Einstellungen
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Einstellungen
Können die Fenster und deren Inhalte (Schaltflächen, Symbole, Schriften etc.) skaliert werden, und falls ja, wo lässt sich das einstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Schrewe
"If all else fails, read the instructions" (Donald E. Knuth, letzter TeX - Hilfehinweis)
Walter Schrewe
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Re: Einstellungen
Eine Skalierung für die UI ist in SchILD 3 derzeit nicht enthalten. Dazu wären nach dem derzeitigen Stand die Windows-Bordmittel zu nutzen.
- wschrewe
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Re: Einstellungen
Derzeit heißt, in einer künftigen Version könnte das realisiert werden?Frodermann hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. März 2024, 16:46Eine Skalierung für die UI ist in SchILD 3 derzeit nicht enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Schrewe
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Re: Einstellungen
Aktuell gehe ich nicht davon aus, dass eine Skalierung bald implementiert wird. Im SVWS-Client ist die Skalierung sehr komfortabel. Dort werden auch immer Funktionalitäten übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schüller
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Re: Einstellungen
Aprospos UI ...
In wie weit wird Schild3 barrierefrei bedienbar sein ?
Ich frage, weil uns genau diese Frage im Rahmen der Inbetriebnahme bei der Stadt vor die Füße fallen wird. Das betrifft sowohl die browserbasierten Module, als auch die, die auf den Clients installiert wird. Wir haben die Freigaben für Schild2 bislang nur bekommen und durchbekommen, weil da etwas Neues kommen wird und der Aufwand das vorhandene System anzupassen zu groß sei ...
Schöne Grüße
Thomas Hagel
Stadt Köln
Fachanwendungsbetreuung
In wie weit wird Schild3 barrierefrei bedienbar sein ?
Ich frage, weil uns genau diese Frage im Rahmen der Inbetriebnahme bei der Stadt vor die Füße fallen wird. Das betrifft sowohl die browserbasierten Module, als auch die, die auf den Clients installiert wird. Wir haben die Freigaben für Schild2 bislang nur bekommen und durchbekommen, weil da etwas Neues kommen wird und der Aufwand das vorhandene System anzupassen zu groß sei ...
Schöne Grüße
Thomas Hagel
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Re: Einstellungen
Neugierige Fragen abseits des Themas:
- Sind im Rahmen ihrer städtischen Definition Word und Excel auch barrierefrei bedienbar, so dass sie diese Programme einsetzen dürfen?
- Was ist mit ASDPC? Das hat ja den Charme der 80er Jahre, ist aber vorgeschrieben? Darf ich das als Kölner ablehnen, weil nicht barrierefrei?
- T.Hagel
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Re: Einstellungen
Die üblichen Gegenfragen
Sie haben ja nicht jedes Mal die Diskussionen und Dokumentationen mit dem Change Management auszufechten, die wir mit den schulischen Anwendungen immer und immer wieder haben ...
Nicht nur ASDPC hat den Charme der 80ér Jahre bis heute rübergetragen ...
Wir haben es bei Schild3 aber nicht mit sog. "Minor Updates" an Bestandssoftware zu tun, sondern mit einer komplett neuen Software und für die gelten dann ALLE Vorgaben, die auch für andere Programme vorgegeben sind.
Es hat aber nichts mit Köln zu tun, sondern mit gesetzlichen Vorgaben:
"Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (BITV 2.0) ist eine Rechtsverordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Verordnung legt im Wesentlichen fest, welche Anforderungen (Standards) die Bundesbehörden bei der barrierefreien Gestaltung ihrer öffentlichen Angebote im Bereich der Informationstechnik anzuwenden haben. Hierzu zählen in erster Linie Websites (einschließlich Intranet und Extranet), mobile Anwendungen (Apps) und elektronische Verwaltungsabläufe."
(Quelle: https://www.bundesfachstelle-barrierefr ... ossar.html)
Es gibt bei IT.NRW sogar ein eigenes Kompetenzzentrum:
"Das Kompetenzzentrum Barrierefreie Informationstechnik (KBIT) berät die Landesverwaltung in Fragen der barrierefreien Informationstechnik und testet Software in den Bereichen Web, Desktop, Mobile und PDF-Dokumente. Darüber hinaus schult das KBIT Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein breiteres Bewusstsein für Barrierefreiheit in der digitalen Anwendungs- und Arbeitswelt zu schaffen."
(Quelle: https://www.it.nrw/informationstechnik/ ... iheit-kbit)
Wo ist jetzt also das Problem, Software und browserbasierte Anwendungen so zu entwickeln, dass ein Mindestmaß an Benutzerfreundlichkeit erfüllt werden kann ? Insbesondere, wenn sie von Grund auf neu programmiert wird.
