LAA in Teilzeit
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LAA in Teilzeit
Wir haben einen Lehramtsanwärter in Teilzeit, der in diesem Schuljahr seine noch offenen 3 Stunden BDU macht. Das lässt mich ASDPC so aber nicht eintragen. Mache ich alles richtig, wenn ich ihn mit 6 Stunden Deputat eintrage und dann drei Stunden Minderleistung mit Grund 360 angebe?
- Jochen Torspecken
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Re: LAA in Teilzeit
Nein. Beschäftigungsart ist WT statt WV
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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Re: LAA in Teilzeit
Lehrsanwärter/-innen in Teilzeit sollten eigentlich 6h oder 0h bedarfsedeckenden Unterricht erteilen. Wenn dies (ausnahmsweise) nicht der Fall sein sollte, kann eine Minderleistung verwendet werden. "Unterschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen" (360) könnte hier passen.
Es wäre aber auch möglich 0h zu erfassen und eine entsprechende Mehrleistung anzulegen. Kommt dann sehr auf den konkreten Fall an und in welcher Phase der Ausbildung sich der Lehramtsanwärter befindet.
Es wäre aber auch möglich 0h zu erfassen und eine entsprechende Mehrleistung anzulegen. Kommt dann sehr auf den konkreten Fall an und in welcher Phase der Ausbildung sich der Lehramtsanwärter befindet.