Hallo,
unsere neue Kollegin ist noch Studentin (mit Bachelor-Abschluss).
Bei Eingabe "Studierende" erhalte ich als Fehlermeldung "Unzulässiges Lehramt".
Welchen Eintrag erhalten Vertretungslehrkräfte, die noch keinen Lehramtsabschluss haben.
Vielen Dank für die Hilfe.
Vertretungslehrkraft / ohne Lehramt
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Re: Vertretungslehrkraft / ohne Lehramt
Das ist merkwürdig, denn Sie haben alles richtig beschrieben. Sie geben unter Lehrkräfte bei der neu angelegten Kollegin unter Schulbezogene Daten bei Lehrämter: Studierende (Schlüssel 90) ein und bei Anerkennung: ohne. Dann wählen Sie bei Lehrbefähigung zwei (oder auch drei) Fächer aus, die die Kollegin unterrichtet und die Anerkennung ist: sonstige. Für die Statistik ist das so okay und müsste ohne Fehlermeldung akzeptiert werden.
Andere Vertretungskräfte, die keine Studierende sind, bekommen den Schlüssel 99 (sonstige Lehrer), die anderen Einträge sind wie oben beschrieben.
Andere Vertretungskräfte, die keine Studierende sind, bekommen den Schlüssel 99 (sonstige Lehrer), die anderen Einträge sind wie oben beschrieben.
Viele Grüße
Torsten Engelke
Torsten Engelke
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Re: Vertretungslehrkraft / ohne Lehramt
Gilt das auch für Referendare? Oder muss dort bei den Anerkennungen etwas anderes eingetragen werden?
- Jochen Torspecken
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Re: Vertretungslehrkraft / ohne Lehramt
Für Referendare gibt es eine eigene Eintragung:
Rechtsverhältnis W "Beamter auf Widerruf"
Beschäfigungsart WV (bei Vollzeit) oder WT (bei Teilzeit)
Pflichtstunden 9 oder 0 ( bei WT auch weniger als 9)
Lehramt: 98 (Lehramtsanwärter/Studienreferendar)
Rechtsverhältnis W "Beamter auf Widerruf"
Beschäfigungsart WV (bei Vollzeit) oder WT (bei Teilzeit)
Pflichtstunden 9 oder 0 ( bei WT auch weniger als 9)
Lehramt: 98 (Lehramtsanwärter/Studienreferendar)
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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Re: Vertretungslehrkraft / ohne Lehramt
Danke für die schnelle Antwort, aber diese Eintragungen habe ich schon vorgenommen.
Es geht mir um die Eintragungen bei den Schulbezogenen Daten, speziell um die Anerkennung bei Lehramt 98 und ob man die Fächer bei der Lehrbefähigung hinterlegen muss und wenn ja, mit welcher Anerkennung? Vielleicht können sie da noch einmal Licht ins Dunkel bringen.
Es geht mir um die Eintragungen bei den Schulbezogenen Daten, speziell um die Anerkennung bei Lehramt 98 und ob man die Fächer bei der Lehrbefähigung hinterlegen muss und wenn ja, mit welcher Anerkennung? Vielleicht können sie da noch einmal Licht ins Dunkel bringen.
- Jochen Torspecken
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Re: Vertretungslehrkraft / ohne Lehramt
Ja. es müssen Fächer rein. Mit Anerkennung 1
Die Anerkennung beim Lehramt ist egal.
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Jochen Torspecken
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