Abschluss / Abgang

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A.Löser
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Abschluss / Abgang

Beitrag von A.Löser »

Die Begriffe Abschluss / Abgang führen zur Verwirrung.

Ich habe das bisher immer so verstanden:

In den Status Abschluss gelangen Schüler, die am Ende des Schuljahres Ihre
Schullaufbahn (ihren Bildungsgang) abschließen. Unabhängig davon, welchen formalen Abschluss ( ESA,EESA,MSA;...) diese Schüler erreicht haben.

Beispiele:
Ein Schüler der Sek I in Klasse 10 bekommt den Versetzungsvermerk Abschluss (er schließt die Sek-1 Bildungsgang ab),
und bekommt den Status Abschluss. Unabhängig davon, ob er vielleicht nur ein Abgangszeugnis bekommt, also keinen
formalen Abschluss erreicht hat.

EIn Schüler der Sek I in Klasse 09 soll die Schulpflicht erfüllt haben. Er verlässt die Schule.
Auch der bekommt den Versetzungsvermerk Abschluss, weil er seine Sek-I-Laufbahn abschließt,
unabhängig vom erreichten formalen Abschluss. Er bekommt ebenfalls den Status Abschluss.

Ein Schüler aus Klasse 08 verlässt im laufenden Schuljahr die Schule (Umzug). Der bekommt den Status Abgang,
denn er hat seinen Sek-1-Bildungsgang nicht abgeschlossen.

In der Grundschule war es in Schild2 und bei früheren Versionen von Schild3 doch so,
dass Schüler aus Klasse 04 den Versetzungsvermerk Abschluss bekamen, weil sie die Primarstufe
abgeschlossen hatten. Sie bekamen ebenfalls den Status Abschluss.

Jetzt in Schild3 sollen die 04-Schüler vesetzt werden und kommen dann in den Status Abgang.,
obwohl sie doch die Primar-Laufbahn (den Bildungsgang Primarstufe ) abschließen.
Siehe : viewtopic.php?p=53104#p53104

Also:
Schüler aus Klasse 04 der GS schließen ihren Bildungsgang ab bekommen neuerdings den Status Abgang.
Schüler aus Klasse 10 schließen ebenfalls ihren Bildunghsgang (Sek-1) ab und bekommen den Staus Abschluss.

Was habe ich falsch verstanden ? Vielleicht kann das jemand erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
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sbrando
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Re: Abschluss / Abgang

Beitrag von sbrando »

Wenn ich das hier im Forum richtig verstanden habe, sind die Kategorien Abgang und Abschluss mehr oder weniger gleichwertig. Ob und wie man zwischen diesen unterscheidet ist nicht technischer, sondern eher organisatorischer Natur. Das kann jede Schule machen, wie sie Kleingeld hat. Für die Statistik z. B. wird zwischen den beiden gar nicht unterschieden.
LG S. Brando
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Raffenberg
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Re: Abschluss / Abgang

Beitrag von Raffenberg »

Hallo,
in den letzten Monaten wurde seitens IT-NRW und damit auch seitens Schild3 die Begrifflichkeit wieder mehr geschärft in Richtung Abschluss mit ESA, EESA, MSA etc. Das hat damit zu tun, dass beide Player für die Statistik 2027 engere Absprachen treffen und somit auch solche "Ungenauigkeiten", die bei Neukunden zu Verwirrung führen, geglättet werden. Deshalb ist die Betrachtung jetzt eher wie im Schulgesetz, dass ein Abschluss das Ende der Schullaufbahn mit Abschluss und ein Abgang das Ende der Schullaufbahn ohne Abschluss ist. Für mich fehlt eigentlich formal noch der Wechsel als Container für all diejenigen, welche vor Ende der Vollzeitschulpflicht die Schule wechseln (Prim -> Sek etc). Deshalb stimmt schon die Beobachtung:
A.Löser hat geschrieben: Samstag 12. September 2026, 11:49 Schüler aus Klasse 04 der GS schließen ihren Bildungsgang ab bekommen neuerdings den Status Abgang.
Schüler aus Klasse 10 schließen ebenfalls ihren Bildunghsgang (Sek-1) ab und bekommen den Staus Abschluss.
Bisher war das für die Statistik egal und eher eine Interpretation, die für Schild / ASDPC keine Rolle spielte. Ob das dann 2027 eine Rolle spielen wird, kann ich nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
A.Löser
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Re: Abschluss / Abgang

Beitrag von A.Löser »

So ganz klar ist mir die Sache noch nicht.

