Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

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mkahlert
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Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von mkahlert »

Hallo zusammen,
Eine Schülerin benötigt ein neues Zeugnis aus dem Jahr 2008. Die entsprechende .raf-Datei lässt sich durch SchILD jedoch nicht öffnen.
Es wird der Fehler "Klasse tRBDrawRichText nicht gefunden" ausgegeben.
Benötigen wir eventuell eine alte SchILD-Version, um das Zeugnis zu drucken? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit an das Zeugnis zu kommen?
Viele Grüße und danke schon mal für die Hilfe!
Melina
GE Schwerte
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Re: Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von GE Schwerte »

Die Schülerin hat das Abitur in Klasse 13 statt in Klasse Q2 gemacht.

Wenn Sie nicht noch eine - auf unsichtbar geschaltete - Klasse 13 in der Klassentabelle haben, können Sie kurzfristig
eine solche Klasse anlegen. Sonst halt vorübergehend die Klasse 13 auf sichtbar schalten.

Die Alternative ist immer, aus dem Papierarchiv ein Zeugnis zu holen, es zu kopieren, auf die Kopie den Zeugnisersatzstempel zu drücken
und das Zeugnis wieder ins Archiv zu bringen. (Fürs nächste mal)
A. Schüller
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Re: Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von A. Schüller »

Hallo,

Im Reportexplorer muss das passende Schuljahr ausgewählt werden.
Das Zeugnisarchiv finden Sie hier ganz unten:
https://www.svws.nrw.de/download/schild ... sformulare
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schüller
mkahlert
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Re: Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von mkahlert »

Vielen Dank für die Antworten. Leider hilft das noch nicht so richtig weiter.
- Die Klasse 13 ist sichtbar gestellt
- Bei der Auswahl "Aus dem Archiv drucken" kann man kein Schuljahr auswählen, sondern nur die Archiv-Datei
Wenn ich über den Report-Explorer das Zeugnis ausdrucke (den entsprechenden Report "Abiturzeugnis ab 2008" haben wir), erscheint das Zeugnis ohne die Prüfungsnoten, die in SchILD nicht mehr einsehbar sind.
Viele Grüße
Melina
P.S. Das Zeugnis aus dem Papierarchiv ist auch meine Notlösung, war mir aber nicht sicher, ob dies rechtlich richtig ist.
D.Jakel
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Re: Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, man muss eigentlich für ein neues "Original" auf der neuen Ausfertigung den Zusatz hinzufügen, dass "diese Ausfertigung das Original vom ... ersetzt", die Originalnamen werden statt der Unterschrift mit "gez. Lehrer XY", die Ausfertigung wird gesiegelt und vom aktuellen Schulleiter unterschrieben. Insofern reicht eine Kopie nicht, man könnte ein passendes aktuelleres Zeugnisformular nehmen, es muss nicht das Originalformular sein. Wenn der Schüler in Schild nicht mehr existiert, kann man einen entsprechenden Dummy mit den passenden Noten einrichten, der anschließend wieder gelöscht wird. Zur Not würde auch WORD helfen.
Ich fertige daher lieber beglaubigte Kopien an. Wer braucht nach dieser Zeit denn sein Original noch? Anders sieht es aus, wenn nach einer Transition ein neuer Name auf dem Zeugnis stehen soll, dann ist wirklich das Original (und auch das Schulexemplar) nach dem obigen Verfahren zu ersetzen.
mfG, D.Jakel
Frodermann
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Re: Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von Frodermann »

Hier stehen schon viele gute Lösungen.

Auch wenn ewiges Nachdrucken von Originalzeugnissen mit den originalen Leistungsdaten verlockend erscheint: an dieser Stelle wäre eventuell über die Löschfristen nach der VO DV I und II nachzudenken.
mkahlert
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Re: Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von mkahlert »

Die letzte Antwort verstehe ich leider nicht. Ein Abiturzeugnis muss doch 50 Jahre aufbewahrt werden und wenn Zeugnisse abhandengekommen sind, müssen wir auch eine Ausfertigung des Zeugnisses ausstellen.

Also muss es nicht das Original mit dem Zusatz "diese Ausfertigung..." darauf gestempelt, sondern kann ein neues Zeugnis mit eventuell abweichendem Layout sein? Vielen Dank für die Hilfe!
Frodermann
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Re: Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von Frodermann »

Aus der DV 1 (bitte komplett selbst lesen): https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=599659

Zusammenfassend: Es gelten für die fertigen Abschluss- und Abgangszeugnisse (50) andere Fristen als die Daten, aus denen sie generiert wurden. Hier in diesem Falle sind die Fristen für die Stammblätter noch nicht abgelaufen (20 Jahre), aber da kommt dieser Fall mit 2008 schon bald ran. Grundsätzlich sollte damit bei SchILD nicht davon ausgegangen werden, dass es als "sichere" Quelle für Nachdrucke herangezogen werden kann.
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Re: Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von Raffenberg »

mkahlert hat geschrieben: Dienstag 7. Mai 2024, 20:24 Also muss es nicht das Original mit dem Zusatz "diese Ausfertigung..." darauf gestempelt, sondern kann ein neues Zeugnis mit eventuell abweichendem Layout sein? Vielen Dank für die Hilfe!
Eine Kopie des Originals muss es nicht sein. Es kann eine Zweitschrift sein. Zur Not sogar ein erstelltes Zeugnis auf der Grundlage von Aussagen von Lehrkräften, mit denen man noch Rücksprache halten kann. Allerdings muss auf das Zeugnis trotzdem der Zusatz.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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sbrando
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Re: Altes Abiturzeugnis aus Archiv drucken

Beitrag von sbrando »

Raffenberg hat geschrieben: Mittwoch 8. Mai 2024, 07:19 Zur Not sogar ein erstelltes Zeugnis auf der Grundlage von Aussagen von Lehrkräften, mit denen man noch Rücksprache halten kann.
Sicher? In BASS 12-65 Nr. 6 heißt es im Abschnitt 6 wörtlich:

"Zeugnisse, die von Schulen im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden waren und zerstört oder abhandengekommen sind, können ersetzt werden
1. durch eine Bescheinigung, welche die zuständige Schulaufsichtsbehörde ausstellt, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind, oder
2. durch eine Ausfertigung des Zeugnisses, welche die Schule ausstellt, wenn die Zeugnisunterlagen bei der Schule noch vollständig vorhanden sind."

Das dürfte das Vorhandensein zumindest einer Kopie des Originals doch voraussetzen, da "Aussagen von Lehrkräften" ja keine Zeugnisunterlagen sind. Ansonsten darf keine Zweitschrift (d. h. eine dem Original genau entsprechende zweite Aufzeichnung eines Textes; Definitionen von Oxford Languages) ausgefertigt werden und derjenige, der seine Unterlagen verbummelt hat, muss sich zwecks Bescheinigung an die zuständige Schulaufsichtsbehörde gemäß 1. richten.
LG S. Brando
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