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Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2020, 14:42
von Schlueter
Zum Gruppenprozess Sprachrefernzniveau berechnen, habe ich folgende Frage:

" Auf allen Abschluss- und Abgangszeugnissen wird in den modernen Fremdsprachen bei mindestens ausreichenden Leistungen das Referenzniveau des Gemeinsamen euro- päischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ausgewiesen."

1) Wird beim Gruppenprozess berücksichtigt, ob ein/e Schüler/in stets ausreichende Leistungen erbracht hat?
2) Was passiert, wenn z.B. ein ein Jahr mit mangelhaft bewertet wurde: Was wird dann eingetragen?
3) Was ist wenn in der Schullaufbahn E und in einem anderen Jg. E5 eintragen ist?
4) Was ist, wenn z.B. der Jg. 12.2 noch gar nicht bewertet ist? Mir ist aufgefallen, dass ich jetzt schon ein Sprachreferenznivau berechnen kann, obwohl noch ein Haljbahr fehlt?
5) Wird wird berechnet im Gruppenprozess, wenn der Schüler die Leistungen gar nicht auf der Schule erbracht hat (Realschüler): Wann kann die Note beim Gruppenprozess gar keine Berücksichtigung finden, weil bei uns keine Noten eingetragen sind?


Vielen Dank!

André Schlüter

Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Donnerstag 20. Februar 2020, 16:48
von ChriSch
Wir haben das Sprachenreferenzzuordnungsproblem genauso wie es hier beschrieben wird, nur für das Fach Französisch. Für E und S ist alles so, wie es sein soll. Wir arbeiten übrigens auch mit SchilD Zentral.

Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Freitag 21. Februar 2020, 18:43
von Hauke Hayen
Ich habe gerade mal mit einer Gesamtschultestdatenbank im Quartalsbetrieb den Jahrgang Q2 getestet.
Die GeR-Berechnung funktioniert weder für einzelne Schüler noch im Gruppenprozess überhaupt nicht mehr.
("Normales" Schild, nicht Zentral)

Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Sonntag 23. Februar 2020, 11:51
von GE Schwerte
Ist die Q2 (richtigerweise) im 4. Quartal, die Schule aber noch im 3. Quartal?

Haben Sie schon Endnoten für die Sprache vergeben?
Woher soll Schild das von der Note abhängige Niveau berechnen ("mindestens ausreichend"),
wenn keine Note da ist?

Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Sonntag 23. Februar 2020, 17:22
von Hauke Hayen
GE Schwerte hat geschrieben: Sonntag 23. Februar 2020, 11:51 Woher soll Schild das von der Note abhängige Niveau berechnen ("mindestens ausreichend"),
wenn keine Note da ist?
Indem es sich für einen Q2-Schüler (egal in welchem Quartal) die Noten der beiden Halbjahre aus Q1 anschaut und prüft, ob die arithmetische Punktsumme größergleich 5 ist. Oder zum heutigen Zeitpunkt die Noten des 1. HJs Q2 (bzw. 2. Quartal) und die letzte aus Q1 prüft. Also einfach das macht, was in der APO-GOSt steht.
5.3.3 Die in den Tabellen ausgewiesenen Referenzniveaus sind am Ende der jeweiligen Jahrgangsstufe erreicht, sofern im Durchschnitt der beiden Schulhalbjahre eine mindestens mit der Note ausreichend bzw. 5 Punkten bewertete Leistung vorliegt. Ein Durchschnitt von 4,5 Punkten wird aufgerundet.

Wird ein Referenzniveau am Ende einer Jahrgangsstufe nicht erreicht, so kann bei Erteilung eines Abgangszeugnisses oder Ausstellung einer Bescheinigung über die Schullaufbahn zur Vorlage bei Bewerbungen frühestens nach Ablauf des erstes Halbjahres der laufenden Jahrgangsstufe die Ermittlung des Durchschnitts anhand der Noten des ersten Halbjahres und des vorangegangenen Halbjahres erfolgen und das Referenzniveau der vorangegangenen Jahrgangsstufe vergeben werden, sofern die in Satz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind. Satz 2 gilt entsprechend.

