Wiedereingliederung Eingabe

Fragen, Hinweise zum Thema Gesundheitsstatistik

Moderator: M. Klein

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songer
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Wiedereingliederung Eingabe

Beitrag von songer »

Wir wissen leider nicht, wie wir Wiedereingliederungen korrekt eingeben. Z.B. haben wir eine Lehrkraft in Teilzeit, die in der ersten Stufe der Wiedereingliederung 2 Stunden an drei Tagen unterrichtet. Im weiteren Verlauf der Wiedereingliederung kommen an diesen drei Tagen Stunden dazu. Wie bildet man das korrekt ab? Mit freundlichen Grüßen aus Pulheim
D.Jakel
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Re: Wiedereingliederung Eingabe

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, es werden nur die Arbeitstage erfasst, nicht die Stunden. Deshalb ist es egal, ob sich an Stunden etwas ändert, wenn sie am gleichen Tag stattfinden, an dem vorher auch schon gearbeitet wurde.
mfG, D.Jakel
songer
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Re: Wiedereingliederung Eingabe

Beitrag von songer »

Das heißt, dass diese Lehrkraft in TZ dann auch nicht als krank eingetragen wird und die Wiedereingliederung in GPC nicht ersichtlich wird?
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Raffenberg
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Re: Wiedereingliederung Eingabe

Beitrag von Raffenberg »

Genau.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Susanne Knauff
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Re: Wiedereingliederung Eingabe

Beitrag von Susanne Knauff »

Im Handbuch steht aber, dass Wiedereingliederung als Krankentag gilt per Definition
A_Feemers
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Re: Wiedereingliederung Eingabe

Beitrag von A_Feemers »

"Der Beamte/die Beamtin gilt im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten für die Dauer der Maßnahme nicht als dienstunfähig erkrankt und benötigt demnach auch keine Krankmeldung." (Aus dem Merkblatt zur stufenweisen Wiedereingliederung der Bezirksregierung Köln.)

Verbeamtet oder nicht - das ist hier die Frage
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