Hallo Zusammen,
wir haben im Beruflichen Gymnasium einen Schüler, der vom Gymnasium Klasse 9 kommt (G8er-Schüler) und in diesem SJ die Stufe 11 erfolgreich absolviert hat, er ist also in Stufe 12 versetzt. Er wird aber unser BK zum SJ-Ende verlassen, sodass ein Abgangszeugnis zu erstellen ist (Anlage D31).
Ist es formal nun richtig, dass er SOWOHL den Mittleren Schulabschluss als auch die Fachhochschulreife (schulischer Teil) auf dem Zeugnis bescheinigt bekommt?
Viele Grüße
Kerstin Kocura
Anlage D Abgang nach Klasse 11 - zwei Abschlüsse?
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- Jochen Torspecken
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Re: Anlage D Abgang nach Klasse 11 - zwei Abschlüsse?
Ich würde nur FHRsT bescheinigen, da dies der höherwertige Abschluss ist. Wenn er Abitur erreicht, bescheinigen Sie ja auch keine FHRsT zusätzlich.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
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