Übersichtsliste für Warnungen

Alles, was zur Sek1 passt.

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer

Benutzeravatar
Raffenberg
Beiträge: 2230
Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
Schulform: Gymnasium
Kontaktdaten:

Re: Übersichtsliste für Warnungen

Beitrag von Raffenberg »

Wir handhaben das so. Bei Epochenunterricht im 1. Halbjahr markiert der Fachlehrer das Mahnhäkchen bei aktuellem Notenstand 5 oder schlechter. Eine Analyse, ob dadurch die Versetzung gefärdet sein könnte findet nicht statt. Die Mahnungen werden über den Gruppenprozess gedruckt. Die Klassenleitung und der Schulleiter erhalten eine Übersicht der gemahnten SuS. Alle dazu notwendigen Reports sind in der Basissammlung.
Beim Halbjahreswechsel bleiben die Mahnhäkchen erhalten. Zusätzliche kommen automatisch dazu, wenn der Schüler auf dem zeugnis eine nicht gemahnte 5 hatte. Das macht Schild automatisch.
Im zweiten Halbjahr setzt der Fachlehrer ein Mahnhäkchen genau dann, wenn noch keines gesetzt wurde. Im Schulgesetzt und in der APO-SI ist klar geregelt, das eine Mahnung im 2. Halbjahr nur in den Fächern erfolgt, in denen noch nicht gemahnt wurde, oder in denen auf dem Halbjahreszeugnis noch nicht die Note 5/6 stand. Dementsprechend werden über den Gruppenprozess die Mahnungen mit den neu hinzugekommenen Fächern ausgedruckt. Auch das macht Schild dann automatisch. Die Übersichtslisten für Schul- und Klassenleitung enthalten jedoch alle Fächer mit Mahndatum, so dass man den kompletten Überblick erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
JensSpeh
Beiträge: 894
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2018, 08:04
Schulform: Gesamtschule

Re: Übersichtsliste für Warnungen

Beitrag von JensSpeh »

Dito hier. Deswegen steht ja auch im Schreiben gefährdet, und nicht "wird keinen Abschluss bekommen" bzw. wird nicht versetzt.
Das ist auch gut so, denn es gibt ja auch Fälle, in denen nicht gemahnte 5 dazukommen, dann wäre es ungünstig, wenn man nicht gemahnt hätte, weil man davon ausging, dass es Ausgleiche gäbe etc.
Bei uns an der Gesamtschule geht es in 9 und 10 ja auch immer um einen Abschluss, weswegen laut Schulgesetz nicht gemahnt werden müsste. Wir machen es trotzdem, denn so ist man auf der absolut sicheren Seite. Deswegen mahnt man ja auch bei 4-, denn die Leistung könnte ja 5 werden...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Antworten

Zurück zu „Sekundarstufe I“