[gelöst] HSU - Bemerkung herkunftssprachlicher Unterricht auf dem Zeugnis

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D.Jakel
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Re: [gelöst] HSU - Bemerkung herkunftssprachlicher Unterricht auf dem Zeugnis

Beitrag von D.Jakel »

Das Fach und die Note erscheinen unter"weiterer Unterricht", was durch die Einordnung als
"ZUV" gesteuert wird. Zusätzlich gibt es eben die "Bemerkungen", die Auskunft geben über Art, Niveau und Teilnahmefrequenz.
mfG, D.Jakel
hhuels
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Re: [gelöst] HSU - Bemerkung herkunftssprachlicher Unterricht auf dem Zeugnis

Beitrag von hhuels »

Hier: Bescheinigung über die Sprachprüfung in der Herkunftssprache (Muttersprache) auf dem Abschlusszeugnis:

Unter den Bescheinigungen der herkunftssprachlichen Zeugnisse steht neuerdings:
Hinweise: Die Prüfungnote wird im Zeugnis unter LEISTUNGEN bescheinigt. Unter Bemerkung wird angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht beruht unf auf welcher ANSPRUCHSHÖHE sie abgelegt wurde.

Ist unser Verfahren diesbezüglich korrekt:
1. Fach Türkisch als ZUV anlegen.
2. Bemerkung hinzufügen.
3. Wie ermittle ich nun die Anspruchshöhe (Referenzrahmen GER), denn Türkisch ist in den anderen Jg. in der Regel nur unter Bemerkungen angelegt.

Herzlichen Dank ...!
Kurosinski
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Re: [gelöst] HSU - Bemerkung herkunftssprachlicher Unterricht auf dem Zeugnis

Beitrag von Kurosinski »

st unser Verfahren diesbezüglich korrekt:
[1. Fach Türkisch als ZUV anlegen.
2. Bemerkung hinzufügen.
3. Wie ermittle ich nun die Anspruchshöhe (Referenzrahmen GER), denn Türkisch ist in den anderen Jg. in der Regel nur unter Bemerkungen angelegt.
Als Zuv (oder gar nicht, wenn direkt Bemerkungen eingegeben werden) würde ich nur HSU unterricht anlegen, der dann als Bemerkung erscheinen soll.

Für die Sprachprüfung habe ich ein weiteres Fach angelegt: TMP (türkisch mit Prüfung)
Das ist unter Fremdsprachen eingeordnet.
Es soll ja auch die Prüfungsnote bei Fremdsprache erscheinen.

Außerdem muss noch eine passende Bemerkung (Sprachprüfung gemäß Bass 13... HSU) aus Bemerkung eingefügt werden.

Anspruchshöhe ist nicht Referenzniveau, sondern Schulabschluss (Hauptschule, mittlerer Schulabschluss).
Bei GER wird nichts eingetragen.

Wir haben uns auch dazu entschieden, bei Schülern mit Sprachprüfung die sonst gegebene Bemerkung zum hsu zu steigern.
Klapet
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Re: [gelöst] HSU - Bemerkung herkunftssprachlicher Unterricht auf dem Zeugnis

Beitrag von Klapet »

Die Feststellungsprüfung (Gymnasium) wurde in Klasse 9 für den mittleren Schulabschluss (also Ende der EF) im Schuljahr 2021/22 abgelegt. Wie erscheint diese Prüfungsnote) nun auf EF-Zeugnissen im Schuljahr 2022/23 (v.a. Abgangszeugnissen)?
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Raffenberg
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Re: [gelöst] HSU - Bemerkung herkunftssprachlicher Unterricht auf dem Zeugnis

Beitrag von Raffenberg »

Ich würde meinen, dass diese Noten auf einem Abgangszeugnis nur in der Tabelle der Fremdsprachennachweise aufgeführt werden muss. Dies geschieht über einen Eintrag in der Sprachenfolge.

Ganz genau genommen muss man hier differenzieren. Wenn die Sprachenprüfung anstelle einer 2. FS durchgeführt wurde, taucht diese nur am Ende der 9 auf dem Zeugnis auf (unter Sprachen als Fach mit Bemerkung). Wenn die Prüfung anstelle einer 1. FS abgelegt wurde, erfolgt Ende EF ggf. eine weitere Prüfung. Dann würde diese Prüfung auch auf dem Zeugnis dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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