Darauf zielte meine Frage genau ab. Der hinterlegte Abschluss sollte für den Erwerb weiterer Abschlüsse ja nicht weiter relevant sein (wenn man bspw. die Voraussetzungen für MSA erfüllt, ist ein evtl. erworbener ESA im Jahr vorher völlig egal), vielmehr die bei den Schülern eingetragene Prüfungsordnung, die aber nicht aus den erreichten Abschlüssen, sondern aus einem eigenen DB-Feld stammt. Dass bei den Abschlüssen die Prüfungsordnung überhaupt mitgeschleppt wird, wäre dann ja vollkommen überflüssig und könnte großzügig ingnoriert werden...Kurosinski hat geschrieben: Donnerstag 15. Januar 2026, 22:04 Wenn mich nicht alles täuscht, dann entscheidet die apo ggf auch über einen erreichten EESA (oder eben nicht).
Die Änderung betrifft die Lernbereiche.
Meine ich.
[...] Daher kann es auch sein, dass dies gar kein Problem in der Berechnung ist.
SI-Abschlüsse falsch in Datenbank
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Re: SI-Abschlüsse falsch in Datenbank
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