Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch
Verfasst: Donnerstag 10. Juni 2021, 11:35
Leider ist Unterricht in der Muttersprache und deren Prüfungen extrem verwirrend, weil sprachlich schlecht voneinander getrennt und "herkunftsprachlich" und "muttersprachlich" bunt gemischt werden. Es gibt nach §5 APO-SI, BASS 13-61 Nr. 1 und BASS 13-61 Nr. 2 folgendes zu Unterscheiden:
Die Schüler
a. Normale Regelschüler, welche die SI von Beginn an besucht haben oder im Verlauf der SI zugezogene Schüler, die in das Sprachenangebot der Schule voll eingegliedert werden können.
b. Zugezogene Schüler, welche die SI nicht von Beginn an besucht haben UND nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten
Das Fach:
1. Muttersprachenunterricht mit Curriculum (z.B. Italienisch)
2. Muttersprachlicher Unterricht ohne Curriculum (z.B. HSU Polnisch) nur für a.
Hier muss man aufpassen, da es auch Sprachen gibt, für die ein Curriculum existiert, die aber auch als HSU angeboten werden, sich also nicht an das Curriculum halten. Diese Sprachen können also als 1. oder 2. angeboten werden.
Die Belegung innerhalb der Sprachenfolge
i. keine Belegung
ii. als 1. Fremdsprache
iii. anstelle 2./3. Fremdsprache mit Zustimmung der Schulaufsicht
iv. zusätzlich zu 2./3. Fremdsprache mit Zustimmung der Schulaufsicht
Die Prüfungen
A. HSU-Prüfung als Abschlussprüfung nach Teilnahme an HSU-Unterricht
B. Prüfung als Nachweis einer 1. Fremdsprache
C. Prüfung als Nachweis einer 2./3. Fremdsprache
Schüler a. können an dem Fach 1. teilnehmen, um die Belegung iii (anstelle einer 2./3. FS) zu erfüllen. Das Fach wird anstelle des ursprünglichen Sprachenfachs auf dem Zeugnis als Sprache ausgewiesen. Es gibt in Schild für diese Fächer ASD-Fächer "... außerhalb des Regulären Fachunterrichts".
Schüler a können an dem Fach 1. teilnehmen, um die Belegung iv (zusätzlich zur 2./3. FS, quasi als 3./4. FS) zu erfüllen. Das Fach wird zusätzlich zum 2. / 3. Sprachenfach auf dem Zeugnis als Sprache ausgewiesen und kann bei der Vergabe der Abschlüsse die Note einer anderen Sprache ausgleichen (Note 2 gegen 5). Es gibt in Schild für diese Fächer ASD-Fächer "... außerhalb des Regulären Fachunterrichts".
Schüler a können an dem Fach 2. (HSU Unterricht, kein Curriculum) teilnehmen, ohne damit eine Belegungsverpflichtung zu erfüllen (i). Das Fach wird auf dem Zeugnis als Bemerkung aufgenommen (hier gibt es einen Widerspruch zwischen APO-SI und BASS 13-61 Nr. 2). Der Bemerkungstext steht in der BASS. Ich nehme in solch einen Fall immer den präziseren Erlass.
Die Schüler müssen am Ende der SI eine Prüfung A. auf der Höhe eines HSA9, HSA10 oder MSA ablegen. Im Zeugnis wird diese Prüfungsnote als Sprachenfach wie 1. ausgewiesen. Das Prüfungsergebnis kann bei der Vergabe der Abschlüsse die Note einer anderen Sprache ausgleichen (Note 2 gegen 5), sofern die Prüfungshöhe mit dem Abschluss passt. Es gibt in Schild für diese Fächer ASD-Fächer "Unterricht in einer Herkunftsprache". Zusätzlich muss eine Bemerkung aufgenommen werden "Die Note im Fach beruht auf..."
Schüler b. dürfen nicht am Fach 2 (HSU) teilnehmen. Sie dürfen auch nicht vollständig in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden (BASS 13-61 Nr. 1). Sie können aber an Muttersprachenunterricht nach 1. (mit Curriculum) teilnehmen. Beispiel fehlendes Englisch: Bei diesen Schülern fehlt das Fach Englisch auf allen Zeugnissen, da sie dort nicht eingegliedert werden konnten (ii: 1. FS). Die Schüler nehmen aber am Englischunterricht teil (Sonderregelung für Englisch) und bekommen diese Teilnahme unter Bemerkungen ausgewiesen. Die Schüler legen eine Sprachenprüfung in der Muttersprache ab. Von der Prüfung kann abgesehen werden, wenn das muttersprachliche Referenzniveau nach GeR nachgewiesen werden kann. Anstatt Englisch wird auf dem Abschlusszeugnis die Muttersprache ausgegeben. In Schild wird das ASD-Kürzel "Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache ..." verwendet.
Das gleiche Beispiel kann man mit einer Wahlpflichtsprache ausführen (iii), was für den Besuch der Oberstufe wichtig sein könnte. (Beispiel fehlendes Französisch am Gymnasium). Einziger Unterschied ist, dass die Schüler in diesem Fall nicht am normalen Sprachenunterricht teilnehmen dürfen und die Teilnahme auch nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen wird.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Die Schulaufsicht ist natürlich immer ein guter Ratgeber.
