Hallo zusammen!
Ich bitte meine rechtliche Unwissenheit als Nicht-Gymnasiallehrer zu entschuldigen.
In diesem Jahr gibt es an dem Gymnasien ja erstmals wieder das 10. Schuljahr, was zur Folge hat, dass die SuS an verschiedenen Stellen verschiedene Abschlüsse erwerben, die ja auch auf den Zeugnissen dokumentiert werden müssen.
Im letzten (9.) Schuljahr wurde mit der Versetzung in die 10 ja bereits der ESA erworben. Die Dokumentation erfolgte (und erfolgt auch in diesem Jahr) dadurch, dass per Gruppenprozess bei den Zeugnisbemerkungen "... hat mit der Versetzung den Ersten Schulabschluss..." oder ähnlich eingefügt wurde.
Wird das in diesem Jahr mit den Zehner-Zeugnissen und dem dort erreichten MSA (bzw. ist ja sogar MSAQ) genauso gehandhabt - also per Zeugnisbemerkung, die am Besten per Gruppenprozess gesetzt wird?
Werden die erreichten Abschlüsse in SchILD im Reiter "Aktuelles Halbjahr" bzw. "Aktueller Abschnitt" eingetragen oder nur im Fall des Abgangs?
Allen ein schönes Wochenende!
Sek-I-Abschlüsse am Gymnasium - G9
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- sbrando
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Re: Sek-I-Abschlüsse am Gymnasium - G9
Laut § 7 (1) APO-S I müssen die am Ende eines Schuljahres erworbenen Abschlüsse und Berechtigungen nur auf Antrag auf den Zeugnissen dokumentiert werden. Insofern kann von einer entsprechenden Bemerkung bei normalen Versetzungszeugnissen im Regelfall abgesehen werden. Das ist auch nachvollziehbar, da niemand ohne ESA in die 10. bzw. ohne MSAQ-E in die 11. Jahrgangsstufe versetzt werden kann.JKleine hat geschrieben: Freitag 10. Mai 2024, 13:59 In diesem Jahr gibt es an dem Gymnasien ja erstmals wieder das 10. Schuljahr, was zur Folge hat, dass die SuS an verschiedenen Stellen verschiedene Abschlüsse erwerben, die ja auch auf den Zeugnissen dokumentiert werden müssen.
Eine Ausnahme - neben Abschlusszeugnissen, was sich von selbst versteht - sieht die VV zu § 7 (1) unter Punkt 7.1.5 nach meiner Lesart ausschließlich für nichtversetzte Schülerinnen und Schüler vor.
Man möge mich korrigieren, wenn das nicht korrekt sein sollte.
LG S. Brando
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Gymnasium Rheindahlen
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Re: Sek-I-Abschlüsse am Gymnasium - G9
Genauso lese und handhabe ich das auch.sbrando hat geschrieben: Freitag 10. Mai 2024, 14:19 Laut § 7 (1) APO-S I müssen die am Ende eines Schuljahres erworbenen Abschlüsse und Berechtigungen nur auf Antrag auf den Zeugnissen dokumentiert werden. Insofern kann von einer entsprechenden Bemerkung bei normalen Versetzungszeugnissen im Regelfall abgesehen werden. Das ist auch nachvollziehbar, da niemand ohne ESA in die 10. bzw. ohne MSAQ-E in die 11. Jahrgangsstufe versetzt werden kann.
Eine Ausnahme - neben Abschlusszeugnissen, was sich von selbst versteht - sieht die VV zu § 7 (1) unter Punkt 7.1.5 nach meiner Lesart ausschließlich für nichtversetzte Schülerinnen und Schüler vor.
Man möge mich korrigieren, wenn das nicht korrekt sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Sek-I-Abschlüsse am Gymnasium - G9
Zahlreiche Gymnasien sind der Ansicht, im 9. und 10. Schuljahr die Abschlüsse entsprechend dokumentieren zu müssen. Das ist dann offensichtlich nicht so.
Vielen Dank für die Einschätzung.
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Re: Sek-I-Abschlüsse am Gymnasium - G9
Ziel des gymnasialen Bildungsgangs ist das Abitur.
Alle Abschlüsse, die Schüler/innen im Laufe ihres Bildungsgangs "en passant" erwerben, sind nur bei vorzeitigem Abgang interessant.
Auch in der gymnasialen Oberstufe kann auf dem Weg zum Abitur die Fachhochschulreife erworben werden. Auch dies wird nur bei Abgang dokumentiert.
Woher haben "zahlreiche Gymnasien" die "Ansicht"?
Ich empfehle den Tipp meines Jura-Profs aus dem letzten Jahrtausend, wenn die Prüflinge ins Schwafeln oder Vermuten kamen:
"Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung ungemein."
Alle Abschlüsse, die Schüler/innen im Laufe ihres Bildungsgangs "en passant" erwerben, sind nur bei vorzeitigem Abgang interessant.
Auch in der gymnasialen Oberstufe kann auf dem Weg zum Abitur die Fachhochschulreife erworben werden. Auch dies wird nur bei Abgang dokumentiert.
Woher haben "zahlreiche Gymnasien" die "Ansicht"?
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Re: Sek-I-Abschlüsse am Gymnasium - G9
Auch der Satz "Oh, spannend, das wusste ich so noch nicht. Wo finde ich denn die Rechtsgrundlage?" hilft ungemein.
Wenn "irgendwo habe ich gehört" oder "das machen wir schon immer so" die Grundlage ist, fällt das auf und fängt an selbst zu suchen und wird hinterher schlauer sein (ob es stimmt oder nicht).
Ist die Person tatsächlich informiert, bekommt man die Rechtsgrundlage genannt, liest nach und ist auch schlauer.
Ich lerne immer viel, wenn mir die Abschlussberechnung von SchILD etwas mitteilt, mir das nicht direkt nachvollziehbar ist und dann die APO aufschlage.
Wenn "irgendwo habe ich gehört" oder "das machen wir schon immer so" die Grundlage ist, fällt das auf und fängt an selbst zu suchen und wird hinterher schlauer sein (ob es stimmt oder nicht).
Ist die Person tatsächlich informiert, bekommt man die Rechtsgrundlage genannt, liest nach und ist auch schlauer.
Ich lerne immer viel, wenn mir die Abschlussberechnung von SchILD etwas mitteilt, mir das nicht direkt nachvollziehbar ist und dann die APO aufschlage.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation
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