Entspricht eine fremdsprachliche Leistung nicht diesen Anforderungen, so ist das erzielte Referenzniveau auf Grundlage der mindestens mit der Note ausreichend bzw. 5 Punkten bewerteten Leistung der nächst niedrigeren Jahrgangsstufe zu ermitteln. Absatz 2 gilt entsprechend.

Ein einmal erreichtes Referenzniveau bleibt erhalten.
Wenn dann im April die Noten der Q2 da sind, sollen die Noten des 1. und 2. HJs der Q2 betrachtet werden. Im Quartalsbetrieb natürlich die des 2. und 4. Quartals.
Und wenn wenn ich mir das hier
viewtopic.php?f=13&t=1711#p9597
anschaue, scheint im GeR-Bereich in Version 2.0.23.6 irgendetwas nicht zu stimmen.
Werden bei Ihnen denn die GeRs korrekt berechnet?
Im Moment ist das ja auch nur interessant, falls jetzt ein Schüler (Einzelfall) die Schule verlassen möchte. Das kann auch per Hand eingetragen werden.

Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Montag 24. Februar 2020, 17:21
von Pfotenhauer
Hallo.

Wir hatten dieses Dokument aus dem MSB erhalten:#

Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Freitag 28. Februar 2020, 15:56
von BriSta
Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber gibt es eigentlich eine Lösung des Problems, dass man für F kein Ergebnis bekommt? Muss man den GER dann händisch eintragen?
LG

Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Montag 2. März 2020, 12:16
von Falko Müller
Hallo zusammen,
ich habe jetzt mal ein wenig in SchildZentral 2.0.23.6 ausprobiert.
Ich habe jeweils Schüler getestet, die gerade im zweiten Halbjahr sind, und zwar sowohl ohne Noten als auch mit Noten im aktuellen Abschnitt. Alle vorherigen Abschnitte warten durchgehend mindestens ausreichend. Ergebnisse:

Grundsätzlich werden bei Fremdsprachen, die Oberstufenschüler nur in der SI belegt haben, KEINE Niveaus eingetragen.

Für Fremdsprachen, die in der Oberstufe belegt wurden gilt:

Schüler der Oberstufe, die im aktuellen zweiten Halbjahr Noten eingetragen haben, bekommen das korrekte Niveau eingetragen.

Schüler der Q2, die im aktuellen zweiten Halbjahr keine Noten haben, bekommen das EF Niveau anstelle des korrekten Q1 Niveaus.
Schüler der Q1, die im aktuellen zweiten Halbjahr keine Noten haben, bekommen das 9er Niveau anstelle des korrekten EF Niveaus.
Schüler der EF, die im aktuellen zweiten Halbjahr keine Noten haben, bekommen kein Niveau zugewiesen.
(Siehe Screenshots)

Bei Schülern der SI funktioniert die Niveauberechnung in allen von mir getesteten Fällen korrekt.

Fazit: Bei Abgängern aus dem laufenden Halbjahr muss man das Niveau momentan händisch eintragen, beim Abschluss am Ende des Schuljahres sollte es funktionieren.
GER-Test.jpg
GER-Test.jpg (115.23 KiB) 2051 mal betrachtet

Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Montag 2. März 2020, 15:06
von Hauke Hayen
Hallo Falko,
hast du auch getestet, ob mit Noten im 2. HJ korrekt auf mindestens 4,5 Punkte als Mittelwert beider HJs geprüft wird? Oder wird für eine glatte 4 im 2. HJ das höchst mögliche Niveau berechnet, auch wenn der Mittelwert nur 3 Punkte ergibt?
Dann wäre auch zur Abiturberechnung ein händisches Prüfen von Grenzfällen nötig.

Re: Ermittlung des Sprachreferenzniveau nicht möglich

Verfasst: Montag 2. März 2020, 16:03
von Falko Müller
Hallo Hauke,
das habe ich in der Tat nicht getestet. Werde das aber die Tage nochmal ausprobieren.