Die Schüler
a. Normale Regelschüler, welche die SI von Beginn an besucht haben oder im Verlauf der SI zugezogene Schüler, die in das Sprachenangebot der Schule voll eingegliedert werden können.
b. Zugezogene Schüler, welche die SI nicht von Beginn an besucht haben UND nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten
Das Fach:
1. Muttersprachenunterricht mit Curriculum (z.B. Italienisch)
2. Muttersprachlicher Unterricht ohne Curriculum (z.B. HSU Polnisch) nur für a.
Hier muss man aufpassen, da es auch Sprachen gibt, für die ein Curriculum existiert, die aber auch als HSU angeboten werden, sich also nicht an das Curriculum halten. Diese Sprachen können also als 1. oder 2. angeboten werden.
Die Belegung innerhalb der Sprachenfolge
i. keine Belegung
ii. als 1. Fremdsprache
iii. anstelle 2./3. Fremdsprache mit Zustimmung der Schulaufsicht
iv. zusätzlich zu 2./3. Fremdsprache mit Zustimmung der Schulaufsicht
Die Prüfungen
A. HSU-Prüfung als Abschlussprüfung nach Teilnahme an HSU-Unterricht
B. Prüfung als Nachweis einer 1. Fremdsprache
C. Prüfung als Nachweis einer 2./3. Fremdsprache
Schüler a. können an dem Fach 1. teilnehmen, um die Belegung iii (anstelle einer 2./3. FS) zu erfüllen. Das Fach wird anstelle des ursprünglichen Sprachenfachs auf dem Zeugnis als Sprache ausgewiesen. Es gibt in Schild für diese Fächer ASD-Fächer "... außerhalb des Regulären Fachunterrichts".
Schüler a können an dem Fach 1. teilnehmen, um die Belegung iv (zusätzlich zur 2./3. FS, quasi als 3./4. FS) zu erfüllen. Das Fach wird zusätzlich zum 2. / 3. Sprachenfach auf dem Zeugnis als Sprache ausgewiesen und kann bei der Vergabe der Abschlüsse die Note einer anderen Sprache ausgleichen (Note 2 gegen 5). Es gibt in Schild für diese Fächer ASD-Fächer "... außerhalb des Regulären Fachunterrichts".
Schüler a können an dem Fach 2. (HSU Unterricht, kein Curriculum) teilnehmen, ohne damit eine Belegungsverpflichtung zu erfüllen (i). Das Fach wird auf dem Zeugnis als Bemerkung aufgenommen (hier gibt es einen Widerspruch zwischen APO-SI und BASS 13-61 Nr. 2). Der Bemerkungstext steht in der BASS. Ich nehme in solch einen Fall immer den präziseren Erlass.
Die Schüler müssen am Ende der SI eine Prüfung A. auf der Höhe eines HSA9, HSA10 oder MSA ablegen. Im Zeugnis wird diese Prüfungsnote als Sprachenfach wie 1. ausgewiesen. Das Prüfungsergebnis kann bei der Vergabe der Abschlüsse die Note einer anderen Sprache ausgleichen (Note 2 gegen 5), sofern die Prüfungshöhe mit dem Abschluss passt. Es gibt in Schild für diese Fächer ASD-Fächer "Unterricht in einer Herkunftsprache". Zusätzlich muss eine Bemerkung aufgenommen werden "Die Note im Fach beruht auf..."
Schüler b. dürfen nicht am Fach 2 (HSU) teilnehmen. Sie dürfen auch nicht vollständig in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden (BASS 13-61 Nr. 1). Sie können aber an Muttersprachenunterricht nach 1. (mit Curriculum) teilnehmen. Beispiel fehlendes Englisch: Bei diesen Schülern fehlt das Fach Englisch auf allen Zeugnissen, da sie dort nicht eingegliedert werden konnten (ii: 1. FS). Die Schüler nehmen aber am Englischunterricht teil (Sonderregelung für Englisch) und bekommen diese Teilnahme unter Bemerkungen ausgewiesen. Die Schüler legen eine Sprachenprüfung in der Muttersprache ab. Von der Prüfung kann abgesehen werden, wenn das muttersprachliche Referenzniveau nach GeR nachgewiesen werden kann. Anstatt Englisch wird auf dem Abschlusszeugnis die Muttersprache ausgegeben. In Schild wird das ASD-Kürzel "Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache ..." verwendet.
Das gleiche Beispiel kann man mit einer Wahlpflichtsprache ausführen (iii), was für den Besuch der Oberstufe wichtig sein könnte. (Beispiel fehlendes Französisch am Gymnasium). Einziger Unterschied ist, dass die Schüler in diesem Fall nicht am normalen Sprachenunterricht teilnehmen dürfen und die Teilnahme auch nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen wird.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Die Schulaufsicht ist natürlich immer ein guter Ratgeber.