Frage
Werden Sozialpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulverwaltungsassistenten (SVA) oder Alltagshelfer, die an den Schulen eingesetzt sind, auch von den Schulen erfasst?
Antwort
Es werden laut GPC-Einführungserlass nur diejenigen Personen erfasst, die als Lehrkräfte anzusehen sind.
Demnach sind Schulverwaltungsassistenten und Alltagshelfer nicht zu erfassen.
Bei den folgenden Gruppen ist zu differenzieren:
1. MPT zur Integration sind Schulsozialarbeiter (also nicht zu erfassen)
2. MPT im Gemeinsamen Lernen
2.1 Einstellung nach Erlass vom 19.07.2018: sind Schulsozialarbeiter (also nicht zu erfassen)
2.2 Einstellung nach Erlass vom 05.05.2021: sind Lehrer i. S. d. TV-L, d.h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)
3. Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase: Es handelt sich um Lehrer i. S. d. TV-L, d. h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)
4. Andere Berufsgruppen an Talentschulen: sind Lehrer i. S. d. TV-L, d.h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)
Sozialpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulverwaltungsassistenten (SVA), Alltagshelfer
Moderator: M. Klein
Sozialpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulverwaltungsassistenten (SVA), Alltagshelfer
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manuel Klein
Referat 135
IT-Unterstützung von Verfahren, Kompetenzzentrum Web-Anwendungen
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Manuel Klein
Referat 135
IT-Unterstützung von Verfahren, Kompetenzzentrum Web-Anwendungen
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen