Hallo zusammen,
unsere Schulleitung ist der Auffassung, dass auf allen Zeugnissen eine Ergänzung zum Einlegen von Widerspruch gemäß Runderlass des MSB vom 26.4.2022 (s. Anlage, Absatz 2.2) erforderlich ist, konkret:
"Der Widerspruch kann durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: (De-Mail-Adresse der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat)."
Meine Frage richtet sich insbesondere an die Zeugnisformular-Entwickler/innen: Könnten Sie die Ergänzung auf den Zeugnissen einrichten, falls der Passus tatsächlich auf den Zeugnissen auftauchen muss?
Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen sehr!
Runderlass des MSB >> Zeugnisvermerk
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Re: Runderlass des MSB >> Zeugnisvermerk
Sie sind als Schule diejenige Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Haben Sie denn als Schule eine schuleigene DE-Mail Adresse?
DE-Mail ist zwar noch nicht ganz tot, riecht aber schon komisch.
Sie haben mitbekommen, dass die Telekom ihren DE-Mail Dienst zum 1.12.2022 unwiederruflich eingestellt hat?`
https://www.telekom.de/hilfe/de-mail-abschaltung
Haben Sie denn als Schule eine schuleigene DE-Mail Adresse?
DE-Mail ist zwar noch nicht ganz tot, riecht aber schon komisch.
Sie haben mitbekommen, dass die Telekom ihren DE-Mail Dienst zum 1.12.2022 unwiederruflich eingestellt hat?`
https://www.telekom.de/hilfe/de-mail-abschaltung
Re: Runderlass des MSB >> Zeugnisvermerk
Guten Abend,
ich lese den Erlass - besonders die Vorbemerkung - so, dass es um den "Rechtsverkehr mit den Gerichten" geht. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass es sich um keinen zwingenden Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung handelt.
Damit würde ich dies nicht auf ein Zeugnis schreiben. Von der Relevanz der DE-Mail ganz zu schweigen.
ich lese den Erlass - besonders die Vorbemerkung - so, dass es um den "Rechtsverkehr mit den Gerichten" geht. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass es sich um keinen zwingenden Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung handelt.
Damit würde ich dies nicht auf ein Zeugnis schreiben. Von der Relevanz der DE-Mail ganz zu schweigen.
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Mit besten Grüßen
Michael Andres
Mit besten Grüßen
Michael Andres
Re: Runderlass des MSB >> Zeugnisvermerk
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich werde dies entsprechend weiterleiten.
Re: Runderlass des MSB >> Zeugnisvermerk
Nein, das ging an mir vorüber Dies liegt aber vermutlich daran, dass ich keinerlei Telekom-Produkte nutze (und auch niemanden kenne, der das tut). Ich nutze De-Mail privat via GMX und es scheint diverse akkreditierte Anbieter außerhalb der Telekom zu geben, die das System noch verwenden. Dennoch danke für Ihren Hinweis.
GE Schwerte hat geschrieben: ↑Donnerstag 27. April 2023, 15:55 Sie sind als Schule diejenige Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Haben Sie denn als Schule eine schuleigene DE-Mail Adresse?
DE-Mail ist zwar noch nicht ganz tot, riecht aber schon komisch.
Sie haben mitbekommen, dass die Telekom ihren DE-Mail Dienst zum 1.12.2022 unwiederruflich eingestellt hat?`
https://www.telekom.de/hilfe/de-mail-abschaltung