Hallo
Wir wollen dieses HJ beginnen die Mahnung automatisiert mit SchiLD zu drucken. Dabei stellt sich mir die Frage: Welche Benutzerrechte im Bereich Leistungsdaten muss ich dem Sekretariat gewähren, damit sie dies tun können? Bisher habe ich nur das Recht "Ansehen" gewährt, aber im Prozess der Mahnungen muss ja auch per Gruppenprozess das Mahndatum gesetzt werden.
Daher die Frage:
reicht das so,
muss auch "Funktionsbezogen ändern"
oder "alles ändern" gewährt werden?
vielen Dank
Mahnungen drucken: welche Rechte sind notwendig
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Mahnungen drucken: welche Rechte sind notwendig
Lothar Gehlen
Käthe Kollwitz BK Oberhausen
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Re: Mahnungen drucken: welche Rechte sind notwendig
Da das Sekretariat keine "Funktion" im Sinne der Leistungsdaten hat, müssten die "alles ändern" dürfen, um Mahnungen zu drucken.
Ich persönlich finde aber, dass dies keine Sekretariatsaufgabe ist. Bei uns erledigen das die "Zeugnisdrucker".
Ich persönlich finde aber, dass dies keine Sekretariatsaufgabe ist. Bei uns erledigen das die "Zeugnisdrucker".
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
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