Hallo zusammen,
da der Starter dieser Diskussion auch den Datenschutz angesprochen hat, sind wir noch im Thema.
GE Schwerte hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 19:10
Ich bin noch da und lese noch mit.

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Hatte ich nicht vor Jahren schonmal eine Compliance-Stelle gefordert?
Das ist schön - ein gesundes Misstrauen erscheint offenbar angebracht. Zu Zeiten von Wahlen kann das von Ihnen geschilderte Fehlverhalten auch mal zum Bumerang werden. Es sollte ja durchaus geeignete Aufsichtsstellen geben: per Gesetz ist das Schulamt aufgefordert, für die Schulen einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte des Schulträgers sollte neutral sein und ist daher unmittelbahr der Leitung des Schulträgers unterstellt

Hinweise an politisch anders denkende Mitglieder des Schulausschusses fallen oft auf fruchtbaren Boden. Im Bericht der/des Landesdatenschutzbeauftragten wird gerne von eingenordeten Schäfchen berichtet.
T.Hagel hat geschrieben: Montag 12. Januar 2026, 11:45
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Es gibt ja durchaus Aufgaben in der Verwaltung, für die personenbezogene Daten wie Anschrift und Geburtstag für die Abwicklung bestimmter Aufgaben notwendig sind. Ich denke da z.B. an die Schulpflichtüberwachung, Anschreiben zur Einschulung, Kostenermäßigungen (Fahrt, Bücher), Mahnungen, AO-SF-Maßnahmen, etc.
Hier ließe sich dann rechte- und rollenbasiert über entsprechende Programme genau festlegen, wer auf welche Informationen zugreifen und verarbeiten kann. Das ist ja mit dem Schulträgermodul von Ribeka bereits der Fall. Und selbst das deckt nicht alle Aufgabengebiete ab. Es müsste im Grunde auch ein Schulamt-Modul geben. Es gibt so zahllose Aufgabengebiete in der städtischen Verwaltung, die sich mit einem zentralen System wesentlich effektiver und auch complicancekonformer abwickeln ließen, als das bisher Land auf, Land ab der Fall ist ...
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir manche Begriffe gleich gebrauchen:
Schulträger = auch für Schulen zuständige Verwaltung einer Gebietskörperschaft (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung), auch staatlich anerkannter privater Träger
Schulverwaltungsamt = eine der Behörden/Dienststellen des Schulträgers (wie auch Sozialamt, Sportamt, eigene IT ........)
Schulamt = untere staatliche Schulaufsichtsbehörde - aka DER SCHULRAT

- heute eher Schulamtsdirektor*In. Das Land stellt die Häuptlinge, der Schulträger verleit die Indianer. Verwirrender Weise residiert das Schulamt für GS HS, FS oft in unmittelbarer Nachbarschaft des Schulverwaltungsamtes. Die Häuptlinge für weiterführende Schulen sitzen im Tipi der Bezirksregierung.
Von entscheidender Bedeutung ist es, dass oft die selbe Behörde sowohl
mit unterschiedlichen hoheitlichen Aufgaben, als auch privatrechtlich unterwegs ist. Im Falle des Schulverwaltungsamtes handelt es sich sogar in der Regel um das selbe Klientel. Die Datenbestände basieren auf unterschiedlichen Rechtsvorschriften oder privaten Verträgen, haben möglicherweise Schnittmengen, dürfen aber auf gar keinen Fall vermischt oder gar vereinigt werden. So stehen dem Schulverwaltungsamt per Gesetz die Daten der für die Einschulung fälligen Kinder und deren Eltern zu. Mit der Einschulung an einer Grundschule endet das Recht des Schulverwaltungsamtes und der betreffende Datenbestand
geht in den Besitz der Schule über. Die Daten schulpflichtiger Kinder welche keiner Schule zugeführt werden, gehen in die
Zuständigkeit des Schulamtes über. SchildZentral bildet den Datenstrom vom Einwohnermeldeamt, über Schulverwaltungsamt bis zur Schule oder Schulamt mit den Schulträger- und Einschulungsmodulen rechtssicher ab. Das Amt für BaföG führt SchülerInnen in einem eigenen Datenbestand als Empfänger staatlicher Gelder. Daten von Schulkindern sowie deren Eltern werden beim Schulverwaltungsamt per privatrechtlichen Verträgen in den Teams Schülerfahrtkosten und Schulbücher geführt. Das Gesundheitsamt, das Jugendamt oder das Sozialamt ... führen ähnliche Datenbestände von Schulkindern aufgrund eigener gesetzlicher Rechte/Pflichten. Ob und ggf. in welcher Richtung Daten übermittelt werden dürfen, bestimmt immer die entsprechende Gesetzgebung.
Eine Plattform "mit Alles" kann und darf es in diesem Umfeld nicht geben.
Datenschutz will nicht praktisch oder zweckmäßig sein.