Beispiele aus der Sek-1 am Ende des Schuljahres:
Schüler A aus Klasse 09 hat die Schulpflicht erfüllt und verlässt die Schule.
Seine Noten reichen für ESA nicht aus. Wie lautet der Versetzungsvermerk und welchen Status bekommt er?

Schüler B aus der Klasse 09 hat die Schulpflicht erfüllt und verlässt die Schule.
Er hat den formalen Abschluss ESA erreicht. Wie lautet der Versetzungsvermerk und welchen Status bekommt er?

Schüler C aus der Klasse 09 hat die Schulpflicht nicht erfüllt und verlässt die Schule (Umzug) mit ESA.
Wie lautet der Versetzungsvermerk und welchen Status bekommt er?
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
JensSpeh
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Re: Abschluss / Abgang

Beitrag von JensSpeh »

Beispiele aus der Sek-1 am Ende des Schuljahres:
Schüler A aus Klasse 09 hat die Schulpflicht erfüllt und verlässt die Schule.
Seine Noten reichen für ESA nicht aus. Wie lautet der Versetzungsvermerk und welchen Status bekommt er?

Status Abgang, ohne Abschluss, nicht versetzt.

Schüler B aus der Klasse 09 hat die Schulpflicht erfüllt und verlässt die Schule.
Er hat den formalen Abschluss ESA erreicht. Wie lautet der Versetzungsvermerk und welchen Status bekommt er?

Status Abschluss, mit Abschluss (ESA), Versetzungsvermerk Abschluss (da er ausgeschult wird!)

Schüler C aus der Klasse 09 hat die Schulpflicht nicht erfüllt und verlässt die Schule (Umzug) mit ESA.
Wie lautet der Versetzungsvermerk und welchen Status bekommt er?

Status Abschluss, mit Abschluss, versetzt.

So würde ich das machen.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Frodermann
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Re: Abschluss / Abgang

Beitrag von Frodermann »

So wie ich das verstehe:

Wenn ich einen Bildungsgang habe und einen zu dessen Ende vorgesehenen Abschluss erreiche: Abschluss.

Beispiel: Ein Schüler, der zum Ende der Vollzeitschulpflicht nach 10 Jahren zum Ende der 9 der Gesamtschule mit dem alten HA9 (ESA) geht hat einen Versetzt/Abschluss.

Ein Schüler, der den ESA in der 9 bekommt und in der 10 ohne weiteren Abschluss geht: Abgang.

Gleichermaßen: Jemand in der Oberstufe geht nach der Q1 mit erreichten sFHR und dem MSAQ: Abgang.

Versetzt: Ich würde immer "versetzt" setzen, außer, jemand ist in einem Jahrgang mit Versetzungsanforderung explizit nicht versetzt. Damit ist auch der Schüler abgebildet, der weitergehen könnte, aber sich für einen Abgang an eine andere Schule/andere Form des Anschlusses entscheidet.

Wenn das für die Statistik und/oder Versetzungsalgorithmen zukünftig relevant wird, hoffe ich, dass hier deutliche Regeln formuliert werden (das müsste für die ASD in die Schlüsseltabellen/Eintragungshilfen).
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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kluesener
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Re: Abschluss / Abgang

Beitrag von kluesener »

Ich finde, dass genau bei dem Fall klar wird, dass hier auf jeden Fall nachgeschärft werden muss:
… Gleichermaßen: Jemand in der Oberstufe geht nach der Q1 mit erreichten sFHR und dem MSAQ: Abgang.

