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Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Samstag 17. April 2021, 09:20
von Wilfried Jansen
Hallo, Herr Torspecken!
Danke für den Service!
Da ich immer noch mit anderen Zeugnissen arbeite, bekomme ich eine Fehlermeldung, wenn ich Ihre Zeugnisse aufrufe. Deshalb meine Frage:
Sehe ich das richtig, dass Sie "lediglich" den Bachelor-Titel unter die Berufsbezeichnung eingefügt haben?
Gibt es ggf. eine Anleitung, welche Voreinstellungen oder Einträge nötig sind, damit der Zusatz "Bachelor ..." korrekt angezeigt wird?
Konkret ist die Fehlermeldung:
a) ASZ-2021-FS Sozialwesen (Anl E5-1,2 und E7-1,2) mit und ohne FHR:
"Der SubReport2.DetailBeforePrint konnte nicht kompiliert werden."
b) ASZ-2021-FS(AnlE5-3,4,5,6,7 und E7,3) mit und ohne FHR:
Hier wird mir nur der Berufsabschluss ohne Bachelor angezeigt.
Unter BK-Abschluss habe ich lediglich das Bestehen der Abschlussprüfung (ohne FHR) bejaht. Als Abschluss eingetragen ist "Fachschulabschluss".
Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Samstag 17. April 2021, 13:14
von Dr. H. Schulz
Hallo Herr Torspecken,
könnten Sie ein Muster als PDF-Datei hochladen? Dann könnte ich mich an Ihrer Formulierung orientieren.
Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 07:25
von Jochen Torspecken
Hier zunächst die korrigierte Version für das Sozialwesen.
Ich hatte in der ursprünglichen Fassung den (von Arnsberg geforderten und vom MSB verbotenen) ZUsatz zum Führungszeugnis drin. Den hatte ich gelöscht aber die Programmierung nicht entfernt.
In dem anderen Zeugnis hängt die Ausweisung des Bachelor von der Fachklasse ab. Vielleicht habe ich da eine übersehen. Mit welcher klappt es denn nicht?
Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 07:29
von Jochen Torspecken
Hier ein pdf der Innenseite (anonymisierte Datenbank und noch ohne Noten).
Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 07:35
von Jochen Torspecken
Wilfried Jansen hat geschrieben: Samstag 17. April 2021, 09:20
Da ich immer noch mit anderen Zeugnissen arbeite, bekomme ich eine Fehlermeldung, wenn ich Ihre Zeugnisse aufrufe. Deshalb meine Frage:
Sehe ich das richtig, dass Sie "lediglich" den Bachelor-Titel unter die Berufsbezeichnung eingefügt haben?
Gibt es ggf. eine Anleitung, welche Voreinstellungen oder Einträge nötig sind, damit der Zusatz "Bachelor ..." korrekt angezeigt wird?
Es ist korrekt, dass der Bachelor einfach nur unter die Berufsbezeichnung geschrieben wird.
Nötig ist eigentlich nur die korrekte Fachklasse und Gliederung.
Dafür habe ich vom MSB diese Liste bekommen und (hoffentlich korrekt) entsprechende Abfragen einprogrammiert.
Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 09:09
von Dr. H. Schulz
Jochen Torspecken hat geschrieben: Sonntag 18. April 2021, 07:29
Hier ein pdf der Innenseite (anonymisierte Datenbank und noch ohne Noten).
ASZ-2021- FS(Anl E5-3,4,5,6,7 und E7-3) mit und ohne FHR.rtm.pdf
Danke, also einfach druntergeschrieben? Okay. Ist die Bezeichnung denn für alle Geschlechter oder muss das gegebenenfalls „Bachelorette“ heißen?
hs
Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 10:02
von Wilfried Jansen
Hallo, Herr Torspecken!
Nochmals Danke. Die PDF hilft sehr weiter. Bei dem zweiten erwähnten "Fehler" nehme ich alles zurück, da der Report nicht für die FS Sozialwesen gedacht ist [ASZ-2021-FS(AnlE5-3,4,5,6,7 und E7,3) mit und ohne FHR]. Sorry!
Irritiert bin ich bezüglich der Bemerkung zum Führungszeugnis. Wir haben vom RP Münster den Hinweis erhalten, dass die berufliche "Eignung" am Vorliegen eines Führungszeugnisses (kurioserweise zu Beginn der Ausbildung) festzumachen sei. Gilt das nicht mehr?
Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 10:38
von Dr. H. Schulz
Wilfried Jansen hat geschrieben: Sonntag 18. April 2021, 10:02
Wir haben vom RP Münster den Hinweis erhalten, dass die berufliche "Eignung" am Vorliegen eines Führungszeugnisses (kurioserweise zu Beginn der Ausbildung) festzumachen sei. Gilt das nicht mehr?
Das galt noch nie. Das Führungszeugnis ist eine(!) Zugangs(!)voraussetzung zum Bildungsgang. Daran die „Eignung“ für den Beruf festmachen zu wollen, ist schon abenteuerlich. Es sagt ja nur aus, dass nichts gegen die Aufnahme der Ausbildung spricht, das ist etwas reichlich anderes als eine Eignung. Auf dem Abgangszeugnis auf eine Führunsgzeugnis zu verweisen, dass zu Beginn der Ausbildung vorgelegt wurde, ist schon absurd.
PS: Mir lag auch die Anfrage aus dem Bildungsgang vor, den Passus ins Zeugnis einzubauen. Zum Glück hatte ich noch etwas anderes zu tun und hab' mir das auf Frist hingelegt. Dann wurde noch vorher zurückgerudert. Puh.
Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 11:59
von Wilfried Jansen
ist schon absurd.
So ist es. Nur leider ist mir das Zurückrudern bis dato unbekannt gewesen.
Vgl. auch die frühere Diskussion in diesem Forum.
Wie soll die Eignung denn aktuell dokumentiert werden (Amtsblatt Januar 2021, VV zu § 32 APO-BK Anlage E)?
Re: Bachelor in Anlage E
Verfasst: Sonntag 18. April 2021, 12:18
von Dr. H. Schulz
Wilfried Jansen hat geschrieben: Sonntag 18. April 2021, 11:59
Wie soll die Eignung denn aktuell dokumentiert werden (Amtsblatt Januar 2021, VV zu § 32 APO-BK Anlage E)?
Zunächst mal nicht auf dem Zeugnis. Dort erscheint die Eignung nur mittelbar. Wer den Abschluss erworben hat, ist auch geeignet. Weiteres ist auf den Zuegnissen nicht vorgesehen.
§32 betrifft die Bewertung der Praktikumsleistungen. Dazu wird die betreuende Lehrkraft wohl am Ende Stellung nehmen. Die Nicht-Eignung resultiert im Wesentlichen in einer entsprechenden Note (die Eignung auch). Mir scheint es in dieser VV darum zu gehen, dass neben dem Ermitteln einer irgendwie gearteten „Durchschnittsnote“ aus den Praktikumsbesuchen noch dieser globale Aspekt zu beachten ist, anstatt jemanden „durchzurunden“.
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber gut, schreibt man es nochmal auf.
Die BZ Arnsberg ist auf dem Wege einer Mitteilung per E-Mail zurückgerudert. Außerdem hat Herr Torspecken in einem anderen Thread in diesem Unterforum eine Stellungnahme hierzu aus dem Ministerium zitiert, die zeimlich eindeutig ist.
Also der Drops ist gelutscht.