Hallo zusammen,
nach Apo 13 Abs. 6 verbleiben Schüler als Schulformwechsler (bei uns z. B. vom Gymnasium zu unserer Realschule) vorerst 12 Wochen an unserer Schule und die Klassenkonferenz bestimmt, in welche Klassenstufe sie versetzt sind. Gibt es hierzu in Schild einen Report/Serienbrief, um die Eltern über den Verbleib in der Klasse oder die Nicht-Versetzung zu informieren? Ich habe nach langer Suche nichts gefunden. Vielleicht hat jemand ja etwas.
Danke und Gruß
Christian Kreuz
Schulformwechsler
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Re: Schulformwechsler
Das scheint mir nicht ganz zutreffend interpretiert zu sein.RSErkelenz hat geschrieben: Mittwoch 8. Oktober 2025, 07:40 nach Apo 13 Abs. 6 verbleiben Schüler als Schulformwechsler (bei uns z. B. vom Gymnasium zu unserer Realschule) vorerst 12 Wochen an unserer Schule und die Klassenkonferenz bestimmt, in welche Klassenstufe sie versetzt sind. [...] die Eltern über den Verbleib in der Klasse oder die Nicht-Versetzung zu informieren.
Die APO-Bestimmung lautet:
(6) Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler, die in eine andere Schulform oder einen anderen Bildungsgang einer Sekundarschule übergehen, werden dort in die nächsthöhere Klasse aufgenommen, wenn sie die Versetzungsanforderungen dieser Schulform erfüllen. Dabei bleiben nicht ausreichende Leistungen in der zweiten Fremdsprache unberücksichtigt, wenn sie dort nicht fortgesetzt wird. In den anderen Fällen werden nicht versetzte Schülerinnen und Schüler probeweise in die nächsthöhere Klasse aufgenommen. In der zwölften Unterrichtswoche entscheidet die Versetzungskonferenz, in welcher Klasse die Schullaufbahn fortgesetzt wird.
Fall 1: Der Eleve hat mit seinen Noten vom Gymnasium die Versetzungsbestimmungen der Realschule erfüllt. Dann ist er trotz Nichtversetzung am Gymnasium für die Realschule versetzt. Eine Konferenzentscheidung entfällt.
Fall 2: Der Eleve hat mit seinen Noten vom Gymnasium auch die Versetzungsbestimmungen der Realschule nicht erfüllt. Dann wird er dennoch vorerst in die nächsthöhere Klassenstufe der Realschule aufgenommen, aber nur probeweise. Nach Ablauf der zwölf Unterrichtswochen muss nicht irgendeine Klassenkonferenz, sondern eine Versetzungskonferenz (das ist ein kleiner formaler Unterschied) auf Basis der gezeigten Leistungen entscheiden, ob der Schüler in der höheren Klassenstufe verbleibt (also als versetzt gilt) oder mit dem Status "nicht versetzt" in die nächstniedrigere Klassenstufe einsortiert wird.
Einen passenden Report besitze ich nicht, aber vielleicht lässt sich ein vorhandener Erprobungsstufenreport mit wenig Aufwand umarbeiten?

- Raffenberg
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Re: Schulformwechsler
Hallo,
es gibt in der Basisreportsammlung einen Serienbrief "Nichtversetzte". Dort gibt es rtf-Vorlagen für die einzelnen Schulformen und Stufen. Hier kann man den Report entsprechend anpassen und ergänzen.
Wenn dies ein Sonderfall der Stufe 10 ist, müsste der Report angepasst werden, da zwischen Klasse 9 und 10 unterschieden werden müsste. Das ist momentan nicht der Fall.
Ansonsten könnte man auch die betroffenen SuS filtern und einen eigenen Serienbrief aufsetzen. Hierzu gibt es auch die Serienbriefe aus der Basisreportsammlung.
es gibt in der Basisreportsammlung einen Serienbrief "Nichtversetzte". Dort gibt es rtf-Vorlagen für die einzelnen Schulformen und Stufen. Hier kann man den Report entsprechend anpassen und ergänzen.
Wenn dies ein Sonderfall der Stufe 10 ist, müsste der Report angepasst werden, da zwischen Klasse 9 und 10 unterschieden werden müsste. Das ist momentan nicht der Fall.
Ansonsten könnte man auch die betroffenen SuS filtern und einen eigenen Serienbrief aufsetzen. Hierzu gibt es auch die Serienbriefe aus der Basisreportsammlung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
Re: Schulformwechsler
Eigentlich ist das kein Sonderfall der Stufe 10. Wenn der Schüler das Gymnasium verlassen muss, sollte er eigentlich dann die Klasse 9 grundsätzlich wiederholt haben, und da wäre bei der Aufnahme in die 10 die Schulpflicht bereits erfüllt. An der Realschule haben wir solche Schüler daher gar nicht aufgenommen.
Das mag sich natürlich etwas geändert haben.
Allerdings ist das Verfahren grundsätzlich in allen Jahrgangsstufen das gleiche, egal ob von 6 bis zur 10 (5 wegen Erprobungsstufe außen vor, könnte aber analog gehandhabt werden, wenn der Schüler schon während dieser Zeit wechseln soll).
Abgänger aus der 10 des Gymnasiums werden sicherlich nicht aufgenommen, da ginge ja nur die Wiederholung der Klasse 10, eine höhere Stufe ist ja nicht drin
Das mag sich natürlich etwas geändert haben.
Allerdings ist das Verfahren grundsätzlich in allen Jahrgangsstufen das gleiche, egal ob von 6 bis zur 10 (5 wegen Erprobungsstufe außen vor, könnte aber analog gehandhabt werden, wenn der Schüler schon während dieser Zeit wechseln soll).
Abgänger aus der 10 des Gymnasiums werden sicherlich nicht aufgenommen, da ginge ja nur die Wiederholung der Klasse 10, eine höhere Stufe ist ja nicht drin

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Re: Schulformwechsler
Vielen Dank
- Raffenberg
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Re: Schulformwechsler
Danke für die Erläuterung. Ich habe mir den Paragraphen jetzt auch mal durchgelesen.
Für diesen Fall macht meiner Meinung nach ein eigenes RTF-Dokument, welches man im Serienbriefreport verwendet, am meisten Sinn. Anscheinend gibt es ja keine Vorgaben darüber, wie Schüler/Eltern über die Entscheidung der Versetzungskonferenz informiert werden sollen.
@RSErkelenz: Wenn Sie ein entsprechendes Dokument erstellen sollten, wäre es supernett, wenn sie dieses hier bereitstellen würden.
Für diesen Fall macht meiner Meinung nach ein eigenes RTF-Dokument, welches man im Serienbriefreport verwendet, am meisten Sinn. Anscheinend gibt es ja keine Vorgaben darüber, wie Schüler/Eltern über die Entscheidung der Versetzungskonferenz informiert werden sollen.
@RSErkelenz: Wenn Sie ein entsprechendes Dokument erstellen sollten, wäre es supernett, wenn sie dieses hier bereitstellen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg