Hallo!
An unserer Schule sollen z.B. auf der "Anlage 07 - Laufbahnbescheinigung für Bewerbungen" in der Oberstufe keine Fehlzeiten ausgegeben werden.
Wo kann ich die Ausgabe abstellen?
Im wohl zuständigen Subreport "_GebDaten_Noten" finde ich dazu keine Möglichkeit...
Danke und Gruß,
Dirk Patzelt
Fehlzeiten nicht ausgeben?!
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Re: Fehlzeiten nicht ausgeben?!
a.) Keine Fehlzeiten eintragen.
b.) In den Berechnungen des Memo-Feldes "Laufbahn_Memo" im Subreport "GebDaten_Noten" im Ereignis "OnPrint"
die entsprechende Zeile auskommentieren.
Nebenbei fordert das Schulgesetz in §49 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich, dass Sie die Fehlzeiten angeben.
Der Entfall der Fehlzeiten erfolgt nach §49 Abs 2. Satz 4 nur bei Abschluss- und Abgangszeugnissen.
Anlage 7 ist eine Bescheinigung und kein Abschlusszeugnis.
Siehe:
https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p49
b.) In den Berechnungen des Memo-Feldes "Laufbahn_Memo" im Subreport "GebDaten_Noten" im Ereignis "OnPrint"
die entsprechende Zeile auskommentieren.
Nebenbei fordert das Schulgesetz in §49 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich, dass Sie die Fehlzeiten angeben.
Der Entfall der Fehlzeiten erfolgt nach §49 Abs 2. Satz 4 nur bei Abschluss- und Abgangszeugnissen.
Anlage 7 ist eine Bescheinigung und kein Abschlusszeugnis.
Siehe:
https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p49
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Re: Fehlzeiten nicht ausgeben?!
Hallo Herr Patzelt,
manchmal ist es hilfreich, einen Blick in das Schulgesetz NRW ("zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022") zu werfen.
In § 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn steht:
"(2) Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. ...
Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen."
manchmal ist es hilfreich, einen Blick in das Schulgesetz NRW ("zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022") zu werfen.
In § 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn steht:
"(2) Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. ...
Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen."
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
Wolfgang Maßmann
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(F. Nietzsche)
Re: Fehlzeiten nicht ausgeben?!
Vielen Dank für Ihre beiden Antworten!
Ich habe den Eintrag gefunden und konnte ihn entfernen - Danke!
Auch Danke für den Hinweis zum Schulgesetz - dies ist mir natürlich bewusst.
Ich bin hier in diesem Fall aber nur ausführende SchILD-Hand für unsere Oberstufenleitung und bin mir sicher,
dass hier in einem besonderen Fall keine Fehlstunden ausgegeben werden müssen
Gruß und Ihnen schöne Ferien,
Dirk Patzelt
Ich habe den Eintrag gefunden und konnte ihn entfernen - Danke!
Auch Danke für den Hinweis zum Schulgesetz - dies ist mir natürlich bewusst.
Ich bin hier in diesem Fall aber nur ausführende SchILD-Hand für unsere Oberstufenleitung und bin mir sicher,
dass hier in einem besonderen Fall keine Fehlstunden ausgegeben werden müssen
Gruß und Ihnen schöne Ferien,
Dirk Patzelt