revisionssichere Archivierung von Schülerakten

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jflothow
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Re: revisionssichere Archivierung von Schülerakten

Beitrag von jflothow »

Die sichern wir ganz altmodisch auf Papier. So richtig in einem echten Archiv. Das sollte auch nach dieser Zeit noch lesbar sein ;)
Nicht, wenn es zwischenzeitlich einen Flutschaden gab :? . Digital mit Sicherungskopie an einem zweiten Ort wäre besser gewesen...
hoerstel
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Re: revisionssichere Archivierung von Schülerakten

Beitrag von hoerstel »

Ob lokal betrieben oder im Rechenzentrum der Kommune ist mir gar nicht so wichtig. Es geht eher generell um eine Software, die die Schülerakten digital ablegt. Also Schild 3.0 Entwickler einfach als feature anbieten und ich bin glücklich. :-)
Richtigkeit
Vollständigkeit
Sicherheit des Gesamtverfahrens
Schutz vor Veränderung und Verfälschung
Sicherung vor Verlust
Nutzung nur durch Berechtigte
Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
Dokumentation des Verfahrens
Nachvollziehbarkeit
Prüfbarkeit
011marTusch
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Re: revisionssichere Archivierung von Schülerakten

Beitrag von 011marTusch »

hoerstel hat geschrieben: Mittwoch 8. November 2023, 12:04 ...
Meine Idee war diese mit zu nutzen aber unser Datenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die Schule ein eigene Stelle mit Selbstverwaltung ist und somit ein Rechte- und Rollenkonzept im bestehenden DMS nicht ausreicht.

Einfach geht in Deutschland eben nicht. :-(
Der Datenschutzbeauftragte sollte sich mal mit den Gegebenheiten beim :twisted: Schulträger :evil: vertraut machen. Am besten bei dem kommunalen Datenschutzbeauftragten.

Die Stadtverwaltung hält riesige Sammlungen personenbezogener Daten vor (Meldedaten, Ausländerdaten, Steuerdaten, Sozialdaten......), die fein säuberlich voneinander zu trennen sind. Da sollte es auch für die Schülerdaten einen sicheren Ort geben. Das Datenschutzgesetz gilt auch und ganz besonders innerhalb des Rathauses.

An dieser Stelle hebt ein wohlbekannter anderer Pensionär gerne die Allmacht der/des Schulleiter*in hervor. Wenn diese Instanz dem Schulträger einen Auftrag zur Datenverarbeitung erteilt, muss sie sich von der Sicherheit dieser Daten überzeugen (lassen). Eine fundierte Meinung des schulischen Datenschutzbeauftragten kann da sehr hilfreich sein.
Man müsste einen eigenen Mandanten oder eine eigene Infrastruktur betreiben. (beides zu teuer)
Dies ist der Grund, warum die Schulträger in nächster Zeit ihr grosses Interesse an der Unterstützung der Schulen entdecken werden!!!!
Merke: Der Schuträger trägt die Sachkosten ;)
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
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HSangel
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Re: revisionssichere Archivierung von Schülerakten

Beitrag von HSangel »

Wenn ich PDF generiere und das in die Dateiverwaltung ablege, wird doch extra PDF/A verwendet was explizit für die langfristige Archichivierung gedacht ist
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Uli Dierkes
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Re: revisionssichere Archivierung von Schülerakten

Beitrag von Uli Dierkes »

011marTusch hat geschrieben: Montag 13. November 2023, 20:47 die Allmacht der/des Schulleiter*in
Allmächtig ist er/sie sicher nicht. Aber für den inneren Bereich hat sie/er weit gehende Entscheidungshoheit (im Rahmen der Gesetze, versteht sich). Sollte eine Entscheidung mal wirklich "falsch" sein, ergibt sich eine Konsequenz allenfalls stark zeitverzögert nach regierungspräsidentlicher oder ministerieller oder verwaltungsgerichtlicher Überprüfung - falls eine solche überhaupt stattfindet.
Das ist ähnlich wie die Entscheidung im Gesundheitsbereich, überteuerte FFP2-Masken unter kostenpflichtiger Vermittlung von Parteifreunden millionenfach zu erwerben. Wurde nachträglich als falsch erkannt. Konsequenz: keine.
Pensionärsmeinung - bestand aber auch schon vor der Zurruhesetzung.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
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