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Re: Kein FHR bei Wiederholer

Verfasst: Montag 16. Januar 2023, 16:56
von GE Schwerte
Abgesehen von der fachlichen Klärung:

Sie können auf der FHR-Seite die Leistungsdaten holen, dann relevante Halbjahre durch Mausklick im Spaltenkopf wählen
und dann relevante Kurse durch Doppelklick wählen. Die werden dann hellblau.

Bei passend gewählter Anzahl sollte dann der Button "FHR erneut berechnen" entsprechende Daten unten ausweisen.

Re: Kein FHR bei Wiederholer

Verfasst: Montag 16. Januar 2023, 19:04
von Christoph Sprung
So, wie GE Schwerte es beschreibt, bin ich auch vorgegangen.

Beide Fälle aus dem Screenshot (oben - normale Laufbahn; unten - wiederholter Lernabschnitt III) liefern bei der Berechnung dasselbe Ergebnis. Bei uns entsprechen die Lernabschnitte III - VI den Lernabschnitten Q1.1 - Q2.2.

Eine andere Frage ist, ob der Zeugnisreport mit der ungewöhnlichen Laufbahn klarkommt.

Re: Kein FHR bei Wiederholer

Verfasst: Montag 16. Januar 2023, 21:17
von Raffenberg
Wie GE Schwerte und Falko Müller angeführt haben, wird die Fachhochschulreife in Schild zu zwei Zeitpunkten berechnet. Zum einen in den beiden ersten Halbjahren Q1.1 und Q1.2 vor der Wiederholung. Wird hier der FHR erreicht, wird dieser in Schild hinterlegt. Wird der FHR nicht erreicht, werden diese beiden Halbjahre im Wiederholungsfall für eine abermalige Berechnung auch nicht mehr herangezogen. Es werden also niemals wiederholte Abschnitte mit regulären bei der Berechnung gemischt. So ist das in Absprache mit dem MSB in Schild umgesetzt. Insofern ist der Passus aus dem Buch nicht korrekt. Ich meine mich auch wage daran erinnern zu können, dass es hier in den vergangenen Jahre eine Präzisierung gegeben hat. Insfern wäre interessant nachzusehen, aus welchem jahr der Kommentar aus dem Buch ist.

Auch wenn das in dem Merkblatt nicht so schön tabellarisch aufgezeigt wird, finde ich diesen doch (ebenso wie die VV) recht eindeutig formuliert.
https://www.schulministerium.nrw/sites/ ... lreife.pdf

Re: Kein FHR bei Wiederholer

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2023, 16:28
von GE Schwerte
Der Satz des Merkblatts
"[...] der Fachhochschulreife erwerben wollen, gelten dieselben Bedingungen mit der Maßgabe, dass die zugrunde gelegten
Leistungen in zwei aufeinanderfolgenden, aufsteigenden Halbjahren erbracht worden sein müssen. [...]"
stützt ja hier die Mehrheitsmeinung. ;-) (Hervorhebung von mir)

Was hat denn die Anfrage bei der Dezernentin ergeben?

Re: Kein FHR bei Wiederholer

Verfasst: Mittwoch 18. Januar 2023, 09:26
von Björn Schnieder
Die Dezernentin hat festgelegt, dass ein FHR auf diesem Wege nicht erreicht worden ist aus den hier bereits richtig beschriebenen Gründen!
Vielen Dank für die wieder mal fachkundige Beratung!