Am WBK verlassen bewusst viele Studierende die Schule mit dem FHR. Wir produzieren aber statistisch Schulabgänger ohne Abschluss, was offensichtlich falsch ist. Genauso das Verlassen der Schule mit Abschluss nach Klasse 9.
Statistisch müssten sie meiner Ansicht nach, weil sie einen Abschluss erreicht haben, unter Abschluss geführt werden.
Frodermann
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Re: Abschluss / Abgang

Beitrag von Frodermann »

Die Situation "ungeklärt" finde ich unbefriedigend. Ein Blick in die APO SI offenbart aber:
7.8 zu Absatz 8

7.8.1 Wird auf einem Abschlusszeugnis ein Abschluss oder eine Berechtigung bescheinigt, den oder die eine Schülerin oder ein Schüler in einer früheren Klasse erworben hat, informieren die Bemerkungen darüber, in welchem Schuljahr der Abschluss oder die Berechtigung erworben wurde.
Die APO SI unterscheidet überhaupt nicht, WANN ein Abschluss erworben wurde. Das heißt: Sobald es einen Abschluss gibt, egal wann der erworben wurde, gibt es ein Abschlusszeugnis - je nachdem mit Bemerkung oder ohne.

Diese Unterscheidung nimmt die APO GOSt hingegen schon vor:
(3) Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang ohne allgemeine Hochschulreife verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis. Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife (§ 39 Abs. 4) und Abgangszeugnisse tragen das Datum der Aushändigung. Mit der Aushändigung des Zeugnisses oder seiner Zustellung endet das Schulverhältnis.
Hier gibt es also nur das Abitur im Abschluss oder ein Abgangszeugnis mit eventuell vorher erworbenen Abschlüssen.

Es hilft hier also ein Blick in die Prüfungsordnungen, wann welche Zeugnisse vorgesehen sind. In die Prüfungsordnungen am BK habe ich nicht geschaut.

Argumentiert man nach der Statistik, ist die Unterscheidung irrelevant, denn in der SCC012 werden nur die Kombination "höchster Abschluss nach Abschlussjahrgang bei Erfüllung der Vollzeitschulpflicht" erfasst.

Welche Lücken habe ich übersehen?
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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Raffenberg
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Re: Abschluss / Abgang

Beitrag von Raffenberg »

Das Schulgesetz definiert die Ausgabe eines Abschlusszeugnisse ebenso. In der SI ergibt sich dadurch eine früheste Aufgabe nach 10 Schulbesuchsjahren und ich meine auch nur bei verlassen der Schule.

Es ist also ein Konstruktionsproblem.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Abschluss / Abgang

Beitrag von JensSpeh »

Nun ja, eine Ergänzung gibt es da schon.

Ein Schüler kann nach 9 Schulbesuchsjahren die Schule verlassen, wenn er eine Ausbildung antritt. Er absolviert dann sein 10. Schulbesuchsjahr am BK. Diese Möglichkeit ist auch explizit im § 37 Abs. 2 SchulG NRW aufgeführt.
Wir haben im Sommer genau diesen Fall gehabt. Der Schüler hat einen Ausbildungsplatz und auch die Versetzung in die 10 geschafft. Er hat daher von uns ein Abschlusszeugnis mit dem Ersten Schulabschluss erhalten. Auf dem ist dann die nicht erfüllte Vollzeitschulpflicht vermerkt.

Was das Verlassen angeht, so geben wir auch an die Schüler, die unsere SekII besuchen werden, ein Abschlusszeugnis aus. Immerhin erfolgt hier ein erneuter Anmeldevorgang, außerdem sieht es irgendwie besser aus, wenn alle 10er ein Abschlusszeugnis erhalten, statt nur eines "normalen" Zeugnisses (für den Fall des Besuchs der EF im folgenden Jahr).
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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