Wiedereingliederung Eingabe
Moderator: M. Klein
Wiedereingliederung Eingabe
Wir wissen leider nicht, wie wir Wiedereingliederungen korrekt eingeben. Z.B. haben wir eine Lehrkraft in Teilzeit, die in der ersten Stufe der Wiedereingliederung 2 Stunden an drei Tagen unterrichtet. Im weiteren Verlauf der Wiedereingliederung kommen an diesen drei Tagen Stunden dazu. Wie bildet man das korrekt ab? Mit freundlichen Grüßen aus Pulheim
Re: Wiedereingliederung Eingabe
Guten Tag, es werden nur die Arbeitstage erfasst, nicht die Stunden. Deshalb ist es egal, ob sich an Stunden etwas ändert, wenn sie am gleichen Tag stattfinden, an dem vorher auch schon gearbeitet wurde.
mfG, D.Jakel
Re: Wiedereingliederung Eingabe
Das heißt, dass diese Lehrkraft in TZ dann auch nicht als krank eingetragen wird und die Wiedereingliederung in GPC nicht ersichtlich wird?
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Re: Wiedereingliederung Eingabe
Im Handbuch steht aber, dass Wiedereingliederung als Krankentag gilt per Definition
Re: Wiedereingliederung Eingabe
"Der Beamte/die Beamtin gilt im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten für die Dauer der Maßnahme nicht als dienstunfähig erkrankt und benötigt demnach auch keine Krankmeldung." (Aus dem Merkblatt zur stufenweisen Wiedereingliederung der Bezirksregierung Köln.)
Verbeamtet oder nicht - das ist hier die Frage
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