Wir haben eine Kollegin, die Mitte Juli aus ihrer Elternzeit zurückkehrt. Formal kehrt sie damit ja "im laufenden Schuljahr" zurück, auch wenn sie de facto das ganze Schuljahr weg ist.
Behandle ich das wie eine ganzjährige Elternzeit (also Kollegin gar nicht in der Statistik aufführen), oder mit ihrem vollen Deputat auf Minderleistung 230?
Elternzeit endet in Sommerferien
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Re: Elternzeit endet in Sommerferien
Hier sollte formal vorgegangen werden. Bitte erfassen Sie die Kollegin für die Statistik und ermäßigen Sie sie voll über die Minderleistung 230 (Beurlaubung, Rückkehr im Laufe des Schuljahres).