revisionssichere Archivierung von Schülerakten

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jflothow
Beiträge: 92
Registriert: Donnerstag 7. Februar 2019, 17:10
Schulform: Gymnasium

Re: revisionssichere Archivierung von Schülerakten

Beitrag von jflothow »

Die sichern wir ganz altmodisch auf Papier. So richtig in einem echten Archiv. Das sollte auch nach dieser Zeit noch lesbar sein ;)
Nicht, wenn es zwischenzeitlich einen Flutschaden gab :? . Digital mit Sicherungskopie an einem zweiten Ort wäre besser gewesen...
hoerstel
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 6. September 2023, 15:24
Schulform: Gesamtschule

Re: revisionssichere Archivierung von Schülerakten

Beitrag von hoerstel »

Ob lokal betrieben oder im Rechenzentrum der Kommune ist mir gar nicht so wichtig. Es geht eher generell um eine Software, die die Schülerakten digital ablegt. Also Schild 3.0 Entwickler einfach als feature anbieten und ich bin glücklich. :-)
Richtigkeit
Vollständigkeit
Sicherheit des Gesamtverfahrens
Schutz vor Veränderung und Verfälschung
Sicherung vor Verlust
Nutzung nur durch Berechtigte
Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
Dokumentation des Verfahrens
Nachvollziehbarkeit
Prüfbarkeit
011marTusch
Beiträge: 182
Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 19:50
Schulform: - keine Schule -

Re: revisionssichere Archivierung von Schülerakten

Beitrag von 011marTusch »

hoerstel hat geschrieben: Mittwoch 8. November 2023, 12:04 ...
Meine Idee war diese mit zu nutzen aber unser Datenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die Schule ein eigene Stelle mit Selbstverwaltung ist und somit ein Rechte- und Rollenkonzept im bestehenden DMS nicht ausreicht.

Einfach geht in Deutschland eben nicht. :-(
Der Datenschutzbeauftragte sollte sich mal mit den Gegebenheiten beim :twisted: Schulträger :evil: vertraut machen. Am besten bei dem kommunalen Datenschutzbeauftragten.

Die Stadtverwaltung hält riesige Sammlungen personenbezogener Daten vor (Meldedaten, Ausländerdaten, Steuerdaten, Sozialdaten......), die fein säuberlich voneinander zu trennen sind. Da sollte es auch für die Schülerdaten einen sicheren Ort geben. Das Datenschutzgesetz gilt auch und ganz besonders innerhalb des Rathauses.

An dieser Stelle hebt ein wohlbekannter anderer Pensionär gerne die Allmacht der/des Schulleiter*in hervor. Wenn diese Instanz dem Schulträger einen Auftrag zur Datenverarbeitung erteilt, muss sie sich von der Sicherheit dieser Daten überzeugen (lassen). Eine fundierte Meinung des schulischen Datenschutzbeauftragten kann da sehr hilfreich sein.
Man müsste einen eigenen Mandanten oder eine eigene Infrastruktur betreiben. (beides zu teuer)
Dies ist der Grund, warum die Schulträger in nächster Zeit ihr grosses Interesse an der Unterstützung der Schulen entdecken werden!!!!
Merke: Der Schuträger trägt die Sachkosten ;)
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist :geek:
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