Hallo zusammen,
in den Zeugnisvorlagen für die Jahreszeugnisse in der APO-BK befindet sich ein Unterschriftenfeld für die Kenntnisnahme von Zeugnissen. Dort sollen auch volljährige Schüler*innen und bei Anlage A die Ausbilder*innen unterschreiben.
Eigentlich würde ich dieses Unterschriftenfeld generell weglassen wollen, da die meisten Schüler*innen bei uns volljährig sind. Gibt es denn überhaupt eine Rechtsgrundlage, dass dieses Feld vorgesehen sein muss?
Außer in den Zeugnisvorlagen der VV zu den Analgen der APO-BK (z.B. hier: https://bass.schul-welt.de/anlagen/3129-1.pdf) kann ich dazu nichts finden.
Gruß
Reinhard Gummlich
Kenntnisnahme auf Zeugnis
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Re: Kenntnisnahme auf Zeugnis
Hallo Herr Gummlich,
nun ja, diese eine Stelle reicht ja.
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Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Kenntnisnahme auf Zeugnis
Beim Erstellen der Zeugnisvorlagen bestand der entsprechende Mitarbeitewr explizit darauf, dass alles so ist, wie in den Vorlagen. Eine VV ist ja auch durchaus nicht nur aus Spaß in der APO-BK.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
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