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Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Dienstag 5. November 2019, 09:52
von M. Plümper
OK, danke für die Info.

Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Verfasst: Dienstag 5. November 2019, 10:10
von Uli Dierkes
M. Plümper hat geschrieben: Montag 4. November 2019, 20:07 Siehe dazu §§47,49 SchG.
§17 SchG relativiert das für Gesamtschulen.
Übrigens haben Berufskollegs ähnliche Umstände.