Nicht, wenn es zwischenzeitlich einen Flutschaden gabDie sichern wir ganz altmodisch auf Papier. So richtig in einem echten Archiv. Das sollte auch nach dieser Zeit noch lesbar sein![]()

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Nicht, wenn es zwischenzeitlich einen Flutschaden gabDie sichern wir ganz altmodisch auf Papier. So richtig in einem echten Archiv. Das sollte auch nach dieser Zeit noch lesbar sein![]()
Richtigkeit
Vollständigkeit
Sicherheit des Gesamtverfahrens
Schutz vor Veränderung und Verfälschung
Sicherung vor Verlust
Nutzung nur durch Berechtigte
Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
Dokumentation des Verfahrens
Nachvollziehbarkeit
Prüfbarkeit
Der Datenschutzbeauftragte sollte sich mal mit den Gegebenheiten beimhoerstel hat geschrieben: Mittwoch 8. November 2023, 12:04 ...
Meine Idee war diese mit zu nutzen aber unser Datenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die Schule ein eigene Stelle mit Selbstverwaltung ist und somit ein Rechte- und Rollenkonzept im bestehenden DMS nicht ausreicht.
Einfach geht in Deutschland eben nicht.![]()
Dies ist der Grund, warum die Schulträger in nächster Zeit ihr grosses Interesse an der Unterstützung der Schulen entdecken werden!!!!Man müsste einen eigenen Mandanten oder eine eigene Infrastruktur betreiben. (beides zu teuer)
Allmächtig ist er/sie sicher nicht. Aber für den inneren Bereich hat sie/er weit gehende Entscheidungshoheit (im Rahmen der Gesetze, versteht sich). Sollte eine Entscheidung mal wirklich "falsch" sein, ergibt sich eine Konsequenz allenfalls stark zeitverzögert nach regierungspräsidentlicher oder ministerieller oder verwaltungsgerichtlicher Überprüfung - falls eine solche überhaupt stattfindet.