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Re: Nicht versetzt
Verfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 10:09
von Rolf Teschke
OK,
Vielen Dank
Re: Nicht versetzt
Verfasst: Sonntag 12. Juni 2022, 10:20
von M. Plümper
OK, ich habe eine GY-DB verwendet. Aber warum verhält sich Schild mit einer gymnasialen DB anders als bei einer Gesamtschul-DB? Es ist die gleiche Prüfungsordnung.
Re: Nicht versetzt
Verfasst: Dienstag 14. Juni 2022, 23:11
von Raffenberg
Mal davon abgesehen: Der Satz in dem Kasten ist ja neu. Logisch kann ich den auch nicht nachvollziehen. Bei all den Versetzungsentscheidungen war bisher relevant, was in der Sprachenfolge schon "erledigt" wurde. Wenn der Schüler noch den Nachweis einer zweiten FS erbringen musste, ging bisher in der EF auch dieses FS-Fach zwingend in die Versetzungsberechnung ein, da es sich um ein Belegungspflichtfach handelte. Weshalb das plötzlich nicht mehr so sein soll, weiß ich nicht, zumal der § 8 Abs 5 genau auf diese Konstellation eingeht (Realschulschüler / Gesamtschüler, die unter G8 ab Kl. 8 eine zweite FS belegt haben). Dies wird umso deutlicher, wenn man eine ältere APO-GOSt ließt. Der Versetzungsalgorithmus ist an diese Neuerung nicht angepasst.
Vor diesem Hintergrund verwundert es mich eher, dass bei Herr Plümper ein "Versetzt" herauskommt.
Ich verstehe auch beim besten Willen nicht, warum hier eine Anpassung vorgenommen wurde, die irgendwie zu einem Widerspruch der Passagen führt.
Re: Nicht versetzt
Verfasst: Mittwoch 15. Juni 2022, 09:54
von GE Schwerte
Schild berechnet für den EF-Schüler unten mit drei mal "5" eine Nachprüfungsmöglichkeit,
ich sehe den eher als "nicht versetzt".
Sprachenfolge ist eingetragen, keine zweite Fremdsprache in Sek1, d.h. Italienisch neueinsetzend muss belegt sein.
Schild-Bug oder Lesefehler in der APO bei mir?
Re: Nicht versetzt
Verfasst: Mittwoch 15. Juni 2022, 10:22
von Falko Müller
Italienisch neueinsetzend muss zwar belegt werden, meiner Meinung nach aber nicht in die Versetzung mit eingezogen werden. Versetzungsrelevant sind laut APO-GOSt die Fächer gemäß §8 Absatz 2, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 2. Und das lese ich so, dass die neu einsetzende FS nicht zählen muss, denn die steht in Absatz 5 Satz 1.
Re: Nicht versetzt
Verfasst: Mittwoch 15. Juni 2022, 11:14
von W.Maßmann
M.E. gehört I1 zu den "neun Kursen des Pflichtbereichs gemäß § 8 Abs. 2"
(Zitat aus APO-GOSt § 9 Versetzung in die Qualifikationsphase (3)),
da nur ein fremdsprachlicher Schwerpunkt vorliegt.
Somit müssen alle drei gemahnten Minderleistungen in die Versetzungsentscheidung eingehen.
Nachtrag: Wie sieht denn das Ergebnis im Report vom Kollegen Plümper aus?
Re: Nicht versetzt
Verfasst: Mittwoch 15. Juni 2022, 11:32
von GE Schwerte
Italienisch neueinsetzend ist ja in diesem Fall eins der neun Pflichtfächer nach §8 Abs. 2.:
"Neuntes Pflichtfach ist entweder eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes."
Und da der Schüler nur Bio als Naturwissenschaft hat, scheidet "ein weiteres Fach des NW-Feldes" aus.
Und dann gilt §9 Abs. 3:
"(3) Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereichs gemäß § 8 Abs. 2"
Korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.
Re: Nicht versetzt
Verfasst: Mittwoch 15. Juni 2022, 11:32
von GE Schwerte
Herr Maßmann war schneller....
Re: Nicht versetzt
Verfasst: Mittwoch 15. Juni 2022, 11:43
von Raffenberg
Ich habe jetzt nochmal mit Düsseldorf telefoniert und zur Sicherheit nachgefragt.
1. eine zweite Fremdsprache ab Klasse 8, die in der EF belegt werden muss ist nur dann versetzungswirksam, wenn der Schüler ausschließlich einen Sprachenschwerpunkt hat
2. eine neueinsetzende Fremdsprache als zweite Fremdsprache ist nur dann versetzungswirksam, wenn der Schüler ausschließlich einen Sprachenschwerpunkt hat
3. demnächst G9: eine zweite Fremdsprache ab Klasse 9, die in der EF belegt werden muss ist immer Versetzungswirksam (neu).
4. bei den Naturwissenschaften ist es unerheblich, ob diese schriftlich oder nichtschriftlich sind. In die versetzungsentscheidung geht einfach eine zwingend ein und eine weitere, sofern ausschließlich ein NW-Schwerpunkt vorliegt
Insofern ist hier schon eigentlich alles Korrekt von Herrn Maßmann und Herrn Plümper kommuniziert worden.
Der Algorithmus in Schild muss zukünftig entsprechend angepasst werden.
Re: Nicht versetzt
Verfasst: Mittwoch 15. Juni 2022, 11:50
von Falko Müller
W.Maßmann hat geschrieben: Mittwoch 15. Juni 2022, 11:14
da nur ein fremdsprachlicher Schwerpunkt vorliegt.
Mist, das hab ich übersehen. Sorry.