Report Beratungsgrundlagen für ZAA2

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W.Maßmann
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Report Beratungsgrundlagen für ZAA2

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo,
ich habe einen Report aus dem Fundus zum "Stand vor der ersten mündlichen Nachprüfung!" etwas aufbereitet:
einige Überbleibsel bzgl. Abweichungsprüfungen wurden gelöscht, die im Bild unten rot eingerahmten Stellen ergänzt:

Nachtrag am 22.05.2024: Report gelöscht, geänderte Version s.u..

Aufgrund der bereits vorhandenen Punktzahlen zu den drei schriftlichen Abiturfächern konnte die "maximal im Abitur erreichbare Punktzahl"
(Zwischenstand Abitur plus Spalten Diff.) bestimmt und auf ihrer Basis die Bemerkung - ein hoffentlich seltener Fall - des bereits feststehenden Nichtbestehens der Abiturprüfung ergänzt werden. Nach APO-GOSt §36(5) werden in diesem Fall mündliche Prüfungen nicht angesetzt. *)

Außerdem habe ich einen "Hinweis für den ZAA: die Bestehensprüfung im 3. Abiturfach kann abgesetzt werden." ergänzt :
wenn noch kein LK die 25-Punkte Bedingung erfüllt und bereits mindestens 105 Punkte im Abiturbereich vorliegen - und damit mindestens ein Kurs mehr als 25 Punkte hat -, kann zum Bestehen des Abiturs die 100-Punkte-Grenze nicht mehr unterschritten werden, so dass in AB3 keine Prüfung mehr notwendig ist.
Liegt eine "Besondere Lernleistung" vor und noch kein LK erfüllt die 20-Punkte-Bedingung, so ist eine solche Entscheidung davon abhängig, ob ein anderes Abiturfach bereits 20-Punkte hat und ob die 100-Punkte-Grenze erreicht werden kann.

Abiturprüfung nicht bestanden.jpg
Abiturprüfung nicht bestanden.jpg (176.53 KiB) 331 mal betrachtet

*) Der Report Ergebnisse_ZAA2_APO_GOSt_B_V0704.rtm aus der aktuellen Abitursammlung v. 01.02.2024 gibt dazu aus:
"Information über den Zwischenstand in der Abiturprüfung" ..."Es wurden mündliche Prüfungen gem. APO-GOSt §36(2) aufgrund der Gefährdung des Bestehens der Abiturprüfung gem. §29(4) angesetzt."
Dies passt nicht zu §36(5). Eine entsprechende Anpassung im Report ist m.E. nur mit sehr großem Aufwand umsetzbar.
Eine Korrektur könnte auf der Karte Abitur bei der Berechnung des Gesamtergebnisses erfolgen und dann im Report ausgegeben werden - vermutlich aber nicht (mehr) in SchILD2, aber vllt. im Nachfolger SchILD3.

Da die APO-GOSt keine Anlage zur Information der SuS nach dem ZAA2 enthält, könnte dieses Formular m.E. auch an die SuS ausgegeben werden.
Zuletzt geändert von W.Maßmann am Mittwoch 22. Mai 2024, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
W.Maßmann
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Re: Report Beratungsgrundlagen für ZAA2

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo,
leider ist mir (erst) heute ein Fehler im obigen Report aufgefallen:
beim Wechsel von mit BLL zu ohne BLL wurde der Faktor für die Berechnung der Abiturpunktzahlen nicht sofort wieder von vierfach auf fünffach umgestellt, so dass Bemerkungen evtl. nicht korrekt ausgegeben wurden.
Dies Problem muss schon länger bestanden haben!
Hier die geänderte Version:
Beratungsgrundlagen_ZAA2_V03_Farbe.rtm
(375.25 KiB) 47-mal heruntergeladen
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
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