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Re: Rechtsgrundlage Abschl.Prognose Gesamtschule

Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 15:02
von JensSpeh
Ah!
Man lernt nie aus.

"Nach der 10" ist m.E. kein Fehler, wenn es um den prognostizierten Abschluss geht. Mir fehlte auch zuerst ein Hinweis, was ist nun mit der Klasse 9?

Wenn ich so darüber nachdenke..
Evtl. ergänze ich einen Satz im Sinne von, ist "kein Abschluss" angehakt, so würde im Moment keine Versetzung in die Klasse 10 erfolgen!
Einen Schritt weiter, bei HS: Die Leistungen sind zwar ausreichend für eine Versetzung in die Klasse 9, aber noch nicht für einen höherwertigen Abschluss.

Was meinen Sie?

Re: Rechtsgrundlage Abschl.Prognose Gesamtschule

Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 16:21
von GE Schwerte
Ich versuchs nochmal:

"Nach der 9" ist meiner Meinung nach falsch.
"Nach der 10" ist meiner Meinung nach richtig.

Zur Prognose:
Es geht immer darum, was passiert, wenn die Leistungen so bleiben:

- Wer jetzt in 9.1 schon eine Handvoll 5en hat, wird nicht versetzt.
Wenn die Leistungen so bleiben(!), wird er nach einem weiteren Durchgang
durch die 9 die Schule ohne Abschluss verlassen.

- Wer jetzt in 9 alle Fächer 4 hat, wird versetzt. Und wenn die Leistungen
so bleiben
(alles 4) hat er am Ende der 10 den HA10.
(Natürlich wird en Passant der HA(9) durch die Versetzung erworben,
das ist aber nicht Ziel des Bildungsgangs)


- Wer jetzt nur E-Kurse mit Note 2 hat, wird versetzt. Und wenn die Leistungen
so bleiben
(alles 2) hat er am Ende der 10 den FOR-QE.

(Zur Vollständigkeit: FOR-QQ kann man nicht prognostizieren, das ist ein Konferenzbeschluss)

Re: Rechtsgrundlage Abschl.Prognose Gesamtschule

Verfasst: Donnerstag 17. Januar 2019, 06:58
von JensSpeh
Das stelle ich alles nicht in Frage!
Ich finde es befremdlich, jemandem zu sagen "am Ende der 10", und dann zu sagen keinen Abschluss, weil er, wenn er in der 10 ist, doch zumindest schon HS hat.
Wer die Schule ohne Abschluss verlässt, dürfte doch gar nicht bis in die 10 kommen.

Re: Rechtsgrundlage Abschl.Prognose Gesamtschule

Verfasst: Donnerstag 17. Januar 2019, 07:20
von Uli Dierkes
JensSpeh hat geschrieben: Donnerstag 17. Januar 2019, 06:58 zu sagen "am Ende der 10", und dann zu sagen keinen Abschluss
Sagen können Sie dem Schüler in der Beratung alles.
Das Prognose-Formular bezieht sich lediglich auf die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I.

Re: Rechtsgrundlage Abschl.Prognose Gesamtschule

Verfasst: Donnerstag 17. Januar 2019, 07:50
von GE Schwerte
JensSpeh hat geschrieben: Donnerstag 17. Januar 2019, 06:58 Ich finde es befremdlich, jemandem zu sagen "am Ende der 10",
Wer die Jahrgangsstufe 9 zweimal erfolglos besucht hat, hat 10 Jahre voll und
verlässt die Schule am Ende des 10ten Schulbesuchsjahrs ohne Abschluss.

Kommt aber bei uns höchst selten vor.

