, was oben fett auf dem Blatt steht:
- Zeugnis
- Überweisungszeugnis
- Abschlusszeugnis
- Abgangszeugnis
Und weil es keine Regel ohne Ausnahme gibt, steht auf dem Abiturzeugnis:
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife![]()
Das sind nun 5 verschiedene Urkunden, und "Zeugnis" ist (rechtlich) eine spezielle Variante dieser 5
und kein Gattungs- oder Sammelbegriff.
LG S. Brando
--
Gymnasium Rheindahlen
Mönchengladbach
--
Gymnasium Rheindahlen
Mönchengladbach