Ich möchte mich nochmal vergewissern, ob ich rechtlich richtig liege und ein Defizit im Regelungssystem aufzeigen:
Eine Schülerin möchte von einer anderen Schule zu uns in die EF.
Außer Englisch 5-10 und 2 Jahren Spanisch hat sie noch eine HSU-Prüfung Italienisch mit "gut" bestanden.
Wir haben aber (außer Englisch, Französisch und Latein fortgeführt) nur Italienisch als neu einsetzende Fremdsprache.
Fazit:
Die Prüfung deckt keine FS-Verpflichtung ab.
Weil sie die Prüfung bestanden hat, darf sie nicht in Italienisch (neu einsetzend).
Sie muss aber eine weitere Fremdsprache belegen
=> Wir können sie nicht aufnehmen.
Hätte sie die Prüfung gar nicht oder mit Note "mangelhaft" abgelegt, könnte sie zu uns kommen und Ital. belegen.
Wir haben also den Fall, dass die Note "gut" in der S1 eine Aufnahme in die S2 blockiert.
Ist das im Sinne eines Bildungssystems?
Keine Aufnahme in S2 wg. HSU-Prüfung "gut"?
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Re: Keine Aufnahme in S2 wg. HSU-Prüfung "gut"?
Kann ja sein, dass ich nach all den Jahren des Vergessens falsch liege - aber ist es nicht so, dass HSU nur ein zusätzliches Gimmick für die Schülerin ist? Und dass HSU für eine Oberstufenlaufbahn keine Rolle spielt, belegte Zeiten nicht gültig eingebracht werden können?
Wenn das noch stimmt, fängt die Schülerin die Fremdsprache Italienisch im deutschen Schulsystem neu an, macht den normalen Durchlauf als neueinsetzend von EF bis Q2, bekommt als "native speaker" immer super Noten und macht ein schönes Abitur.
Ich würde sie aufgenommen haben.
Wenn das noch stimmt, fängt die Schülerin die Fremdsprache Italienisch im deutschen Schulsystem neu an, macht den normalen Durchlauf als neueinsetzend von EF bis Q2, bekommt als "native speaker" immer super Noten und macht ein schönes Abitur.
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Re: Keine Aufnahme in S2 wg. HSU-Prüfung "gut"?
Das wäre zu einfach.
Es gibt ein Regelung, dass ein HSU-Absolvent nicht in den Kurs der neueinsetzenden FS darf.
Siehe:
https://www.bra.nrw.de/system/files/med ... 0_2022.pdf
und https://bass.schule.nrw/16253.htm §6 Abs. 6
Man kann natürlich auch jemand aufnehmen und nach 3 Jahren, kurz nach der Abi-Feier feststellen,
dass man damals einen Fehler gemacht hat.
Es gibt ein Regelung, dass ein HSU-Absolvent nicht in den Kurs der neueinsetzenden FS darf.
Siehe:
https://www.bra.nrw.de/system/files/med ... 0_2022.pdf
und https://bass.schule.nrw/16253.htm §6 Abs. 6
Man kann natürlich auch jemand aufnehmen und nach 3 Jahren, kurz nach der Abi-Feier feststellen,
dass man damals einen Fehler gemacht hat.

Re: Keine Aufnahme in S2 wg. HSU-Prüfung "gut"?
Guten Tag,
Ursprung war die Frage, ob Facharbeiten im der neueinsetzenden FS von der Fachschaft grundsätzlich ausgeschlossen werden können ("Sprachliche Fähigkeiten nicht hinreichend vorhanden"). Ich wollte das anders interpretieren und habe mit "HSU-Schülern wird da eine Möglichkeit verbaut, die anderen wollen es ohnenhin nicht bzw. wir genehmigen es dann einfach nicht" dagegen argumentiert und wurde angewiesen, zukünftig solche SuS von Spanisch neu auszuschließen.
Der Modus an sich kommt ja auch häufiger vor bei Schulwechsln mit unpassenen Laufbahnen. Wir haben oft Neuzugänge von einer Sekundarschule, die Spanisch als 2. FS anbietet. Diese SuS können bei uns in der Oberstufe nur in den NW-Zweig eintreten und keine 2.FS mehr belegen.
Andererseits muss die Bezirksregierung ja eine Alternative finden, wenn sie die Gesetzeslage so auslegt. Wer fragt, kriegt auch eine Antwort...
Das könnte sein. Ich habe jedenfalls die Rückmeldung bekommen, dass SuS, die in nennenswertem Umfang auf Zeugnissen dokumentierten HSU hatten ("Schnuppern" in Kl. 5 zählt noch nicht, aber ein, zwei Jahre schon), nicht am Unterricht der der neueinsetzenden FS teilnehmen dürfen.Uli Dierkes hat geschrieben: Dienstag 1. Juli 2025, 12:50 Kann ja sein, dass ich nach all den Jahren des Vergessens falsch liege
Ursprung war die Frage, ob Facharbeiten im der neueinsetzenden FS von der Fachschaft grundsätzlich ausgeschlossen werden können ("Sprachliche Fähigkeiten nicht hinreichend vorhanden"). Ich wollte das anders interpretieren und habe mit "HSU-Schülern wird da eine Möglichkeit verbaut, die anderen wollen es ohnenhin nicht bzw. wir genehmigen es dann einfach nicht" dagegen argumentiert und wurde angewiesen, zukünftig solche SuS von Spanisch neu auszuschließen.
Der Modus an sich kommt ja auch häufiger vor bei Schulwechsln mit unpassenen Laufbahnen. Wir haben oft Neuzugänge von einer Sekundarschule, die Spanisch als 2. FS anbietet. Diese SuS können bei uns in der Oberstufe nur in den NW-Zweig eintreten und keine 2.FS mehr belegen.
Andererseits muss die Bezirksregierung ja eine Alternative finden, wenn sie die Gesetzeslage so auslegt. Wer fragt, kriegt auch eine Antwort...
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Re: Keine Aufnahme in S2 wg. HSU-Prüfung "gut"?
Korrekt. Sie kann mit Ihrem Fächerangebot keine zulässige Laufbahn belegen, da die Schülerin keine zweite Fremdsprache um Umfang von vier Jahren vorweisen kann, ihr angefangenes Spanisch nicht fortgeführt wird und sie Italienisch ab Jg. 11 nicht belegen kann. Ergo muss sie sich eine Schule suchen, die entweder einen Spanisch- oder Italienisch-Kurs bis 11/II fortführt bzw. eine weitere Sprache neueinsetzend anbietet, die nicht Spanisch oder Italienisch ist, letztere wäre dann bis 13/II durchgängig zu belegen (§ 8 (5) APO-GOSt).
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Re: Keine Aufnahme in S2 wg. HSU-Prüfung "gut"?
OK, ich liege falsch. Den HSU-Erlass von 2021 gab es zu meiner Zeit noch nicht.GE Schwerte hat geschrieben: Dienstag 1. Juli 2025, 13:12 ein HSU-Absolvent nicht in den Kurs der neueinsetzenden FS darf
Altes Eisen rostet.

