Hallo,
ich mache in diesem Jahr erstmals die GPC-Meldung. Ich habe folgende Fragen:
1.) Langzeiterkrankte bekommen einfach eine Wochenunterrichtstageperiode zugewiesen ohne Kreuze bei den Tagen, oder?
2.) Schwangere Kolleginnen, die aufgrund der Coronasituation nicht zur Schule kommen, auch keinen Videounterricht machen, bekommen auch eine leere Wochenunterrichtstageperiode zugewiesen, oder?
3.) Müssen bewegliche Ferientage per Hand eingepflegt werden oder reicht es, wenn die normalen Ferien hinterlegt sind?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
Langzeiterkrankte und Schwangere
Moderator: M. Klein
Re: Langzeiterkrankte und Schwangere
Nein, besser einen Unterrichtszeitraum mit Wochentagen entsprechend ihrem Stellenumfang - so wie sie realistischerweise in den Stundenplan eingebaut wären, wenn sie nicht krank wären (und sie tatsächlich ja auch krankheitsbedingt von anderen über den Weg des Stundenplans vertreten werden) - plus dazu eine Krankmeldung KmA für den Zeitraum, so wie hier beschrieben:
viewtopic.php?p=17260#p17260
Diese ja, da es sich um keine Krankheit handelt und dieser Fall von der Statistik des Landtages nicht speziell betrachtet wird.
Die beweglichen Ferientage sollen per Hand eingetragen werden: GPC-Startbildschirm -> Bearbeiten -> Ferienkalender.
(Die anderen Ferien müssten dem Programm für 2022 und 2023 schon vorliegen, wenn Sie die neueste Version, 1.0.8.3, verwenden, die Sie zur Abgabe dieses Jahr tatsächlich auch benötigen. Sollte der Ferienimport nicht funktioniert haben, können Sie ihn händisch nachholen, indem Sie die entsprechende Feriendatei unter www.svws.nrw.de/download/gpc herunterladen.)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manuel Klein
Referat 135
IT-Unterstützung von Verfahren, Kompetenzzentrum Web-Anwendungen
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
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Manuel Klein
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Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Re: Langzeiterkrankte und Schwangere
Guten Tag,
wird für Schwangere dann MSZ oder Krankheit (mit Attest) eingetragen?
Beste Grüße
wird für Schwangere dann MSZ oder Krankheit (mit Attest) eingetragen?
Beste Grüße
Re: Langzeiterkrankte und Schwangere
Legen Sie dafür unten bei den Wochenunterrichtstagen einen Zeitraum an, bei dem an allen Wochentagen KEIN Häkchen gesetzt ist. Es besteht keine Unterrichtsverpflichtung, aber auch keine Krankheit. (Innerhalb der regulären Mutterschutzfrist ist zusätzlich als Abwesenheitsgrund MSZ einzutragen.)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manuel Klein
Referat 135
IT-Unterstützung von Verfahren, Kompetenzzentrum Web-Anwendungen
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
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Manuel Klein
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