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Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts
Verfasst: Freitag 16. Mai 2025, 12:46
von Uli Dierkes
GE Schwerte hat geschrieben: Freitag 16. Mai 2025, 10:38
wie man sich beliebt macht
Ich nehme senile Narrenfreiheit in Anspruch.

Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts
Verfasst: Freitag 16. Mai 2025, 14:48
von D.Jakel
Guten Tag, das Gesetz zur Geschlechtsindentität ist ja noch nicht so alt, wahrscheinlich wird in den nächsten 10 Jahren auch ein Erlass das Vorgehen rechtskonform in Verwaltungshandeln umsetzen.
Der Erlass zur Freigabe der Datenübermittlung in diesem BAN-VErfahren kam ja jetzt auch erst 10 Jahre nach der Einführung von SchülerOnline

Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts
Verfasst: Freitag 16. Mai 2025, 18:43
von Frodermann
(Wir können schon froh sein, wenn wir zum Start der neuen APO GOSt tatsächlich eine APO GOSt haben.

)
Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts
Verfasst: Montag 19. Mai 2025, 01:01
von Raffenberg
https://nds.vdge.org/Dokumente/Zeugnis% ... mmlung.pdf
Zum Thema ganz erhellend. Hier findet man auch auf S.4 den Hinweis zum hinzuzufügenden Text.
Neben der Stempelvariante haben wir bisher folgende Variante praktiziert: Wir drucken das abgeänderte Zeugnis als PDF und öffnen es in Adobe Reader. In einem Word-Dokument haben wir uns einen digitalen Stempel in Form eines Textfeldes mit Inhalt erstellt. Dieses lässt sich kopieren und in Adobe Reader einfügen und dort positionieren.
Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts
Verfasst: Montag 19. Mai 2025, 15:54
von Frodermann
Dabei sind die neuen Vornamen oder Namen, das Ausstellungsdatum des ursprünglichen Zeugnisses
sowie die Angaben „Siegel der ...” (Schule oder Behörde) und „gezeichnet ...” (anstelle der
Unterschrift) einzusetzen und folgender Zusatz aufzunehmen:
„Diese Ausfertigung tritt an die Stelle des ...-Zeugnisses vom ...”
Der Zusatz ist mit Unterschrift und Siegel der Schule oder Behörde, die die Zweitausfertigung
ausstellt, und mit dem Datum der Ausstellung der Zweitausfertigung zu versehen
.
Meine Frage wäre noch: wer ist "gezeichnet" und wer "Unterschrift"? "Unterschrift" beim Zusazu müsste wohl die SL sein, "gezeichnet" auch oder die Verwaltungskraft - oder gar nichts?
Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts
Verfasst: Montag 19. Mai 2025, 19:34
von sbrando
Frodermann hat geschrieben: Montag 19. Mai 2025, 15:54
Meine Frage wäre noch: wer ist "gezeichnet" und wer "Unterschrift"? "Unterschrift" beim Zusazu müsste wohl die SL sein, "gezeichnet" auch oder die Verwaltungskraft - oder gar nichts?
Ganz einfach: Auf Zweitschriften werden die ursprünglich vorhandenen Unterschriften nicht neu geleistet, stattdessen wird mit "gez. Mustermann" kenntlich gemacht, dass auf der Erstausfertigung eine Unterschrift von Herrn/Frau Mustermann zu finden war. Dies wird wiederum durch den aktuellen Schulleiter in dem Zusatzvermerk "Diese Ausfertigung tritt an die Stelle der Urkunde vom ... Siegel, Stadt, den ..., Unterschrift aktuelle Schulleitung" (vgl.
https://bass.schule.nrw/15329.htm) beurkundet.
Der Grund ist recht banal: Es ist bei Zweitschriften nicht unrealistisch, dass die ursprünglichen Unterzeichner nicht mehr greifbar sind (Schulwechsel, Ruhestand etc.). Man kann aber die ursprünglichen Unterzeichner nicht einfach austauschen, das wäre ja Urkundenfälschung...
Re: Neu-Ausstellung von Zeugnissen bei Änderung des Geschlechts
Verfasst: Montag 19. Mai 2025, 20:32
von Frodermann
Der Grund der Frage war, dass ich hierzu schon unterschiedlichste Varianten gehört habe, etwa auch "i.A. [VERWALTUNGSFACHKRAFT]" statt der alten Unterschrift (da die alte SL ja oft nicht mehr zur Stelle ist).