Auf der Seite von it.nrw steht eingangs:
"Barrierefreiheit ist für zehn Prozent der Bevölkerung unentbehrlich, für vierzig Prozent notwendig und für hundert Prozent komfortabel und ein Qualitätsmerkmal."
Der Seite nach ein Zitat von 2010 ... hatte bei den schulischen Anwendungen wohl keiner im Blick ...
Und zu guter Letzt:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=431041
Dort steht unter $2:
"Prinzipien und anzuwendende Standards
Zur nachhaltigen Herstellung der Barrierefreiheit sind folgende Grundsätze zu beachten:
1. Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können,
2. Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein,
3. Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein sowie
4. Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Soweit nachfolgend keine Vorgaben zu den technisch maßgeblichen Standards erfolgen, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik."
D.h. im Grunde:
1: skalierbare Fenster, Schriftgröße, Farbwahl
2: Bedienbarkeit auch ohne Maus (Tabulatortasten, Felder in logischer Reihenfolge durchklickbar)
3: Tooltips, Anleitungen, Hilfeseiten
4: Inhalte müssen z.B. von Screenreadern vorlesbar sein
Testen Sie die 4 Punkte mal gegen die Schild2-Softwaremodule (inkl. ASPDC, GPC und Co) gegen ... einzig die Schild-Module von Hr. Blomeyer und Hr. Schrewe können hier schon punkten ...
Also, daher die Frage, ob Schild3 inkl. aller seiner Module (browser- und Programmbezogen) - nach den anerkannten Regeln der Technik - barrierefrei erstellt wurde, bzw. wird ?
Sie haben ja nicht jedes Mal die Diskussionen und Dokumentationen mit dem Change Management auszufechten, die wir mit den schulischen Anwendungen immer und immer wieder haben ...
Nicht nur ASDPC hat den Charme der 80ér Jahre bis heute rübergetragen ...
Wir haben es bei Schild3 aber nicht mit sog. "Minor Updates" an Bestandssoftware zu tun, sondern mit einer komplett neuen Software und für die gelten dann ALLE Vorgaben, die auch für andere Programme vorgegeben sind.
Es hat aber nichts mit Köln zu tun, sondern mit gesetzlichen Vorgaben:
"Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (BITV 2.0) ist eine Rechtsverordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Verordnung legt im Wesentlichen fest, welche Anforderungen (Standards) die Bundesbehörden bei der barrierefreien Gestaltung ihrer öffentlichen Angebote im Bereich der Informationstechnik anzuwenden haben. Hierzu zählen in erster Linie Websites (einschließlich Intranet und Extranet), mobile Anwendungen (Apps) und elektronische Verwaltungsabläufe."
(Quelle: https://www.bundesfachstelle-barrierefr ... ossar.html)
Es gibt bei IT.NRW sogar ein eigenes Kompetenzzentrum:
"Das Kompetenzzentrum Barrierefreie Informationstechnik (KBIT) berät die Landesverwaltung in Fragen der barrierefreien Informationstechnik und testet Software in den Bereichen Web, Desktop, Mobile und PDF-Dokumente. Darüber hinaus schult das KBIT Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein breiteres Bewusstsein für Barrierefreiheit in der digitalen Anwendungs- und Arbeitswelt zu schaffen."
(Quelle: https://www.it.nrw/informationstechnik/ ... iheit-kbit)
Wo ist jetzt also das Problem, Software und browserbasierte Anwendungen so zu entwickeln, dass ein Mindestmaß an Benutzerfreundlichkeit erfüllt werden kann ? Insbesondere, wenn sie von Grund auf neu programmiert wird.
Auf der Seite von it.nrw steht eingangs:
"Barrierefreiheit ist für zehn Prozent der Bevölkerung unentbehrlich, für vierzig Prozent notwendig und für hundert Prozent komfortabel und ein Qualitätsmerkmal."
Der Seite nach ein Zitat von 2010 ... hatte bei den schulischen Anwendungen wohl keiner im Blick ...
Und zu guter Letzt:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=431041
Dort steht unter $2:
"Prinzipien und anzuwendende Standards
Zur nachhaltigen Herstellung der Barrierefreiheit sind folgende Grundsätze zu beachten:
1. Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können,
2. Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein,
3. Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein sowie
4. Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Soweit nachfolgend keine Vorgaben zu den technisch maßgeblichen Standards erfolgen, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik."
D.h. im Grunde:
1: skalierbare Fenster, Schriftgröße, Farbwahl
2: Bedienbarkeit auch ohne Maus (Tabulatortasten, Felder in logischer Reihenfolge durchklickbar)
3: Tooltips, Anleitungen, Hilfeseiten
4: Inhalte müssen z.B. von Screenreadern vorlesbar sein
Testen Sie die 4 Punkte mal gegen die Schild2-Softwaremodule (inkl. ASPDC, GPC und Co) gegen ... einzig die Schild-Module von Hr. Blomeyer und Hr. Schrewe können hier schon punkten ...