Manchmal hilft auch so eine deutliche Warnung. Verlieren Sie ihr
pädagogisches Ziel nicht aufs den Augen. ;)

Re: Rechtsgrundlage Abschl.Prognose Gesamtschule

Verfasst: Donnerstag 17. Januar 2019, 18:24
von SiTeSchild
Zu dem Prozess habe ich noch eine Frage, da ich ihn noch nie durchgeführt habe. Wenn ich am Halbjahresende (nach der ZK) alle relevanten Daten in Schild eingetragen habe, führe ich in Schild eine Abschlussprognoseberechnung durch (Gruppenprozess), Schild trägt dann (Jg.9/10) den prognositizierten Abschluss mit dem Häkchen ein, den ich dann per Report ausgeben kann, richtig? Benötige ich für die Prognoseberechnung an irgendeiner Stelle noch Prognos? Im Letzten Schildupdate stand, dass der Algorithmus übernommen wurde...

Re: Rechtsgrundlage Abschl.Prognose Gesamtschule

Verfasst: Donnerstag 17. Januar 2019, 18:58
von GE Schwerte
Das Prognos-Programm von Herrn Krahn war bislang die Software mit den zuverlässigsten Ergebnissen.
Der scheint aber im Ministerium in Ungnade gefallen zu sein.

Statt dessen gibt es nun Prognos2 und dessen Algorithmus soll in Schild
integriert worden sein. Ob das nun tatsächlich in allen Fällen fehlerbereinigt ist
wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Hier
https://forum-svws.nrw.de/cgi-bin/yabb2 ... ldPrognose
finden Sie einige Fälle, in denen die alte Schildberechnung zu falschen Ergebnissen führte.

Hier
https://forum-svws.nrw.de/cgi-bin/yabb2 ... 1534243496
finden Sie einige Fälle, in denen Prognos2 zu diskussionswürdigen Ergebnissen führte.

Im Zweifelsfall müssen sie mit der APO-S1 in der Hand selbst prüfen. Die Ergebnisse der
Programme können ihnen aber bei der Wahrheitsfindung helfen.

Re: Rechtsgrundlage Abschl.Prognose Gesamtschule

Verfasst: Freitag 18. Januar 2019, 11:00
von Pfotenhauer
Hallo.
GE Schwerte hat geschrieben: Donnerstag 17. Januar 2019, 18:58 Das Prognos-Programm von Herrn Krahn war bislang die Software mit den zuverlässigsten Ergebnissen.
Der scheint aber im Ministerium in Ungnade gefallen zu sein.
So weit ich weiß, ist Herr Krahn mittlerweile im Ruhestand.
GE Schwerte hat geschrieben: Donnerstag 17. Januar 2019, 18:58 Statt dessen gibt es nun Prognos2 und dessen Algorithmus soll in Schild
integriert worden sein. Ob das nun tatsächlich in allen Fällen fehlerbereinigt ist
wird sich in den nächsten Wochen zeigen.
Grundsätlich haben wir darauf geachtet, dass PM2 genau die Ergebnisse des alten Prognos liefert und haben das so auch in Schild-NRW implementiert.

Es gibt aber 2-3 Fälle, wo PM2 anders entscheidet, das wurde uns aber von der Fachabteilung des MSB so vorgegeben.
Sie können gerne über diese Fälle diskutieren, wir können aber solche Anweisungen nicht einfach ignorieren.

Re: Rechtsgrundlage Abschl.Prognose Gesamtschule

Verfasst: Freitag 18. Januar 2019, 13:03
von GE Schwerte
Lieber Herr Pfotenhauer,

bitte fühlen Sie sich nicht persönlich angegriffen, nichts liegt mir ferner.
Ich weiß Ihren engagierten Einsatz hier im Forum zu schätzen.

Wenn Schild jetzt richtige Abschlüsse berechnet bin ich hochzufrieden.
Ich hab nur darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit dazu diverse
Uneinigkeiten und Diskussionen gegeben hat. (Siehe die Links oben)

Wenn nun alles klappt, können wir uns glücklich und zufrieden den anderen
Aufgaben des Schullebens widmen.

Schönes Wochenende
GE Schwerte