Also, daher die Frage, ob Schild3 inkl. aller seiner Module (browser- und Programmbezogen) - nach den anerkannten Regeln der Technik - barrierefrei erstellt wurde, bzw. wird ?
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Re: Einstellungen
Ich kommentiere mal nur dazu, soweit ich mich kompetent fühle:
1. Die Fenster sind recht variabel anpassbar; die Schriftgröße lässt sich in SchILD3 selbst nicht verstellen, das Programm greift die Skalierungseinstellung von MS Windows auf. Es gibt Skins für das Erscheinungsbild, inwiefern welche Standards für barrierefreiheit entsprechen vermag ich nicht zu sagen. Die Farben für statistikrelevante Felder lassen sich frei wählen.
2. Die Tabulatortasten schalten nicht immer logisch durch.
3. Das Wiki ist sehr ausführlich und erklärt das komplette Programm und viele Abläufe. Es ist sehr weit jenseits dessen, was das SchILD2-Wiki angeboten hat. Nahezu alles ist durchgehend detailliert mit Einzelschritten, Ausführungen und Screenshots versehen. Es wurde darauf geachtet, die Erklärungen für nicht-technisch versierte Nutzer zu gestalten. Das die Anleitungen als Wiki vorliegen, kann über den Browser gezoomt werden bzw. auf browserbasierte Screenreader und Text-to-Speech Reader zurückgegriffen werden. Die Screenshots verfügen über einen erklärenden Untertitel und können mit einem Klick vergrößert werden. Es finden sich weiterhin auch Videoanleitungen, die laufend erweitert werden. Die Wikiartikel sind darauf ausgelegt, dass sie als Stück ausgedruckt werden können und ohne weitere Verlinkungen von oben nach unten benutzbar sind.
1. Die Fenster sind recht variabel anpassbar; die Schriftgröße lässt sich in SchILD3 selbst nicht verstellen, das Programm greift die Skalierungseinstellung von MS Windows auf. Es gibt Skins für das Erscheinungsbild, inwiefern welche Standards für barrierefreiheit entsprechen vermag ich nicht zu sagen. Die Farben für statistikrelevante Felder lassen sich frei wählen.
2. Die Tabulatortasten schalten nicht immer logisch durch.
3. Das Wiki ist sehr ausführlich und erklärt das komplette Programm und viele Abläufe. Es ist sehr weit jenseits dessen, was das SchILD2-Wiki angeboten hat. Nahezu alles ist durchgehend detailliert mit Einzelschritten, Ausführungen und Screenshots versehen. Es wurde darauf geachtet, die Erklärungen für nicht-technisch versierte Nutzer zu gestalten. Das die Anleitungen als Wiki vorliegen, kann über den Browser gezoomt werden bzw. auf browserbasierte Screenreader und Text-to-Speech Reader zurückgegriffen werden. Die Screenshots verfügen über einen erklärenden Untertitel und können mit einem Klick vergrößert werden. Es finden sich weiterhin auch Videoanleitungen, die laufend erweitert werden. Die Wikiartikel sind darauf ausgelegt, dass sie als Stück ausgedruckt werden können und ohne weitere Verlinkungen von oben nach unten benutzbar sind.
- T.Hagel
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Re: Einstellungen
Ich frag nur, weil ich auch diese Aspekte im Rahmen der Inbetriebnahme dokumentieren, nachweisen und ggf. begründen darf ...
Das dürfte auch bei den anderen Kollegen nicht anders sein ...
Einfacher wäre es, wenn uns (also den IT-Dienstleistern) entsprechende Zertifikate über die Erfüllung(sgrade) der Barrierefreiheit bereitgestellt werden könnten, die einen Nachweis der Barrierefreiheit dokumentieren ...
Das dürfte auch bei den anderen Kollegen nicht anders sein ...
Einfacher wäre es, wenn uns (also den IT-Dienstleistern) entsprechende Zertifikate über die Erfüllung(sgrade) der Barrierefreiheit bereitgestellt werden könnten, die einen Nachweis der Barrierefreiheit dokumentieren ...
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Re: Einstellungen
Das ließe sich ja zu dem frühen Zeitpunkt jetzt noch gleich mal korrigieren.2. Die Tabulatortasten schalten nicht immer logisch durch.
Aber wie gesagt, für diese sog. Inbetriebnahmeprozesse wäre es seeehr hilfreich, wenn wir da schon Dokumente mit einreichen können, die eine Barrierefreiheit bestätigen.